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Institutionelles Schutzkonzept (ISK)

Unter einem „Institutionellen Schutzkonzept“ (ISK) versteht man Präventionsmaßnahmen eines kirchlichen Rechtsträgers, um sexualisierter Gewalt entgegen zu wirken. Sie werden in einem Gesamtkonzept gebündelt, welches sich an den (Ziel-)Gruppen und deren Lebenswelt in der jeweiligen Institution orientiert.

Das ISK ist ein Qua­li­täts­merk­mal, mit dem eine Pfar­rei (Ver­bän­de und ande­re kirch­li­che Rechts­trä­ger sind ana­log zu betrach­ten) Stel­lung bezieht und unter­streicht, dass dem Schutz der ihr anver­trau­ten Per­so­nen höchs­te Prio­ri­tät bei­gemes­sen wird. Grund­la­ge ist eine Kul­tur des acht­sa­men Mit­ein­an­ders, der unbe­ding­ten Wert­schät­zung und des respekt­vol­len Umgangs aller Mit­glie­der inner­halb der Pfarrei.

Die Erarbeitung eines ISK ist ein Organisationsentwicklungsprozess,

  • in dem die Pfar­rei­lei­tung, i.d.R. der lei­ten­de Pfar­rer, die Ver­ant­wor­tung für die Erstel­lung übernimmt.
  • in dem Hal­tun­gen und Kul­tur in der Pfar­rei zur Spra­che kommen. 
  • in dem sich Pfar­rei­en mit mög­li­chen Risi­ken für Min­der­jäh­ri­ge und schutz- oder hil­fe­be­dürf­ti­ge Erwach­se­ne in ihrem Ange­bot aus­ein­an­der­set­zen. (Risi­ko­ana­ly­se)
  • in dem vor­lie­gen­de Risi­ken offen­ge­legt, eine kla­re Hal­tung gegen sexua­li­sier­te Gewalt ein­ge­nom­men und dar­aus resul­tie­ren­de Maß­nah­men for­mu­liert wer­den. (Ver­än­de­run­gen, Ver­ein­ba­run­gen und Absprachen)
  • in dem Kin­der, Jugend­li­che und schutz- oder hil­fe­be­dürf­ti­ge Erwach­se­ne nach deren Mög­lich­keit betei­ligt sind. (Par­ti­zi­pa­ti­on)

Der Gewinn durch ein ISK:

  • reflek­tier­te Aus­ein­an­der­set­zung mit insti­tu­tio­nel­len Gege­ben­hei­ten, Struk­tu­ren und Umgangsweisen
  • Ori­en­tie­rung und Hand­lungs­si­cher­heit aller Beteiligten
  • Signal nach innen und außen, dass mit dem The­ma Prä­ven­ti­on sexua­li­sier­ter Gewalt ver­ant­wor­tungs­voll und pro­fes­sio­nell umge­gan­gen wird
  • Schaf­fen von Trans­pa­renz und Ver­trau­en (auch als Schutz vor fal­scher Verdächtigung)
  • The­ma­ti­sie­rung, Auf­de­ckung und Ver­hin­de­rung von Grenz­ver­let­zun­gen und Übergriffen
  • Auf­bau und Wei­ter­ent­wick­lung einer Kul­tur des acht­sa­men Miteinanders

Das ISK besteht aus folgenden Bausteinen:

Kultur des achtsamen Miteinanders

Die Kul­tur des acht­sa­men Mit­ein­an­ders besteht aus gemein­sa­men Wer­ten, Prin­zi­pi­en und Regeln und ist getra­gen von Fach­wis­sen und einer Feed­back­kul­tur. Sie umfasst den Auf­bau und die Wei­ter­ent­wick­lung fol­gen­der Prinzipien:

  • Betei­li­gung
    Durch die Betei­li­gung (= Par­ti­zi­pa­ti­on) von Kin­dern und Jugend­li­chen unter­strei­chen die Pfarreien/​Einrichtungen die Ach­tung der Kin­der­rech­te (sie­he UN Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on[1]). Durch Mit­be­stim­mung erle­ben ins­be­son­de­re jun­ge Men­schen, dass sie selbst­wirk­sam sind und dadurch Ver­ant­wor­tung für sich und ande­re über­neh­men können.

  • Trans­pa­renz
    Dazu gehört eine offe­ne und nach außen klar kom­mu­ni­zier­te und kon­trol­lier­ba­re Prä­ven­ti­on, Inter­ven­ti­on und Auf­ar­bei­tung von sexua­li­sier­ter Gewalt eben­so wie eine ein­deu­ti­ge Posi­tio­nie­rung für Betrof­fe­ne. Ver­net­zung mit ande­ren Insti­tu­tio­nen ist hilf­reich und macht das eige­ne Han­deln nachvollziehbarer

  • Feh­ler­kul­tur
    Bei Fehl­ver­hal­ten geht es statt der Schuld­fra­ge um die Lösungs­su­che, im Sin­ne von Feh­ler sind unver­meid­bar, aber was ler­nen wir für die Zukunft dar­aus“. Hier­bei ist offe­ne und direk­te Kom­mu­ni­ka­ti­on von Bedeu­tung, um nach­hal­ti­ge Lösun­gen zu fin­den. Regel­mä­ßi­ges Feed­back und kon­struk­ti­ve Kri­tik sind eine gute Mög­lich­keit, die eige­ne Arbeit zu hin­ter­fra­gen und zu ver­bes­sern. Das schließt auch ein, dass schwer­wie­gen­des Fehl­ver­hal­ten vom Dienst­vor­ge­setz­ten ent­spre­chend sank­tio­niert wer­den muss.

  • Grenz­ach­ten­der Umgang
    Ins­be­son­de­re bei Kin­dern und Jugend­li­chen gilt es auf­merk­sam zu sein und ihnen die Mög­lich­keit zu geben, Nähe und Distanz sel­ber zu bestim­men, und zwar immer so, dass mög­lichst alles ver­mie­den wird, was Anlass zu Fehl­in­ter­pre­ta­tio­nen oder übler Nach­re­de geben könn­te.[…] Das Wis­sen um die Mög­lich­keit des Miss­brauchs kör­per­li­cher Nähe darf ande­rer­seits nicht dazu füh­ren, dass ein not­wen­di­ger kör­per­li­cher Kon­takt […] ver­mie­den oder miss­trau­isch beob­ach­tet wird.[…] Nähe ist wich­tig und der Umgang soll acht­sam, respekt­voll und trans­pa­rent erfol­gen.“[2] Dar­um ist es uner­läss­lich, dass Seel­sor­ger und Seel­sor­ge­rin­nen immer wie­der ihre eige­nen seel­sorg­li­chen Bezie­hun­gen auf das ange­mes­se­ne Maß von Nähe und Distanz hin über­prü­fen. Zu viel Nähe schränkt die eigen­stän­di­ge Refle­xi­ons- und Hand­lungs­fä­hig­keit bei allen Betei­lig­ten ein und kann schnell zu Grenz­über­schrei­tun­gen und Über­grif­fig­kei­ten füh­ren.“[3]

  • Kon­struk­ti­ver Macht­ge­brauch
    Kon­struk­ti­ver Macht­ge­brauch heißt Macht so ein­zu­set­zen, dass sie ein­zig und allein hand­lungs­be­zo­gen der Sache dien­lich sein muss. Des­halb bedarf Macht einer beson­de­ren Ver­ant­wor­tung und Acht­sam­keit und muss stets in ihrer Anwen­dung bewusst und beschei­den erfol­gen. Nur so las­sen sich sexu­el­le, emo­tio­na­le, spi­ri­tu­el­le und ande­re For­men von Macht­miss­brauch vor­beu­gen.

    [1] https://​www​.unicef​.de/​i​n​f​o​r​m​i​e​r​e​n​/​u​e​b​e​r​-​u​n​s​/​f​u​e​r​-​k​i​n​d​e​r​r​e​c​h​t​e​/​u​n​-​k​i​n​d​e​r​r​e​c​h​t​s​k​o​n​v​e​ntion
    [2] ÖBK. Rah­men­ord­nung für die katho­li­sche Kir­che in Öster­reich, S. 11
    [3] DBK. In der Seel­sor­ge schlägt das Herz der Kir­che, S. 47

Risiko- und Schutzanalyse

Am Beginn der Ent­wick­lung eines ISK steht die genaue und ehr­li­che Ana­ly­se der eige­nen Pfar­rei im per­sön­li­chen, kon­zep­tio­nel­len, struk­tu­rel­len und räum­li­chen Bereich.

Es geht dar­um, die eige­ne Pfar­rei kri­tisch in den Blick zu neh­men und mög­li­che ver­letz­li­che“ Stel­len, soge­nann­te Risi­ko­fak­to­ren, zu iden­ti­fi­zie­ren. Aber auch die bereits vor­han­de­nen Struk­tu­ren für einen siche­ren Ort zu ana­ly­sie­ren, zu benen­nen und zu stär­ken (Schutz­maß­nah­men). Eine Betei­li­gung derer, die es angeht ist hier­bei ent­schei­dend, um unter­schied­li­che Blick­win­kel ein­zu­be­zie­hen und blin­de Fle­cken nach Mög­lich­keit zu mini­mie­ren. Es gilt Stär­ken zu stär­ken und Schwä­chen zu schwä­chen. Das The­ma Prä­ven­ti­on soll zum Quer­schnitts­the­ma in der Pfar­rei (ange­fan­gen von der Grup­pen­stun­de zum The­ma Kin­der­rech­te bis hin zur Dis­kus­si­on zu Füh­rungs­kul­tur im Pfarr­team) gemacht wer­den, es geht um Ent­ta­bui­sie­rung, Sen­si­bi­li­sie­rung und Begriffsschärfung. Durch die­se inten­si­ve Aus­ein­an­der­set­zung wird die Kul­tur des acht­sa­men Mit­ein­an­ders weiterentwickelt.

Durch die Arbeit an der Risi­ko- und Schutz­ana­ly­se ent­steht ein dif­fe­ren­zier­tes Bild der Pfar­rei. Sowohl Risi­ken als auch bereits vor­han­de­ne Schutz­maß­nah­men lie­gen offen. Die Ergeb­nis­se aus die­sem Arbeits­schritt flie­ßen in die Bau­stei­ne des ISK ein, ins­be­son­de­re in den pfar­rei­spe­zi­fi­schen Teil des Verhaltenskodex.

Blick­win­kel der Risi­ko- und Schutz­ana­ly­se sind:

  • Beziehungs-& Kon­takt­ge­stal­tung
  • Kör­per­kon­takt
  • Emo­tio­na­le Situationen
  • 1:1 Situa­tio­nen
  • Macht- & Abhängigkeitsverhältnisse
  • Räum­li­che Situationen
  • Her­aus­for­dern­de Themen
  • Sonstiges/​Anderes

Personalauswahl- und Entwicklung

In Bewer­bungs­ge­sprä­chen mit Beschäf­tig­ten der Pfar­rei bzw. Erst­ge­sprä­chen mit neu ehe­ren­amt­lich Täti­gen ist es not­wen­dig, die insti­tu­tio­nel­len Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men vor­zu­stel­len und eine Zustim­mung dazu abzu­fra­gen. Die Ein­sicht­nah­me in das Erwei­ter­te Füh­rungs­zeug­nis (eFZ) und das Unter­zeich­nen der Selbst­aus­kunfts­er­klä­rung ist inte­gra­ler Bestand­teil der Personalauswahl.

