Supervision für Kontaktpersonen

Nicht nur Betroffene von sexualisierter Gewalt, sondern auch Kontaktpersonen brauchen professionelle Unterstützung.

Per­so­nen, die sel­ber nicht direkt von sexua­li­sier­ter Gewalt betrof­fen sind, son­dern Kon­takt zu Betrof­fe­nen oder Beschul­dig­ten bzw. Tätern oder Täte­rin­nen haben oder hat­ten, kön­nen Super­vi­si­on als unter­stüt­zen­des Bera­tungs­an­ge­bot zur eige­nen Psy­cho­hy­gie­ne in Anspruch neh­men, unab­hän­gig davon, ob Sie Beschäf­ti­ge, Kle­ri­ker oder ehren­amt­lich Täti­ge im Bis­tum Pas­sau sind.

Kon­takt­per­son zu sein und mit dem The­ma sexua­li­sier­te Gewalt direkt kon­fron­tiert zu wer­den, stellt eine beson­de­re Her­aus­for­de­rung dar und kann in eine eige­ne Stress­si­tua­ti­on füh­ren. Das Ange­bot der Super­vi­si­on will durch kom­pe­ten­te Berater:innen hel­fen, die­se belas­ten­de Situa­ti­on zu reflek­tie­ren und dadurch bes­ser zu meistern. 

Die Kos­ten für die Super­vi­si­on über­nimmt das Bis­tum Passau.

Hier finden Sie ein Schaubild zum Ablauf des Antragsverfahrens:

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Schaubild Verfahrensablauf

PDF  ·  406 kb

Hier finden Sie das Antragsformular für die Supervision:

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Antragsfomular Supervision 2025

PDF  ·  163 kb

Sie haben Fragen zum Thema? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Birgit
Klein

Leiterin Kontaktstelle Supervision, Coaching und Mediation

Antonia
Murr

Leitung der Stabsabteilung PINA

Hier finden Sie weitere Informationen: