Priesterrat


Der Priesterrat besteht im Bistum Passau seit 1967. Er ist ein von den Priestern der Diözese gewähltes Gremium, das den Bischof in bestimmten Fragen berät, z.B. zu Priesterausbildung u. -weiterbildung, zu pastoraler Planung u. in Fragen der persönlichen u. sozialen Vertretung der Priester. Kraft Amtes gehören ihm der ~ Generalvikar, der ~ Regens des Priesterseminars u. der Leiter des ~ Bischöfl. Seelsorgeamtes an. Vom Bischof sind fünf Mitglieder ernannt; 15 Mitglieder sind aus den verschiedenen Regionen u. Altersstufen gewählt. Dazu gehören noch zwei Ordenspriester.