Bistum

Aufarbeitung muss weitergehen

Pressemeldung am 22.01.2026

Info Icon Bild: Armin Berger / pbp

Die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im Bistum Passau braucht Weiterarbeit und Verstetigung. Darüber verständigten sich einmütig der unabhängige Betroffenenbeirat (UBB), die unabhängige Aufarbeitungskommission (UAK) und die Bistumsleitung mit Bischof Stefan Oster bei einem gemeinsamen Gespräch am vergangenen Montag. 

Der Bischof hat­te die bei­den Gre­mi­en im Dezem­ber ein­ge­la­den — nach der Ver­öf­fent­li­chung der umfang­rei­chen Stu­die zu sexu­el­lem Miss­brauch und kör­per­li­cher Gewalt im Bis­tum zwi­schen 1945 und 2022. Die Stu­die war von der UAK in Auf­trag gege­ben und von der Bis­tums­lei­tung ent­ge­gen­ge­nom­men wor­den. Erstellt hat­te sie ein For­scher­team unter der Lei­tung des His­to­ri­kers Marc von Knor­ring an der Uni­ver­si­tät Passau. 

Im Mit­tel­punkt des Gesprächs stand die Fra­ge, wie die Auf­ar­bei­tung von sexua­li­sier­ter und kör­per­li­cher Gewalt dau­er­haft, struk­tu­rell und insti­tu­tio­nell im Bis­tum ver­an­kert wer­den kann. Die Bis­tums­lei­tung hör­te die Anlie­gen und Ein­schät­zun­gen von UBB und UAK an und nahm deren Emp­feh­lun­gen in die wei­te­re Pla­nung auf. Die For­de­rung von Betrof­fe­nen­bei­rat und Auf­ar­bei­tungs­kom­mis­si­on nach einer dau­er­haf­ten, insti­tu­tio­nell abge­si­cher­ten Struk­tur für die Auf­ar­bei­tung wird inhalt­lich aus­drück­lich geteilt. Zugleich hat die mehr­jäh­ri­ge Arbeit von UAK und UBB deut­lich gemacht, dass Auf­ar­bei­tung nicht allein durch ein ein­zel­nes neu­es Gre­mi­um gewähr­leis­tet wer­den kann, son­dern die vie­len unter­schied­li­chen Ebe­nen kirch­li­cher Ver­ant­wor­tung errei­chen muss. Ins­be­son­de­re in der Flä­che des Bis­tums, in Pfar­rei­en und Ein­rich­tun­gen braucht es wei­te­re Arbeit an Bewusst­ma­chung und den Aus­bau von Schutz­kon­zep­ten. Auf­ar­bei­tung sei für UBB und UAK eine Quer­schnitts­auf­ga­be, die in allen zen­tra­len Tätig­keits­be­rei­chen des Bis­tums wei­ter­ent­wi­ckelt wer­den soll. Dazu zäh­len unter ande­rem Seel­sor­ge, Pas­to­ral, Kate­che­se, Kinder‑, Jugend- und Erwach­se­nen­bil­dung, Sozi­al­ar­beit, Bera­tung und The­ra­pie sowie die Priesterausbildung.

Aus den bis­he­ri­gen Erkennt­nis­sen und dem Aus­tausch erge­ben sich kon­kre­te Kon­se­quen­zen für die zukünf­ti­ge Struk­tur der Auf­ar­bei­tung im Bis­tum. Vor­ge­se­hen ist die Ein­rich­tung dau­er­haf­ter Bera­ter­stä­be, einen für Fäl­le sexu­el­len Miss­brauchs und kör­per­li­cher Gewalt und einen für Fäl­le geist­li­chen Miss­brauchs. In bei­den Stä­ben sol­len unter ande­rem sowohl exter­ne Fach­leu­te als auch Betrof­fe­ne betei­ligt sein; sie sol­len regel­mä­ßig tagen. Die­se sowie wei­te­re Grund­la­gen des Vor­ge­hens wer­den in Inter­ven­ti­ons­struk­tur­ge­set­ze gefasst wer­den, damit Ver­ste­ti­gung gewähr­leis­tet ist. Dar­über hin­aus wur­de ange­regt, eine Stabs­stel­le Auf­ar­bei­tung zu schaf­fen, um das The­ma und alle damit zusam­men­hän­gen­den Maß­nah­men dau­er­haft in der Insti­tu­ti­on abzu­si­chern. Zu den Auf­ga­ben einer sol­chen Stabs­stel­le sol­len die Bün­de­lung von Prä­ven­ti­on, Inter­ven­ti­on und Nach­sor­ge eben­so gehö­ren, wie der Auf­bau und die Pfle­ge von Netzwerken. 

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Akzent der Erin­ne­rung an das Miss­brauchs­ge­sche­hen wer­de die vom UBB ange­reg­te dau­er­haf­te Instal­la­ti­on eines Mahn­mals am 8. März im Pas­sau­er Dom im Rah­men eines Got­tes­diens­tes sein. 

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