Das erweiterte Führungszeugnis (eFZ) stellt niemanden unter Generalverdacht. Es hilft potentielle Täter und Täterinnen abzuschrecken und zu zeigen, dass wir in der Kirche den Schutz der uns Anvertrauten ernst nehmen.
Die Erfahrung aus den vergangen Jahren hat gezeigt, dass sich Kinder und Jugendliche, unabhängig ihres Alters, meist nicht gegen sexualisierte Gewalt wehren können.
Aus diesem Grund hat die Bundesregierung bereits 2012 im Bundeskinderschutzgesetz festgeschrieben, dass Personen, egal ob beruflich oder ehrenamtlich, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen, wenn sie Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben können. So wird sichergestellt, dass niemand in Kontakt mit Minderjährigen kommt, der oder die einschlägig rechtskräftig verurteilt ist.
Diese gesetzlichen Vorschriften gelten auch für die Kirche von Passau. Darüber hinaus haben die deutschen Bistümer mit der Rahmenordnung — Prävention gegen sexualisierte Gewalt festgelegt, dass alle Beschäftigten im kirchlichen Dienst verpflichtet sind, das erweiterte Führungszeugnis vorzulegen. Ebenso betrifft diese Regelung zahlreiche Ehrenamtliche. Beispielsweise ist es eine Selbstverständlichkeit, dass alle Ehrenamtlichen in der kirchlichen Jugend(verbands)arbeit das erweiterte Führungszeugnis vorlegen, genauso wie die TdO (Tage der Orientierung) Referent/-innen usw.
Die Kosten für die Erstausstellung des erweiterten Führungszeugnisses bei Einstellungsbeginn sind selber zu tragen. Nach erneuter Aufforderung durch den Arbeitgeber werden die Kosten übernommen. Ehrenamtliche sind von den Gebühren befreit. Grundsätzlich muss alle 5 Jahre ein neues erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden.
Präventionsbeauftragte
Referent in der Präventionsarbeit
Sachbearbeitung Erweiterte Führungszeugnisse