
Systemische Aufarbeitung
Als zentrale Kriterien für die Aufarbeitung braucht es Unabhängigkeit, Transparanz sowie Partizipation von Betroffenen.
Aufarbeitung soll
- das geschehene Unrecht und das Leid der Betroffenen anerkennen,
- einen institutionellen und gesellschaftlichen Reflexionsprozess anregen,
- Betroffene an diesen Prozessen beteiligen
- Schlussfolgerungen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen ziehen
(vgl. Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standard für die unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholische Kirche in Deutschland)