Missbrauch geht alle an. Noch immer findet sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen, Frauen und Männern statt – obwohl wir mehr denn je darüber wissen. Der jahrzehntelangen Arbeit von Expertinnen und Experten verdanken wir umfangreiche Kenntnisse darüber, welche Folgen Missbrauch für Betroffene haben kann, aber auch, welche Situationen und Bedingungen von Täterpersonen ausgenutzt werden.
Als Kirche wollen wir dieses Wissen konsequent nutzen: Für echte Hilfe für Betroffene und eine umfassende Prävention, um sexuelle Gewalt zu verhindern. Guter Wille reicht nicht aus – helfen Sie uns aktiv dabei: Kirche ist kein Raum für Missbrauch.
Die Hilfe für die Opfer sexueller Gewalt hat in unserem Bistum eine sehr hohe Priorität. Zu dieser Hilfe gehören vorrangig menschliche, therapeutische und seelsorgliche Hilfsangebote für die Opfer und ihre Angehörigen. Die Missbrauchsbeauftragten des Bistums sind eine erste Anlaufstelle für Opfer. Sie reagieren bei Vorfällen und Vermutungen professionell und stehen als kompetente Gesprächspartner zur Verfügung. Bei Bedarf vermitteln die Missbrauchsbeauftragten an Fachstellen und Seelsorger weiter.
Menschen, die als Minderjährige Opfer sexuellen Missbrauchs durch Geistliche oder andere Mitarbeitende im kirchlichen Dienst geworden sind, können finanzielle Entschädigungsleistungen beantragen. Im Bistum Passau stehen dafür die beiden Missbrauchsbeauftragten als Ansprechpartner zur Verfügung.
Rechtsanwältin
Richter a. D.
Die Herbst-Vollversammlung der deutschen Bischöfe im September 2020 hat die Ausgestaltung der Weiterentwicklung des Verfahrens zur Anerkennung des Leids beschlossen. Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hat am 24. November 2020 diese Weiterentwicklung des Verfahrens zur Anerkennung des Leids abgeschlossen. Hierdurch wird, entsprechend der Empfehlungen der MHG-Studie, für Betroffene sexuellen Missbrauchs ein einheitliches, transparentes und unabhängigeres Verfahren zur Anerkennung des Leids in den deutschen Diözesen etabliert. Zukünftig werden die Zahlungen an Betroffene durch ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes Gremium festgelegt, das auch die direkte Auszahlung der Leistungen anordnet. Zudem werden durch die Diözesen Kosten für Therapie und Paarberatung übernommen. Das Verfahren startet am 1. Januar 2021. (Quelle: dbk)
Nichts auf eigene Faust unternehmen!
Alle Handlungsschritte transparent machen, Ruhe bewahren, besonnen handeln!
Keine überstürzten Aktionen.
Keine direkte Konfrontation des/der vermutlichen Täters/-in mit dem Verdacht!
Zuhören, Vertrauen schenken und ernst nehmen!
Reagiere wertschätzend mit klaren sachlichen Bewertungen. Keine Überforderung!
Verhalten des potenziell Betroffenen jungen Menschen beobachten.
Das Gespräch möglichst genau notieren!
Keine eigenen Ermittlungen zum Tathergang!
Die eigenen Grenzen und Möglichkeiten erkennen und akzeptieren!
Keine eigenen Befragungen durchführen!
Keine Information an den/die vermutlichen Täter/in
Hilfe holen ist kein Verrat!
Sich mit einer Person des eigenen Vertrauens besprechen, ob die Wahrnehmungen geteilt werden.
Ungute Gefühle zur Sprache bringen und den nächsten Handlungsschritt festlegen.
Mit der Ansprechperson des Trägers (geschulte Fachkraft) Kontakt aufnehmen.
Gegebenenfalls fachliche Beratung einholen.
Bei einem begründeten Verdacht eine Fachberatungsstelle oder eine Kinderschutzfachkraft nach § 8a SGB VIII hinzuziehen. Sie schätzen das Gefährdungsrisiko ein und beraten bei weiteren Handlungsschritten.
Weiterleitung an die Ansprechpartner des Bistums bzw. Jugendamt/Polizei
Zur Abwendung einer akuten Gefahr direkte Meldung an die Polizei.
Begründeten Verdacht gegen eine/n haupt- oder ehrenamtlichen Mitarbeiter/-in umgehend den Ansprechpartnern bei Missbrauch des Bistums mitteilen.
Begründete Verdachtsfälle außerhalb kirchlicher Zusammenhänge dem örtlichen Jugendamt melden.
Richter a. D.
Rechtsanwältin