Wird bereits hier deut­lich, dass sich die Pfar­rei aktiv dem Schutz vor sexua­li­sier­ter Gewalt ver­schrie­ben hat, so kön­nen poten­ti­el­le Täter:innen abge­schreckt wer­den. Vor Unter­schrift des Arbeits­ver­tra­ges ist min­des­tens eine schrift­li­che Infor­ma­ti­on zum ISK mit sei­nen ein­zu­hal­ten­den Schrit­ten (z.B. Ver­hal­tens­ko­dex, Beschwer­de­we­ge, ver­pflich­ten­de Prä­ven­ti­ons­schu­lung…) aus­zu­hän­di­gen. Hier wird auch dar­auf ver­wie­sen, wel­che Doku­men­te von den zukünf­tig Beschäf­tig­ten bei­gebracht wer­den müs­sen. In der Ein­ar­bei­tungs­zeit und in den jähr­li­chen Mit­ar­bei­ter­ge­sprä­chen muss Raum für die The­ma­tik Prä­ven­ti­on geschaf­fen werden.

Selbst­aus­kunfts­er­klä­rung
Alle Beschäf­tig­ten und ehren­amt­lich Täti­gen, der/​die ein eFZ vor­legt, wird zusätz­lich auf­ge­for­dert eine Selbst­aus­kunfts­er­klä­rung zu unter­schrei­ben. Mit die­ser bestä­tigt die Per­son, dass bezüg­lich der ein­schlä­gi­gen Para­gra­phen kein Ermitt­lungs­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet wor­den ist bzw. und kei­ne rechts­kräf­ti­ge Ver­ur­tei­lung erfolg­te.
Damit schließt die Selbst­aus­kunfts­er­klä­rung eine Lücke, die das eFZ nicht abdeckt, da die­ses nur bereits abge­ur­teil­te Ver­fah­ren beinhaltet. 

Drit­te
Beauf­tragt die Pfar­rei Drit­te zur Durch­füh­rung von Dienst­leis­tun­gen oder wer­den Drit­ten kirch­li­che Räu­me über­las­sen, ver­stän­di­gen sich die Ver­trags­part­ner über die Ein­hal­tung der gesetz­li­chen und diö­ze­sa­nen Stan­dards bzgl. Kin­der-bzw. Jugendschutz.

Verhaltenskodex

Ein Ver­hal­tens­ko­dex ist eine schrift­li­che Zusam­men­stel­lung ver­bind­lich gel­ten­der, klar und ver­ständ­lich for­mu­lier­ter, umsetz­ba­rer und öffent­lich bekann­ter Ver­hal­tens­re­geln. Vor allem bezo­gen auf den ange­mes­se­nen Umgang mit Nähe und einen respekt­vol­len Umgang aller Pfar­rei­mit­glie­der untereinander.

Er ver­folgt die­se Zielsetzungen:

  • Über­win­dung von Sprach­lo­sig­keit und Unsi­cher­hei­ten im Umgang mit sexua­li­sier­ter Gewalt
  • Durch­kreu­zen von typi­schen Täter:innenstrategien (z.B. Bevor­zu­gun­gen) und damit Erschwe­rung von Grooming
  • Siche­re­res Erken­nen, Benen­nen und Stop­pen von Fehl­ver­hal­ten sowohl durch Betrof­fe­ne als auch durch beob­ach­ten­de Dritte
  • Abbau von Ängs­ten und Unsi­cher­hei­ten im eige­nen Ver­hal­ten: Was darf ich über­haupt noch?
  • Schaf­fen von Sicher­heit und Ori­en­tie­rung im eige­nen Ver­hal­ten: Ich bewe­ge mich inner­halb der ver­ein­bar­ten Standards!
  • Erleich­te­rung Hil­fe zu holen, wenn Rege­lun­gen über­tre­ten werden
  • Schutz vor fal­schen Beschul­di­gun­gen und Verdächtigungen
  • Basis zur Eigen­re­fle­xi­on und zur Refle­xi­on des pro­fes­sio­nel­len Umgangs mit Nähe und Distanz im Team und dadurch Ver­bes­se­rung der Qua­li­tät der Arbeit in der Pfarrei

