Auch bei den gestiegenen Inzidenzzahlen stellt die Teilnahme am Gottesdiensten weiterhin einen triftigen Grund dar, um die Wohnung zu verlassen (außer zwischen 21.00 und 5.00 Uhr).
Für die Gottesdienste gelten die Voraussetzungen von der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Nähere Informationen zu den Möglichkeiten der musikalischen Gestaltung enthält das beigefügte Schreiben zu kirchenmusikalischen Regelungen während der Coronapandemie vom 11. Januar 2021 bis 31. Januar 2021.