
Missio Canonica
Die Missio Canonica ist die unbefristete kirchliche Erlaubnis zur Erteilung von katholischem Religionsunterricht. Das Kirchenrecht weist jedem Diözesanbischof die Verantwortung für die religiöse Unterweisung auf seinem Hoheitsgebiet zu. Mit der Erteilung der Missio entspricht der Bischof dieser Verantwortung, indem er geeigneten Personen eine Lehrerlaubnis überträgt.
Wer Katholischen Religionsunterricht erteilen möchte, benötigt eine kirchliche Unterrichtserlaubnis, bzw. Lehrbeauftragung. Die Missio canonica ist diese Beauftragung und wird vom Diözesanbischof für sein Bistum vergeben. Als Grundvoraussetzungen zum Erwerb der Missio gelten vor allem, neben der bewussten Entscheidung, authentisch und glaubwürdig Religion unterrichten zu wollen, die Taufe und die Firmung, zudem ein staatlich anerkannter Lehrabschluss (z.B. Staatsexamen) sowie der Beleg der Beheimatung im kirchlichen Leben. Letzteres wird in der Regel durch zwei Referenzen nachgewiesen. Die Religionslehrkraft bestätigt darüberhinaus, den eigenen Religionsunterricht und die persönliche Lebensführung an der Lehre der Kath. Kirche (z.B. kirchliche Eheschließung, Taufe der Kinder, keine Wiederheirat nach Scheidung) auszurichten. (im Bild oben: Bischof Stefan Oster bei der Verleihung der Missio Canonica an vier Lehrkräfte im Februar 2019)
Anträge auf Erteilung der Missio canonica können in der Hauptabteilung Schulen und Hochschule gestellt werden. Das Bistum Passau unterhält eine Bischöfliche Missio-Kommission, die sich um Zweifelsfälle in Sachen Erwerb oder Entzug der Missio canonica annimmt.
Hier finden Sie Berichte über die Verleihungen der Missio canonica:
Sie haben Fragen zum Thema?
Wir helfen Ihnen gerne.

Anja Wagner-Hölzl
Schulamtsdirektorin i.K.