Der nach­fol­gen­de All­ge­mei­ne Teil gilt ver­bind­lich für alle Beschäf­tig­ten und ehren­amt­lich Täti­gen der Pfarrkirchenstiftung:

  • Ich weiß, jede Form von Gewalt ist unver­ein­bar mit kirch­li­chem Han­deln: Ich weiß, dass kirch­li­ches Han­deln unver­ein­bar ist mit jeder Form von kör­per­li­cher, ver­ba­ler, psy­chi­scher und sexua­li­sier­ter Gewalt. Hier­zu gehört jedes Ver­hal­ten, das die Ach­tung des ande­ren Men­schen und sei­ner eige­nen Ent­wick­lung ver­letzt oder stört.

  • Ich ach­te Rech­te und Wür­de: Mei­ne Arbeit mit den mir anver­trau­ten Kin­dern und Jugend­li­chen sowie schutz- oder hil­fe­be­dürf­ti­gen Erwach­se­nen ist geprägt von Wert­schät­zung und Ver­trau­en. Ich ach­te ihre Rech­te und ihre Wür­de. Ich stär­ke sie, für ihr Recht auf see­li­sche und kör­per­li­che Unver­sehrt­heit wirk­sam einzutreten.

  • Ich respek­tie­re die Intim­sphä­re und die per­sön­li­chen Gren­zen: Ich gehe ver­ant­wor­tungs­be­wusst und acht­sam mit Nähe um. Ich respek­tie­re die Intim­sphä­re und die per­sön­li­chen Gren­zen der mir anver­trau­ten Per­so­nen. Dabei ach­te ich auch auf mei­ne eige­nen Gren­zen. Dies gilt auch für den Umgang mit Bil­dern und Medi­en, ins­be­son­de­re bei der Nut­zung von digi­ta­len Medien.

  • Ich nut­ze kei­ne Abhän­gig­kei­ten aus und hand­le nach­voll­zieh­bar und ehr­lich: Mir ist mei­ne beson­de­re Ver­trau­ens- und Auto­ri­täts­stel­lung gegen­über den mir anver­trau­ten Per­so­nen bewusst. Ich hand­le nach­voll­zieh­bar und ehr­lich. Abhän­gig­kei­ten nut­ze ich nicht aus und miss­brau­che nicht das Ver­trau­en der mir Anvertrauten.

  • Ich bezie­he aktiv Posi­ti­on gegen Grenz­ver­let­zun­gen: Ich tole­rie­re weder dis­kri­mi­nie­ren­des, gewalt­tä­ti­ges noch grenz­über­schrei­ten­des sexua­li­sier­tes Ver­hal­ten in Wort oder Tat. Ich bezie­he dage­gen aktiv Stel­lung. Neh­me ich Grenz­ver­let­zun­gen wahr, lei­te ich die not­wen­di­gen und ange­mes­se­nen Maß­nah­men zum Schutz der Betrof­fe­nen ein. Ich grei­fe ein, wenn die mir anver­trau­ten Per­so­nen sich ande­ren gegen­über in die­ser Art grenz­ver­let­zend verhalten.

  • Ich höre zu, wenn sich mir jemand anver­trau­en möch­te: Ich höre zu, wenn mir Per­so­nen ver­ständ­lich machen möch­ten, dass ihnen durch ande­re Per­so­nen kör­per­li­che, ver­ba­le, psy­chisch und sexua­li­sier­ter Gewalt ange­tan wur­de und wird. Ich bin mir bewusst, dass sol­che Gewalt­ta­ten von Per­so­nen jeg­li­chen Geschlechts ver­übt wer­den und dass alle Per­so­nen unab­hän­gig von ihrem Alter und Geschlecht betrof­fen sein können.

