Ständiger Diakon


Der Ständige Diakon ist "Zeichen des dienenden Christus und der dienenden Kirche". Er wird vom Bischof geweiht und gilt mit dem Priester als Helfer des Bischofs. Er ist Ansprechpartner innerhalb der Gemeinde, aber nicht Gemeindeleiter. Der Ständige Diakon ist meist verheiratet und steht im Berufsleben. Darum heißt er auch Diakon mit Zivilberuf. Des Weiteren gibt es den Diakon im Hauptberuf (nach Maßgabe des Stellenplanes oder wenn jemand bereits in einem hauptamtlich pastoralen Dienst der Kirche gewirkt hat). Ohne Zustimmung der Ehefrau kann ein verheirateter Mann nicht Diakon werden.

Der zölibatäre Diakon bereitet sich in einem geistlichen Haus der Diözese auf diese Lebensform vor. Der Ständige Diakon ist zum Zeitpunkt der Weihe nicht jünger als 35 Jahre und nicht älter als 55 Jahre. Diakone im Hauptberuf sind zum Zeitpunkt der Weihe nicht älter als 50 Jahre. Der ehelos lebende Diakon darf zur Weihe nicht jünger als 25 Jahre sein.

Mehr Informationen:    www.staendigerdiakonat.bistum-passau.de
                                    www.diakone.de