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Prävention gegen sexualisierte Gewalt

"Augen auf – hinsehen & handeln!"

So lauten die Leitprinzipien für die Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bistum Passau

Hier finden Sie Basiswissen zu sexualisierter Gewalt

Das ist sexualisierte Gewalt

Der Begriff Sexua­li­sier­te Gewalt“ betont, dass es sich um einen Gewalt­akt han­delt, der in sexua­li­sier­ter Form aus­ge­drückt wird. Somit wird sie kör­per­li­cher oder see­li­scher Gewalt nebengeordnet. 

Die Ver­wen­dung des Begrif­fes Gewalt deu­tet dar­auf hin, dass es sich bei einer Hand­lung nicht um ein­ver­nehm­li­che Gescheh­nis­se zwi­schen Part­nern auf Augen­hö­he han­delt, son­dern um ein Ver­hal­ten, bei dem eine Per­son der ande­ren Per­son über­le­gen bzw. unter­le­gen ist. 

Dabei umfasst der Begriff sowohl psy­chi­sche als auch phy­si­sche Grenz­über­schrei­tun­gen. Zwi­schen den betei­lig­ten Per­so­nen herrscht ein Macht­ge­fäl­le, das dazu führt, dass die unter­le­ge­ne Per­son nicht in der Lage ist, sich der Situa­ti­on zu ent­zie­hen und in Fol­ge des­sen eige­ne Wün­sche und Inter­es­sen nicht ver­ba­li­sie­ren und/​oder durch­set­zen kann. Die­ses Macht­ge­fäl­le kann sich aus ver­schie­de­nen Kon­stel­la­tio­nen erge­ben, z. B. gro­ßer Alters­un­ter­schied, sozia­le Stel­lung, kör­per­li­che Über­le­gen­heit, Auto­ri­täts­stel­lung, usw. …. 

So tritt sexualisierte Gewalt in Erscheinung

Um der Band­brei­te von sexua­li­sier­ter Gewalt gerecht zu wer­den, wird die­se in drei Berei­che (Grenz­ver­let­zun­gen, sexu­el­le Über­grif­fe, straf­recht­li­che For­men) ein­ge­teilt. Alle die­se For­men wer­den im Kon­text von Prä­ven­ti­on sexua­li­sier­ter Gewalt in den Blick genommen.

Das verhindert sexualisierte Gewalt

Betei­li­gung
Durch die Betei­li­gung (= Par­ti­zi­pa­ti­on) von Kin­dern und Jugend­li­chen unter­strei­chen die Pfarreien/​Einrichtungen die Ach­tung der Kin­der­rech­te (sie­he UN Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on[1]). Durch Mit­be­stim­mung erle­ben ins­be­son­de­re jun­ge Men­schen, dass sie selbst­wirk­sam sind und dadurch Ver­ant­wor­tung für sich und ande­re über­neh­men kön­nen.

Trans­pa­renz
Dazu gehört eine offe­ne und nach außen klar kom­mu­ni­zier­te und kon­trol­lier­ba­re Prä­ven­ti­on, Inter­ven­ti­on und Auf­ar­bei­tung von sexua­li­sier­ter Gewalt eben­so wie eine ein­deu­ti­ge Posi­tio­nie­rung für Betrof­fe­ne. Ver­net­zung mit ande­ren Insti­tu­tio­nen ist hilf­reich und macht das eige­ne Han­deln nach­voll­zieh­ba­rer.

Feh­ler­kul­tur
Bei Fehl­ver­hal­ten geht es statt der Schuld­fra­ge um die Lösungs­su­che, im Sin­ne von​„Feh­ler sind unver­meid­bar, aber was ler­nen wir für die Zukunft dar­aus“. Hier­bei ist offe­ne und direk­te Kom­mu­ni­ka­ti­on von Bedeu­tung, um nach­hal­ti­ge Lösun­gen zu fin­den. Regel­mä­ßi­ges Feed­back und kon­struk­ti­ve Kri­tik sind eine gute Mög­lich­keit, die eige­ne Arbeit zu hin­ter­fra­gen und zu ver­bes­sern. Das schließt auch ein, dass schwer­wie­gen­des Fehl­ver­hal­ten vom Dienst­vor­ge­setz­ten ent­spre­chend sank­tio­niert wer­den muss.