  • Ich ken­ne Mel­de- und Beschwer­de­we­ge und weiß, wer mich unter­stüt­zen kann: Ich ken­ne Mel­de- und Beschwer­de­we­ge und die Ansprech­per­so­nen im Bis­tum Pas­sau bei einem Ver­dachts­fall bzw. kon­kre­ten Vor­fall. Bei Ver­mu­tung oder im Ver­dachts­fall hole ich mir bei Bedarf Bera­tung, Hil­fe zur Klä­rung oder Unterstützung.

  • Ich lei­te jeden Ver­dacht oder Kennt­nis von sexua­li­sier­ter Gewalt wei­ter: Erlan­ge ich im dienst­li­chen Kon­text Kennt­nis von einem Sach­ver­halt, der den Ver­dacht auf sexua­li­sier­te Gewalt nahe­legt, tei­le ich dies unver­züg­lich mei­nem Dienst­vor­ge­setz­ten oder der zustän­di­gen Per­son der Lei­tungs­ebe­ne oder einer der unab­hän­gi­gen Ansprech­per­so­nen des Bis­tums mit. Das glei­che gilt, wenn ich über die Ein­lei­tung oder das Ergeb­nis eines lau­fen­den Ermitt­lungs­ver­fah­rens oder über eine erfolg­te Ver­ur­tei­lung im dienst­li­chen Kon­text Kennt­nis erlan­ge. Etwa­ige staat­li­che oder kirch­li­che Ver­schwie­gen­heits­pflich­ten oder Mit­tei­lungs­pflich­ten gegen­über kirch­li­chen oder staat­li­chen Stel­len sowie gegen­über Dienst­vor­ge­setz­ten blei­ben davon unberührt.

  • Ich weiß, dass jede Form von Gewalt Kon­se­quen­zen hat: Ich bin mir bewusst, dass jeg­li­che Form von Gewalt dis­zi­pli­na­ri­sche, arbeits­recht­li­che und gege­be­nen­falls straf­recht­li­che Fol­gen hat.

Der pfar­rei­spe­zi­fi­sche Teil des Ver­hal­tens­ko­dex wird vor Ort unter Betei­li­gung von Kin­dern und Jugend­li­chen sowie schutz- oder hil­fe­be­dürf­ti­gen Erwach­se­nen im Rah­men des Insti­tu­tio­nel­len Schutz­kon­zep­tes ergänzt und umfasst Schutz­maß­nah­men und ver­bind­li­che Ver­hal­tens­re­geln zu den fol­gen­den Ober­punk­ten.[1]

  • Bezie­hungs- und Kontaktgestaltung
  • Kör­per­kon­takt
  • Emo­tio­na­le Situationen
  • 1:1 Situa­tio­nen
  • Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse
  • Räum­li­che Situationen
  • Her­aus­for­dern­de Themen
  • Sonstiges/​Anderes

Dar­über hin­aus ist es wich­tig, Sank­tio­nen und Dis­zi­pli­nie­rungs­maß­nah­men (erzie­he­ri­sche Maß­nah­men) zu ver­ein­ba­ren, falls gegen Ver­hal­tens­re­geln ver­sto­ßen wird. 

[1] Die Diö­ze­se Pas­sau hat zu bestimm­ten Arbeits­fel­dern (Kir­chen­mu­sik, Beich­te, Frei­zeit­maß­nah­men) bereits Ver­hal­tens­re­ge­lun­gen auf­ge­stellt, deren Beach­tung aus­drück­lich emp­foh­len wird. Vgl. https://​www​.bis​tum​-pas​sau​.de/​b​e​r​a​t​u​n​g​-​s​e​e​l​s​o​r​g​e​/​p​r​a​e​v​e​ntion

Dienstanweisungen und hausinterne Regelungen

Der Ver­hal­tens­ko­dex kann durch Erlass ent­spre­chen­der Dienst­an­wei­sung Gül­tig­keit erlan­gen. In Haus­ord­nun­gen und Nut­zungs­ver­ein­ba­run­gen für Räu­me der jewei­li­gen Pfarr­kir­chen­stif­tung wird das Rah­men­schutz­kon­zept ein­be­zo­gen und für anwend­bar erklärt.

