Gebührenordnung für das Archiv des Bistums Passau


§ 1 Gebührenpflicht

Für die Inanspruchnahme des Archivs werden Gebühren und Auslagenerstattungen nach folgender Ordnung erhoben.
 

§ 2 Gebührenhöhe

  1. Grundsätzlich gelten für persönliche Benutzung folgende Pauschalsätze: Für einen Tag EUR 5,-
    Diese Grundgebühr beinhaltet zwei Aushebungen pro Tag. Jede weitere Aushebung wird mit EUR 1,50 berechnet. Selbstständiges Arbeiten wird dabei vorausgesetzt.
     
  2. Für die Erteilung  mündlicher oder schriftlicher Fachauskünfte, die Erstellung von Gutachten und für sonstige Tätigkeiten betragen die Gebühren bei Beanspruchung
    a) einer wissenschaftlichen Fachkraft (höherer Dienst) EUR 35,-
    b) einer geprüften Fachkraft (gehobener Dienst) EUR 30,-
    c) einer Verwaltungskraft (mittlerer und einfacher Dienst) EUR 15,-
    je halbe Stunde Zeitaufwand. Eine angefangene halbe Stunde wird als volle halbe Stunde gerechnet.
     
  3. Das Archiv berechnet für:
    a) Ausstellung einer  besiegelten Urkunde EUR 8,-
    b) Beglaubigung EUR 5,-
    c) Kopie DIN A4 SW EUR  1,-
        Kopie DIN A3 SW EUR  2,-
        Kopie DIN A4 Farbe EUR 2,-
        Kopie DIN A3 Farbe EUR 4,-
    d) Beglaubigte Kopie eines Pfarrmatrikeleintrags EUR 6,-
     
  4. Für die Nutzung der "Historischen Bevölkerungsdatenbank der Diözese Passau vor 1900" gelten folgende Sätze:

    4.1. Kostenlos einsehbar ist die Liste der in der Datenbank vorhandenen Orts- und  Personennamen.

    4.2. Gebühren werden erhoben für:
    4.2.1. Persönliche Nutzung im Archiv
    4.2.2. Bearbeitung durch das Archiv

    4.3. Die Gebühren setzen sich folgendermaßen zusammen:
    4.3.1. Grundgebühr (entfällt bei persönlicher Nutzung im Archiv wegen der hier zu entrichtenden Benützergebühr): EUR 5,-
    4.3.2. Sprengelgebühr: Pro Pfarrei, aus deren Kirchenbüchern ein Datensatz abgerufen wird: EUR 1,-
    4.3.3. Datensatzgebühr: Pro Matrikeldatensatz
    aus Trauungsregistern: EUR 1,-
    aus Trauungsmatrikeln: EUR 5,-
    aus Taufregistern: EUR 0,50
    aus Taufmatrikeln: EUR 3,50
    aus  Beerdigungsregistern: EUR 0,50
    aus  Beerdigungsmatrikeln: EUR 3,-

    4.4. Bei Zusammenstellung von Datenbeständen durch das Archiv ist zusätzlich zu den Gebühren nach 4.3. die anfallende Recherchezeit zu entgelten. Es werden berechnet pro angefangene 1/4 Stunde: EUR 15,-.

    5. Neben diesen Gebühren gehen alle anderen Auslagen wie Post- und Versicherungsauslagen, Bankspesen sowie eventuell anfallende Mahnkosten zu Lasten des Benutzers. Als Ersatz für die Bankspesen bei Überweisung (ohne  EU-Standardüberweisung) bzw. Scheckeinreichung aus dem Ausland wird eine Pauschalgebühr von EUR 10,- erhoben.

    6. Leistungen, die in der Gebührenordnung nicht aufgeführt sind, werden nach dem tatsächlichen Aufwand verrechnet.

§ 3 Gebühren für Fotoaufträge und digitale Reproduktionsarbeiten

  1. Das Archiv vergibt mit Ausnahme der oben unter § 2 Abs. 3 d) aufgeführten Arbeiten sämtliche Aufträge für Fotos und digitale Reproduktionsarbeiten an Dritte, mit denen unmittelbar abzurechnen ist.
  2. Als Entschädigung für die Zustimmung zur Reproduktion von Archivalien aller Art wird gemäß den Grundsätzen der von den bayerischen Bistumsarchiven am  17./18.10.2006 beschlossenen Regelung je nach Verwendungszweck und Reichweite eine Gebühr zwischen EUR 20,- und EUR 250,- erhoben.


§ 4 Gebührenbefreiung

Gebühren nach § 2 Abs. 1 und 2 werden nicht erhoben bei Inanspruchnahme

  1. für nachweisbar wissenschaftliche und seelsorgliche Zwecke.
  2. für Forschungen und  Einrichtungen der katholischen Kirche und evangelisch-lutherischen Landeskirche sowie durch staatliche und kommunale Stellen, soweit die  Benutzung in eigener Sache erfolgt und Gegenseitigkeit gewährt wird.


§ 5 Fälligkeit -  Vorschüsse

  1. Die Gebühren und  Auslagen werden mit dem Tätigwerden des Archivs fällig, unabhängig vom Erfolg der Forschung.
  2. Das Archiv kann angemessene Vorschüsse auf die Gebühren und Auslagen verlangen und  sein Tätigwerden von der Bezahlung der Gebühren abhängig machen.