
Aktuelle Corona-Regelungen
Kirchenmusikalische Empfehlungen
ab dem 3. April 2022 im Kontext des Corona-Virus
Das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz sieht ab dem 3. April 2022 grundsätzlich nur noch so genannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen vor — diese gelten auch für die Laienmusik in Bayern.
Vorbehaltlich konkreter anderslautender Regelungen der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und/oder Konkretisierungen im Laienmusizierbereich durch eine eigene Rahmenordnung bedeutet dies:
- Zugangsbeschränkungen (3G, 2Gplus etc.) entfallen generell für Proben, Konzerte und in der Aus- und Fortbildung in der Kirchenmusik.
- Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen sind nicht mehr verpflichtend, bleiben aber sowohl staatlicherseits sowie seitens des Bistums Passau empfohlen. Dies betrifft die Empfehlung zur Einhaltung von Mindestabständen und dem Tragen von FFP2-Masken außerhalb des Musizierens, regelmäßiges Lüften (Raumluftaustausch) sowie Testungen in Ensembles.
- Auch grundlegende Hygienekonzepte sind noch empfohlen. Ein entsprechendes diözesanes Musterhygienekonzept wird derzeit vom Referat Kirchenmusik erarbeitet und in Kürze veröffentlicht.
Zu den bisherigen konkreten Aspekten:
1. Gemeindegesang
Bei Gemeindegesang in geschlossenen Räumen ohne (medizinische oder FFP2-)Maske ist weiterhin ein Sitzabstand von 1,5 m empfohlen.
Zur Vermeidung von Schmierinfektionen wird empfohlen, dass die Gläubigen ihr eigenes Gotteslob mitbringen. Wo dies nicht möglich ist, können auch Liedzettel für konkrete Gottesdienstfeiern angefertigt werden. Diese sind von den Gläubigen, die sie verwenden, selbst zu entsorgen und dürfen nicht von mehreren Personen genutzt werden. Soweit auf die Bücher der Pfarrgemeinde zurückgegriffen wird, sollten zwischen der Benutzung jeweils mindestens 24 Stunden liegen.
2. Proben im Laienmusikbereich und
3. Musikalische Mitgestaltung von Gottesdiensten
Keine 3G-Zugangsbeschränkungen mehr. Die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen den Musizierenden ist wie eine regelmäßige Raumlüftung eindringlich empfohlen. Testungen vor Ensembleproben und Gottesdienstgestaltungen sind ratsam.
Das derzeit für das Bistum Passau geltende Corona-Schutzkonzept für Ensembleproben finden Sie hier:
4. Konzerte in Kirchen
Keine 2G-Zugangsbeschränkung mehr, volle Kapazitätennutzung. Wird zwischen den Konzertbesuchern kein Mindestabstand eingehalten, ist Maskenpflicht am Platz noch ratsam.
Das Hygienekonzept für Kirchenkonzerte im Bistum Passau tritt damit außer Kraft.
5. Musikemporen- und Orgelbenutzung
Die bisherige Schließung der Musikemporen für Nichtmusizierende wird aufgehoben. Die Einhaltung eines Mindestabstands zu den Musizierenden wird dringend empfohlen.
Werden Orgeln von mehreren Kirchenmusikern/innen gespielt, so ist dringend empfohlen, um das Infektionsrisiko am Spieltisch zu verringern, die Hände mit medizinischen Desinfektionsmitteln vor dem Spielen mit einer einminütigen Einwirkungszeit zu desinfizieren oder Einmalhandschuhe zu benutzen. Diese Möglichkeit gilt auch für die Bereiche des Unterrichts und Übens.
6. Bischöfliches Kirchenmusikseminar
Der Unterricht findet ohne Zugangsbeschränkungen vollumfänglich in Präsenz statt.
In Kirchenräumen bei 2 aufeinander folgenden Unterrichtseinheiten ist zwischen den Einheiten eine Pause von mindestens 15 Minuten einzuplanen, um Kontakte zwischen den Musizierenden zu vermeiden und um eine ausreichende Belüftung (ein hoher Luftaustausch mit frischer Außenluft, um die potenziell infektiösen Aerosole in der Raumluft möglichst zu entfernen) zu gewährleisten bzw. ist bei mehr als 2 Unterrichtseinheiten in Kirchen und bereits bei 2 aufeinander folgenden Unterrichtseinheiten in geschlossenen Räumen aufgrund einer Akkumulation (Anreicherung) von Aerosolen im Raum (trotz regelmäßiger Lüftung) ein Wechsel des Unterrichtsraumes in Betracht zu ziehen bzw. für die Unterrichtsräume in der Carlonegasse Passau und für Unterrichtsorte mit vergleichbaren Raumbeschaffenheiten vorgegeben.
DMD Marius Schwemmer