Vorgehensweise im Verdachts- oder Beschwerdefall

Die Pfar­rei beschreibt im ISK auch, wie im Ver­dachts- oder Beschwer­de­fall zügig vor­ge­gan­gen wer­den soll, um wei­te­ren Scha­den abwen­den zu können.

Auch kri­sen­er­fah­re­ne Orga­ni­sa­tio­nen reagie­ren auf Miss­brauchs- und Gewalt­hand­lun­gen in den eige­nen Rei­hen mit einem Schock­zu­stand. Alle Betei­lig­te sehen sich mit Gefüh­len kon­fron­tiert, die nichts mit ihrem nor­ma­len” Erfah­rungs­schatz inner­halb der Orga­ni­sa­ti­on zu tun haben. Eine struk­tu­riert beschrie­be­ne Ver­fah­rens­wei­se im Ver­dachts- oder Beschwer­de­fall soll die Hand­lungs­fä­hig­keit auf­recht erhal­ten und soll einem zu schnel­len, unko­or­di­nier­tem und dem anfäng­li­chen Schock ant­wor­ten­dem Han­deln ent­ge­gen­wir­ken und eine nöti­ge Ori­en­tie­rung in der Aus­nah­me­si­tua­ti­on bie­ten. Haupt­säch­lich ist die Lei­tungs­ebe­ne dafür ver­ant­wort­lich , Scha­den von den Betei­lig­ten abzu­wen­den, dabei ste­hen der Schutz und die Rech­te von Betrof­fe­nen im Fokus. Auch auf ange­mes­se­ne Doku­men­ta­ti­on, Beach­tung des Daten­schut­zes und das Gewähr­leis­ten von Ver­trau­lich­keit muss geach­tet werden. 

Für alle Betei­lig­te soll sicher­ge­stellt wer­den, dass Bera­tungs­mög­lich­kei­ten inner­halb und außer­halb der Pfar­rei und inner- und außer­kirch­lich sowie die Mel­de- und Beschwer­de­we­ge in geeig­ne­ter Form bekannt gemacht sind. Außer­dem soll im ISK beschrie­ben wer­den, wie nach einem Vor­fall oder Ver­dacht mit dem betrof­fe­nen Umfeld (z.B. dem Pfarr­ge­mein­de­rat oder der Kir­chen­ver­wal­tung) wei­ter­ge­ar­bei­tet wer­den soll.

Es haben sich nie­der­schwel­li­ge Mel­de­mög­lich­kei­ten bewährt, die meh­re­re Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ka­nä­le bedie­nen (z.B. direk­tes Gespräch oder digi­ta­le Mög­lich­keit). Es ist auch wich­tig zu klä­ren, wie mit Ver­dachts­mo­men­ten umge­gan­gen wird, die sich nicht erhär­ten und wie ein:e Beschuldigte:r dann reha­bi­li­tiert wer­den kann. Ein ers­ter wich­ti­ger Schritt bei den Beschwer­de­we­gen ist es daher sach­lich und dis­kret mit Hin­wei­sen umzu­ge­hen. Per­so­nen, mit Kon­takt zu Betrof­fe­nen bzw. zu Beschuldigten/Täter:innen erhal­ten Supervision.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen sind hier zu fin­den: Umgang mit sexua­li­sier­ter Gewalt

Qualitätsmanagement

Damit die Maß­nah­men zur Prä­ven­ti­on nach­hal­tig Beach­tung fin­den und nicht nach Fer­tig­stel­lung in Ver­ges­sen­heit gera­ten, ist es wich­tig, dass sie regel­mä­ßig (min­des­tens alle 5 Jah­re) über­prüft und in die Abläu­fe der Pfar­rei (ggf. in das bestehen­de Qua­li­täts­ma­nage­ment) ver­an­kert werden.