Grenz­ach­ten­der Umgang
​„Ins­be­son­de­re bei Kin­dern und Jugend­li­chen gilt es auf­merk­sam zu sein und ihnen die Mög­lich­keit zu geben, Nähe und Distanz sel­ber zu bestim­men, und zwar immer so, dass mög­lichst alles ver­mie­den wird, was Anlass zu Fehl­in­ter­pre­ta­tio­nen oder übler Nach­re­de geben könn­te.[…] Das Wis­sen um die Mög­lich­keit des Miss­brauchs kör­per­li­cher Nähe darf ande­rer­seits nicht dazu füh­ren, dass ein not­wen­di­ger kör­per­li­cher Kon­takt […] ver­mie­den oder miss­trau­isch beob­ach­tet wird.[…] Nähe ist wich­tig und der Umgang soll acht­sam, respekt­voll und trans­pa­rent erfol­gen.“[2]​„Dar­um ist es uner­läss­lich, dass Seel­sor­ger und Seel­sor­ge­rin­nen immer wie­der ihre eige­nen seel­sorg­li­chen Bezie­hun­gen auf das ange­mes­se­ne Maß von Nähe und Distanz hin über­prü­fen. Zu viel Nähe schränkt die eigen­stän­di­ge Refle­xi­ons- und Hand­lungs­fä­hig­keit bei allen Betei­lig­ten ein und kann schnell zu Grenz­über­schrei­tun­gen und Über­grif­fig­kei­ten füh­ren.“[3]

Kon­struk­ti­ver Macht­ge­brauch
Kon­struk­ti­ver Macht­ge­brauch heißt Macht so ein­zu­set­zen, dass sie ein­zig und allein hand­lungs­be­zo­gen der Sache dien­lich sein muss. Des­halb bedarf Macht einer beson­de­ren Ver­ant­wor­tung und Acht­sam­keit und muss stets in ihrer Anwen­dung bewusst und beschei­den erfol­gen. Nur so las­sen sich sexu­el­le, emo­tio­na­le, spi­ri­tu­el­le und ande­re For­men von Macht­miss­brauch vor­beu­gen.

[1] https://​www​.unicef​.de/​i​n​f​o​r​m​i​e​r​e​n​/​u​e​b​e​r​— u​n​s​/​f​u​e​r​— k​i​n​d​e​r​r​e​c​h​t​e​/​u​n​— k​i​n​d​e​r​r​e​c​h​t​s​k​o​n​v​e​ntion
[2] ÖBK. Rah­men­ord­nung für die katho­li­sche Kir­che in Öster­reich, S. 11
[3] DBK. In der Seel­sor­ge schlägt das Herz der Kir­che, S. 47

Rechtliche Grundlagen

Recht­li­che Grund­la­gen für die Prä­ven­ti­on gegen sexua­li­sier­te Gewalt an Min­der­jäh­ri­gen und schutz- oder hil­fe­be­dürf­ti­gen Erwach­se­nen im Bereich der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz sind die Rah­men­ord­nung Prä­ven­ti­on und die dazu­ge­hö­ri­ge Hand­rei­chung sowie die Ord­nung für den Umgang mit sexu­el­lem Miss­brauch Min­der­jäh­ri­ger und schutz- oder hil­fe­be­dürf­ti­ger Erwach­se­ner durch Kle­ri­ker und sons­ti­ge Beschäf­tig­te im kirch­li­chen Dienst. Die Ord­nun­gen fin­den Sie unter fol­gen­dem Link: 

Ord­nung und Rahmenordnung

Hier finden Sie Informationen zur Präventionsarbeit im Bistum

Ziel von Prävention: Kultur des achtsamen Miteinanders

Ziel aller prä­ven­ti­ven Arbeit ist der Auf­bau und die Wei­ter­ent­wick­lung einer Kul­tur des acht­sa­men Mit­ein­an­ders. Die Kul­tur des acht­sa­men Mit­ein­an­ders grün­det auf dem christ­li­chen Men­schen­bild. Als Christ:innen glau­ben wir, dass jeder Mensch als Abbild Got­tes geschaf­fen ist. Wenn wir uns selbst und unse­ren Mit­men­schen begeg­nen, dann begeg­nen wir Gott. Die Kul­tur des acht­sa­men Mit­ein­an­ders ist mehr als nur iso­lier­te Maß­nah­me. Es geht um ein Umden­ken im Umgang mit Kin­dern und Jugend­li­chen oder erwach­se­nen Schutz­be­foh­le­nen, aber auch um ein Umden­ken im Umgang mit allen Ver­ant­wort­li­chen in unse­rer Kir­che und mit uns selbst.“ (SEKRE­TA­RI­AT DBK Nr. 246. Auf­klä­rung und Vor­beu­gung, S. 46) Acht­sam­keit beginnt damit, mit sich selbst acht­sa­mer umzu­ge­hen: eige­ne Gefüh­le wahr­zu­neh­men, eige­nes Han­deln trans­pa­rent zu machen, Kri­tik anzu­neh­men und in der Ach­tung eige­ner Grenzen.

