Missbrauch geistlicher Autorität
Missbrauch geistlicher Autorität ist die bewusste Ausnutzung einer geistlichen Autoritäts- oder Vertrauensbeziehung. Christliche Gottesbezüge, geistliche Übungen und kirchliche Traditionen werden auf eine Weise benutzt, dass sie die persönliche Freiheit und die spirituelle Selbstbestimmung betroffener Personen oder Gruppen verletzen, unterdrücken oder ausschalten, anstatt sie zu fördern.
Das innerste Gottesverhältnis eines betroffenen Menschen wird in einer missbräuchlichen Situation berührt. Letztlich basiert diese Form des Missbrauchs auf einer tiefgreifenden Verwechslung von geistlichen Personen mit der Stimme Gottes und ist somit ein Vergehen gegen Gott selbst.
Das innerste Gottesverhältnis eines betroffenen Menschen wird in einer missbräuchlichen Situation berührt. Letztlich basiert diese Form des Missbrauchs auf einer tiefgreifenden Verwechslung von geistlichen Personen mit der Stimme Gottes und ist somit ein Vergehen gegen Gott selbst.
Kriterien und Erkennungsmerkmale
Missbrauch geistlicher Autorität äußert sich in verschiedenen Dimensionen und zeigt charakteristische Muster. Die Arbeitshilfe der Deutschen Bischofskonferenz Nr. 338 benennt folgende zentrale Indizien, die auf einen möglichen Missbrauch hindeuten können:
1. Manipulation und Verletzung der spirituellen Autonomie
Durch:
- emotionalen Druck und Einschüchterung
- spirituelle Vorgaben
- Entwertung individueller Lebensgeschichten oder bestehender Beziehungen
- Erzeugung ständiger Schuldgefühle
- Zwang zur öffentlichen Anklage von Verstößen in einer geistlichen Gemeinschaft
- Missbrauch vertraulicher Informationen
- Manipulative Erzeugung emotionaler Abhängigkeit in der Seelsorge
2. Kontrolle der Kommunikation und Information
In Bezug auf:
- Herkunftsfamilie, Freunde, Kollegen oder andere soziale Bezüge
- Kontrolle persönlicher Korrespondenz und Kontakte
- Theologisch-geistliche Zensur von Büchern, Zeitschriften und Medien
- einseitige Deutung geistlicher Inhalte und Informationen zu Glaube und Kirche
- systematisches Vorenthalten von Informationen
3. Exklusivitätsansprüche der Gruppe oder Verantwortlichen
- Aufbau eines Personenkults um eine Oberin, einen Oberen, einen Pfarrer, eine Seelsorgerin oder einen Seelsorger
- Monopolisierung des Angebots zur geistlichen Bildung durch einzelne Verantwortliche
- Absolute Definitionsmacht einer Person
- Behauptung exklusiver geistlicher Einsichten oder Kräfte, die anderen nicht zugänglich sind
- Unrechtmäßiger Ausschluss von den Sakramenten als Mittel der Machtausübung
- Unterbindung freier Kritik an verantwortlichen Personen oder der Gruppierung
- Ausschlussdrohungen gegen kritische oder “unangepasste” Personen
4. Ideologisierung religiöser Wertvorstellungen und Praktiken
- religiöse Binnensprache
- Verbot zu hinterfragen
- Exklusive und rigide Vorgabe bestimmter Ideale (moralisch, körperlich, sexuell)
- Kriminalisierung von Verhalten, das hinter den Idealen zurückbleibt
- Abwertung der Gegenwartskultur und gesellschaftliche Wirklichkeit bis in ein Feindbild hinein
- Ignoranz gegenüber kirchlichen Weisungen, Anordnungen und Regeln
- Verweigerung von Transparenz und externer Aufsicht
Differenzierungen und Abgrenzungen
Nicht jede Auseinandersetzung oder menschliche Schwäche in kirchlichen Kontexten stellt bereits Missbrauch geistlicher Autorität dar. Die Arbeitshilfe betont wichtige Unterscheidungen:
Kein automatischer Missbrauch liegt vor bei:
- Normalen zwischenmenschlichen Konflikten in religiösen Fragen
- Einzelnen Grenzverletzungen im kirchlichen Alltag
- Menschlichen Schwächen, die in jedem Gemeinschaftsleben spürbar werden
- Strukturellen Spannungen oder als starr empfundenen Strukturen
- Glaubensüberzeugungen, die als Zumutung empfunden werden
- Unbeabsichtigten Grenzverletzungen aufgrund von Biografie, Kultur oder persönlicher Wertorientierung
Geistliches Leben beeinflusst alle Dimensionen des Menschseins wie z. B. das Denken, Fühlen, Reden und Handeln, den Glauben, das Beten und das Leben in Gemeinschaft. Wenn es in guter und der jeweiligen Person angemessenen Weise gelebt wird, führt es zu größerer Freiheit und Verbundenheit mit Gott, den Mitmenschen, der Schöpfung und mit sich selbst. Gelebter Glaube und ein geistliches Leben können zu einem gelingenden Leben beitragen, indem sie Orientierung, Sicherheit, Sinn und Freiheit vermitteln helfen.
(Quelle: Arbeitshilfe “Missbrauch geistlicher Autorität. Zum Umgang mit Geistlichem Missbrauch” der Deutschen Bischofskonferenz (DBK Nr. 338), 31. Mai 2023)
Unabhängige Ansprechperson Missbrauch geistlicher Autorität
Theologe, psychologischer Berater, Pastoralreferent i.R.
Rainer
Weißl
Unabhängige Ansprechperson "Geistlicher Missbrauch"
Psychologin
Dr.
Agathe
Schiebelsberger
Unabhängige Ansprechperson „Geistlicher Missbrauch“
Beraterstab für Fragen des Missbrauchs geistlicher Autorität:
Der Beraterstab – G ist ein Beratungsgremium des Bischofs und begleitet in dieser Funktion das gesamte Verfahren im Umgang mit Vorwürfen des Missbrauchs geistlicher Autorität im Verantwortungsbereich der Diözese Passau. Er arbeitet auf Grundlage der Arbeitshilfe Nr. 338 „Missbrauch geistlicher Autorität – Zum Umgang mit Geistlichem Missbrauch“ der Deutschen Bischofskonferenz sowie des Gesetzes zur Ordnung der diözesanen Strukturen zur Intervention bei Verdacht auf Missbrauch geistlicher Autorität (Interventionsstrukturgesetz IntStruktG‑G).
Externe unabhängige Ansprechpersonen:
Dr. Agathe Schiebelsberger, Psychologin
Rainer Weißl, Theologe, psychologischer Berater, Pastoralreferent i.R.
Interne Ansprechpersonen:
Diakon Christoph Kochmann, Beauftragter für Angelegenheiten Missbrauch geistlicher Autiorität
Antonia Murr, Juristin und Interventionsbeauftragte
Domkapitular Offizial Claus Bittner, Bischöflicher Beauftrager für die Nachsorge
Hier finden Sie die Arbeitshilfe der DBK und das "Interventionsstrukturgesetz - G" zum Nachlesen:
Sie haben Fragen zum Thema? Wir helfen Ihnen gerne.
Christoph
Kochmann
Diakon, Bischöflicher Beauftragter für Angelegenheiten Missbrauch geistlicher Autorität