Das ISK soll­te regel­mä­ßig auf des­sen Wirk­sam­keit unter­sucht wer­den um gege­be­nen­falls neue Instru­men­te ein­zu­set­zen oder vor­han­de­ne zu ver­än­dern. Beson­ders soll­ten die Abläu­fe und Vor­ga­ben im ISK eva­lu­iert wer­den, wenn es zu einem Ver­dacht oder Vor­fall gekom­men ist. 

Präventionsschulungen

Prä­ven­ti­ons­schu­lun­gen sind ein wesent­li­cher Bestand­teil der Prä­ven­ti­ons­ar­beit. Sie bie­ten Gele­gen­heit, sich inten­siv und aus­führ­lich mit dem The­ma sexua­li­sier­te Gewalt aus­ein­an­der zu set­zen. Alle Beschäf­tig­ten im Bis­tum Pas­sau wer­den zur Prä­ven­ti­on sexua­li­sier­ter Gewalt geschult mit der Ziel­set­zung: Wis­sen aneig­nen, Sen­si­bi­li­tät ent­wi­ckeln und Hand­lungs­si­cher­heit zu erlangen.

Fol­gen­de Inhal­te wer­den vermittelt:

  • Basis­wis­sen zu sexua­li­sier­ter Gewalt: Begriffs­de­fi­ni­ti­on, Stra­te­gien von Täter:innen, Psy­cho­so­zia­le Fol­gen für Betroffene
  • Kul­tur des acht­sa­men Miteinanders 
  • Refle­xi­on des eige­nen Ver­hal­tens und Sen­si­bi­li­sie­rung für Gefährdungsmomente
  • Indi­vi­du­el­le und insti­tu­tio­nel­le Risikofaktoren
  • Hand­lungs­emp­feh­lun­gen bei sexua­li­sier­ter Gewalt
  • Ansprech­per­so­nen zu Miss­brauch und Prävention
  • Insti­tu­tio­nel­le Maß­nah­men (Schutz­kon­zept)
  • Recht­li­che Grundlagen

Die Schu­lun­gen fin­den in Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen statt und leben vom Aus­tausch. Die­ser fin­det Aus­druck in Dis­kus­sio­nen im Ple­num, in Grup­pen- und Part­ner­ar­beit. Je nach Arbeits­ge­biet und Inten­si­vi­tät des Kon­tak­tes zu Min­der­jäh­ri­gen sowie schutz- oder hil­fe­be­dürf­ti­ge Erwach­se­nen sind unter­schied­li­che Modu­le zu besuchen.

Weitere Präventionsarbeit des Rechtsträgers

Jede Pfar­rei soll sich in wei­te­ren prä­ven­ti­ven Maß­nah­men an die Kin­der, Jugend­li­chen und schutz- oder hil­fe­be­dürf­ti­gen Erwach­se­nen unter ihren Mit­glie­dern wenden.

Zum Bei­spiel könn­te es Grup­pen­stun­den zu den Kin­der­rech­ten oder in Auf­grei­fen der The­ma­tik im got­tes­dienst­li­chen Rah­men geben. Zur wei­te­ren Prä­ven­ti­ons­ar­beit gehört es auch, Eltern bzw. Per­so­nen­sor­ge­be­rech­tig­te oder Ange­hö­ri­ge mit ein­zu­be­zie­hen (Eltern­abend, Eltern­in­fos, Elternbefragung…)

Aktuelle ISK Prozesse im Bistum

ISK Prozesse im Bistum Passau

Aktuell arbeiten folgende Verbände, Abteilungen des Ordinariates und Pfarreien an der Erarbeitung eines Institutionellen Schutzkonzeptes

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