Zu den Stärken von angehenden Pastoralreferentinnen und ‑referenten gehören Einfühlungsvermögen und Kommunikationsfähigkeit. Zudem fühlen sie sich berufen, ihren Glauben zu leben und weiterzugeben. Grundvoraussetzung für eine Ausbildung ist die allgemeine Hochschulreife. Die Ausbildung selbst umfasst dann zwei Stufen:
Zur ersten Ausbildungsphase gehört das Universitätsstudium der Katholischen Theologie, das mit dem Magister abgeschlossen wird. Die Regelstudienzeit liegt bei zehn Semestern.
Um die Studierenden optimal auf ihren späteren pastoralen Dienst vorzubereiten, erfolgt eine diözesane Studienbegleitung. Die künftigen Pastoralreferentinnen oder Pastoralreferenten nehmen zu Beginn des Studiums Kontakt zum Ausbildungsleiter auf. Es folgen:
Nun ist schon ein guter Teil des Weges zur Pastoralreferentin oder zum Pastoralreferenten zurückgelegt. Die zweite Ausbildungsphase gliedert sich erneut in zwei Teile.
Pastoralpraktikum:
Die künftige Pastoralreferentin oder der Pastoralreferent starten in ein einjähriges Praktikum in einem Pfarrverband, das von Gemeinde- und Schulmentoren vor Ort und von dem diözesanen Ausbildungsverantwortlichen begleitet wird. Auf dem Programm stehen unter anderem diözesane Ausbildungstage für die Gemeindearbeit und den Religionsunterricht. Am Ende des Patoralpraktikums muss die 1. Dienstprüfung abgelegt werden.
Pastoralassistenzzeit:
Wenn das Pastoralpraktikum erfolgreich abgeschlossen wurde, kann die Übernahme der Pastoralassistentin oder des Pastoralassistenten in den Dienst in einem Pfarrverband erfolgen. Aktiv wird in der Gemeinde mitgearbeitet und Religionsunterricht gegeben. In dieser Zeit werden zudem verschiedene diözesane Ausbildungstage besucht. Nach drei Jahren wird die 2. Dienstprüfung abgelegt.
Wenn auch die 2. Dienstprüfung erfolgreich abgelegt wurde, kann die feierliche Segnung und Beauftragung durch den Diözesanbischof erfolgen – aus den Anwärtern werden ganz offiziell Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten.
Ausbildungsleiter für Pastoralreferenten/innen