Haus Papst Benedikt XVI. - Neue Schatzkammer und Wallfahrtsmuseum
Gebührenordnung für das Archiv des Bistums Passau
§ 1 Gebührenpflicht
Für die Inanspruchnahme des Archivs werden Gebühren und Auslagenerstattungen nach folgender Ordnung erhoben.
§ 2 Gebührenhöhe
- Grundsätzlich gelten für persönliche Benutzung folgende Pauschalsätze: Für einen Tag EUR 5,-
Diese Grundgebühr beinhaltet zwei Aushebungen pro Tag. Jede weitere Aushebung wird mit EUR 1,50 berechnet. Selbstständiges Arbeiten wird dabei vorausgesetzt.
- Für die Erteilung mündlicher oder schriftlicher Fachauskünfte, die Erstellung von Gutachten und für sonstige Tätigkeiten betragen die Gebühren bei Beanspruchung
a) einer wissenschaftlichen Fachkraft (höherer Dienst) EUR 35,-
b) einer geprüften Fachkraft (gehobener Dienst) EUR 30,-
c) einer Verwaltungskraft (mittlerer und einfacher Dienst) EUR 15,-
je halbe Stunde Zeitaufwand. Eine angefangene halbe Stunde wird als volle halbe Stunde gerechnet.
- Das Archiv berechnet für:
a) Ausstellung einer besiegelten Urkunde EUR 8,-
b) Beglaubigung EUR 5,-
c) Kopie DIN A4 SW EUR 1,-
Kopie DIN A3 SW EUR 2,-
Kopie DIN A4 Farbe EUR 2,-
Kopie DIN A3 Farbe EUR 4,-
d) Beglaubigte Kopie eines Pfarrmatrikeleintrags EUR 6,-
- Für die Nutzung der "Historischen Bevölkerungsdatenbank der Diözese Passau vor 1900" gelten folgende Sätze:
4.1. Kostenlos einsehbar ist die Liste der in der Datenbank vorhandenen Orts- und Personennamen.
4.2. Gebühren werden erhoben für:
4.2.1. Persönliche Nutzung im Archiv
4.2.2. Bearbeitung durch das Archiv4.3. Die Gebühren setzen sich folgendermaßen zusammen:
4.3.1. Grundgebühr (entfällt bei persönlicher Nutzung im Archiv wegen der hier zu entrichtenden Benützergebühr): EUR 5,-
4.3.2. Sprengelgebühr: Pro Pfarrei, aus deren Kirchenbüchern ein Datensatz abgerufen wird: EUR 1,-
4.3.3. Datensatzgebühr: Pro Matrikeldatensatz
aus Trauungsregistern: EUR 1,-
aus Trauungsmatrikeln: EUR 5,-
aus Taufregistern: EUR 0,50
aus Taufmatrikeln: EUR 3,50
aus Beerdigungsregistern: EUR 0,50
aus Beerdigungsmatrikeln: EUR 3,-4.4. Bei Zusammenstellung von Datenbeständen durch das Archiv ist zusätzlich zu den Gebühren nach 4.3. die anfallende Recherchezeit zu entgelten. Es werden berechnet pro angefangene 1/4 Stunde: EUR 15,-.
5. Neben diesen Gebühren gehen alle anderen Auslagen wie Post- und Versicherungsauslagen, Bankspesen sowie eventuell anfallende Mahnkosten zu Lasten des Benutzers. Als Ersatz für die Bankspesen bei Überweisung (ohne EU-Standardüberweisung) bzw. Scheckeinreichung aus dem Ausland wird eine Pauschalgebühr von EUR 10,- erhoben.
6. Leistungen, die in der Gebührenordnung nicht aufgeführt sind, werden nach dem tatsächlichen Aufwand verrechnet.
§ 3 Gebühren für Fotoaufträge und digitale Reproduktionsarbeiten
- Das Archiv vergibt mit Ausnahme der oben unter § 2 Abs. 3 d) aufgeführten Arbeiten sämtliche Aufträge für Fotos und digitale Reproduktionsarbeiten an Dritte, mit denen unmittelbar abzurechnen ist.
- Als Entschädigung für die Zustimmung zur Reproduktion von Archivalien aller Art wird gemäß den Grundsätzen der von den bayerischen Bistumsarchiven am 17./18.10.2006 beschlossenen Regelung je nach Verwendungszweck und Reichweite eine Gebühr zwischen EUR 20,- und EUR 250,- erhoben.
§ 4 Gebührenbefreiung
Gebühren nach § 2 Abs. 1 und 2 werden nicht erhoben bei Inanspruchnahme
- für nachweisbar wissenschaftliche und seelsorgliche Zwecke.
- für Forschungen und Einrichtungen der katholischen Kirche und evangelisch-lutherischen Landeskirche sowie durch staatliche und kommunale Stellen, soweit die Benutzung in eigener Sache erfolgt und Gegenseitigkeit gewährt wird.
§ 5 Fälligkeit - Vorschüsse
- Die Gebühren und Auslagen werden mit dem Tätigwerden des Archivs fällig, unabhängig vom Erfolg der Forschung.
- Das Archiv kann angemessene Vorschüsse auf die Gebühren und Auslagen verlangen und sein Tätigwerden von der Bezahlung der Gebühren abhängig machen.