Kon­kret heißt das:

  • Ich begeg­ne Ande­ren mit Wür­de und Respekt.
  • Ich gehe ohne Denk­mus­ter und Schub­la­den auf Ande­re zu, ich be- oder ver­ur­tei­le sie nicht.
  • Mei­ne Kom­mu­ni­ka­ti­on in Wor­ten und Ges­ten ist wertschätzend.
  • Ich ach­te die Rech­te mei­ner Mit­men­schen, ihre Unter­schied­lich­keit (Alter, Geschlecht und Her­kunft, …) und ihre indi­vi­du­el­len Bedürfnisse.
  • Ich gehe fein­füh­lig und reflek­tiert mit Nähe und Distanz um.
  • Ich gehe sen­si­bel und acht­sam mit der eige­nen Macht um.
  • Ich bin offen für Feed­back und Kri­tik und betrach­te das als Mög­lich­keit, das eige­ne Han­deln zu hin­ter­fra­gen und zu verbessern.
  • Ich pfle­ge eine Hal­tung des Hin­schau­ens“, der kon­struk­ti­ven Ein­mi­schung und Auseinandersetzung.
  • Wei­ter zeigt sich die Kul­tur des acht­sa­men Mit­ein­an­ders im Zusam­men­tref­fen mit ande­ren Per­so­nen. Sie besteht aus gemein­sa­men Wer­ten, Prin­zi­pi­en und Regeln und ist getra­gen von Fach­wis­sen und einer Feedbackkultur.


Koordinationsstelle

Damit Prä­ven­ti­on gegen sexua­li­sier­te Gewalt auf allen Ebe­nen und Arbeits­be­rei­chen der Kir­che nicht aus dem Blick gerät, hat das Bis­tum eine Koor­di­na­ti­ons­stel­le ein­ge­rich­tet. Die­se unter­stützt, ver­netzt und steu­ert die Präventionsarbeit.

Die Auf­ga­ben der Koordinationsstelle:

  • Ein­bin­dung von Betroffenen,
  • Orga­ni­sa­ti­on von Präventionsschulungen,
  • Ver­net­zung der Prä­ven­ti­ons­ar­beit inner- und außer­halb der Diö­ze­se sowie zu den Ansprech­per­so­nen für Ver­dachts­fäl­le sexu­el­len Miss­brauchs gemäß der Ord­nung für den Umgang mit sexu­el­lem Miss­brauch Min­der­jäh­ri­ger und schutz- oder hil­fe­be­dürf­ti­ger Erwach­se­ner durch Kle­ri­ker und sons­ti­ge Beschäf­tig­te im kirch­li­chen Dienst,
  • Fach­be­ra­tung bei der Pla­nung und Durch­füh­rung von Präventionsprojekten,
  • Ent­wick­lung und Infor­ma­ti­on von Prä­ven­ti­ons­ma­te­ria­li­en und ‑pro­jek­ten,
  • Ver­net­zung mit kirch­li­chen und nicht­kirch­li­chen Fach­be­ra­tungs­stel­len gegen sexua­li­sier­te Gewalt,
  • Bera­tung der kirch­li­chen Rechts­trä­ger bei der Ent­wick­lung, Umset­zung und Fort­schrei­bung von Insti­tu­tio­nel­len Schutz­kon­zep­ten (ISK),
  • Fach­li­che Prü­fung der ISK der kirch­li­chen Rechtsträger,
  • Sicher­stel­lung der Qua­li­fi­zie­rung und Infor­ma­ti­on der für Prä­ven­ti­ons­fra­gen geschul­ten Person,
  • Eva­lua­ti­on und Wei­ter­ent­wick­lung von ver­bind­li­chen Qualitätsstandards,
  • Bera­tung von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen,
  • Ver­mitt­lung von Fachreferenten,
  • Öffent­lich­keits­ar­beit

Maßnahmen

Regel­mä­ßi­ge Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men sind:

  1. Regel­mä­ßi­ge Ein­sicht­nah­me in die erwei­ter­ten Füh­rungs­zeug­nis­se der Mit­ar­bei­ten­den, der Kle­ri­ker und ehren­amt­lich Tätigen
  2. Ein­ma­li­ge Selbst­aus­kunfts­er­klä­rung von Mit­ar­bei­ten­den, der Kle­ri­ker und ehren­amt­lich Tätigen
  3. Regel­mä­ßi­ge ver­pflich­ten­de und frei­wil­li­ge Prä­ven­ti­ons­schu­lun­gen für alle Mit­ar­bei­ten­den, Kle­ri­ker und ehren­amt­lich Tätigen
  4. Wis­sens­ver­mitt­lung zum The­ma in der pas­to­ra­len Aus­bil­dung von Kaplä­nen, Gemein­de- und Pastoralassistenten
  5. Web­site mit Infor­ma­tio­nen zur Vor­ge­hens­wei­se bei Ver­dachts­fäl­len, über inner- und außer­kirch­li­che Beratungsmöglichkeiten
  6. Ver­bind­li­che Ver­hal­tens­re­geln für einen pro­fes­sio­nel­len Umgang mit Anvertrauten
  7. Ver­an­ke­rung des The­mas im Onboar­ding-Pro­zess (Ein­ar­bei­tung neu­er Mitarbeitenden)
  8. Regel­mä­ßi­ge Zusam­men­ar­beit mit allen Stel­len des Ordi­na­ri­ats, die Ange­bo­te für Kin­der und Jugend­li­che durchführen
  9. Regel­mä­ßi­ger Aus­tausch mit Bischof, Gene­ral­vi­kar und Interventionsbeauftragter
  10. Jähr­li­cher Gebets­tag für und mit Betroffenen

Pro­fes­sio­na­li­sie­rung der Prä­ven­ti­on im Bis­tum Passau:

  • Nied­rig­schwel­li­ges Ange­bot für Kin­der und Jugend­li­che = Erst­an­lauf­stel­len Kirch­li­che Jugendbüros
  • Beschwer­de­stel­le für Grenz­ver­let­zun­gen für Mit­ar­bei­ten­de (02|2019)
  • Bischöf­li­che Prä­ven­ti­ons­ord­nung (01|2020) (Fol­ge­ord­nun­gen)
  • Ergän­zung der unab­hän­gi­gen Ansprech­per­so­nen für Ver­dachts­fäl­le um unab­hän­gi­ge Fachstellen
  • Beglei­tung bei der Erstel­lung Insti­tu­tio­nel­ler Schutz­kon­zep­te (01|2021)
  • Auf­sto­ckung Stab­stel­le Prä­ven­ti­on um 48 Wochen­stun­den (ins­ge­samt 67,5) (03|2021)
  • Pro­fes­sio­na­li­sie­rung der Ein­sicht­nah­me in die erwei­ter­ten Füh­rungs­zeug­nis­se (03|2021)
  • Qua­li­fi­zie­rungs­maß­nah­me Bera­ten­de für irri­tier­te Sys­te­me“ (05|2021)
  • Prä­ven­ti­on in der dua­len Aus­bil­dung der Semi­na­ris­ten (09|2022)
  • Neu­ge­stal­tung der Web­site Betrof­fen von Miss­brauch (01|2023)
  • Super­vi­si­on für Kon­takt­per­so­nen von Betrof­fe­nen oder Beschuldigten/​Tätern (03|2023)
  • Arbeits­hil­fe für Pfar­rei­en auf den Weg zum Insti­tu­tio­nel­len Schutz­kon­zept (03|2023)
  • Infor­ma­ti­ons­fly­er (Ver­tei­ler an Pfarr­kir­chen­stif­tun­gen, Mit­ar­bei­ten­de und kirch­li­che Häu­ser) zu den The­men­be­rei­chen Prä­ven­ti­on, Inter­ven­ti­on, Auf­ar­bei­tung (10|2023)
  • Erstel­lung von Schau­bil­dern zu Prä­ven­ti­on und Inter­ven­ti­on (2024)
  • Hand­lungs­emp­feh­lun­gen im Kon­text der Beich­te (11|2024)
  • Rah­men­schutz­kon­zept für die Pfar­rei­en der Diö­ze­se Pas­sau zum Schutz vor sexua­li­sier­ter Gewalt (01|2025)

Bistumsweite präventive Maßnahmen

Diese Ansprechpersonen stehen Ihnen zum Thema Prävention zur Verfügung. Bitte nehmen Sie jederzeit gerne Kontakt auf:

Bei all­ge­mei­nen Anfra­gen an die Prä­ven­ti­ons­stel­le: praevention@​bistum-​passau.​de

Bettina Sturm 2

Bettina Sturm

Präventionsbeauftragte

Magdalena Lummer

Magdalena Lummer

Präventionsfachkraft; ISK in den Verbänden

Marcus Gillhofer

Marcus Gillhofer

Präventionsfachkraft; ISK in den Pfarreien

Petra Kornexl Fuerst Pfarrsekretaerin

Petra Kornexl-Fürst

Sachbearbeitung Erweiterte Führungszeugnisse und Präventionsschulungen

Hier finden Sie eine Übersicht mit allen Beteiligten in den Bereichen Prävention, Intervention und Aufarbeitung

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Weitere Informationen und Hilfen für Betroffene

Betroffen von Missbrauch

Sexueller Missbrauch geht nah. Betroffenen hautnah. Es gibt kein Verhalten, das mehr Vertrauen zerstört als sexueller Missbrauch.