Quelle: pbp
Institutionelles Schutzkonzept (ISK)
Unter einem „Institutionellen Schutzkonzept“ (ISK) versteht man Präventionsmaßnahmen eines kirchlichen Rechtsträgers, um sexualisierter Gewalt entgegen zu wirken. Sie werden in einem Gesamtkonzept gebündelt, welches sich an den (Ziel-)Gruppen und deren Lebenswelt in der jeweiligen Institution orientiert.
Das ISK ist ein Qualitätsmerkmal, mit dem eine Pfarrei (Verbände und andere kirchliche Rechtsträger sind analog zu betrachten) Stellung bezieht und unterstreicht, dass dem Schutz der ihr anvertrauten Personen höchste Priorität beigemessen wird. Grundlage ist eine Kultur des achtsamen Miteinanders, der unbedingten Wertschätzung und des respektvollen Umgangs aller Mitglieder innerhalb der Pfarrei.
Die Erarbeitung eines ISK ist ein Organisationsentwicklungsprozess,
- in dem die Pfarreileitung, i.d.R. der leitende Pfarrer, die Verantwortung für die Erstellung übernimmt.
- in dem Haltungen und Kultur in der Pfarrei zur Sprache kommen.
- in dem sich Pfarreien mit möglichen Risiken für Minderjährige und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene in ihrem Angebot auseinandersetzen. (Risikoanalyse)
- in dem vorliegende Risiken offengelegt, eine klare Haltung gegen sexualisierte Gewalt eingenommen und daraus resultierende Maßnahmen formuliert werden. (Veränderungen, Vereinbarungen und Absprachen)
- in dem Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene nach deren Möglichkeit beteiligt sind. (Partizipation)
Der Gewinn durch ein ISK:
- reflektierte Auseinandersetzung mit institutionellen Gegebenheiten, Strukturen und Umgangsweisen
- Orientierung und Handlungssicherheit aller Beteiligten
- Signal nach innen und außen, dass mit dem Thema Prävention sexualisierter Gewalt verantwortungsvoll und professionell umgegangen wird
- Schaffen von Transparenz und Vertrauen (auch als Schutz vor falscher Verdächtigung)
- Thematisierung, Aufdeckung und Verhinderung von Grenzverletzungen und Übergriffen
- Aufbau und Weiterentwicklung einer Kultur des achtsamen Miteinanders
Das ISK besteht aus folgenden Bausteinen:
Kultur des achtsamen Miteinanders
Die Kultur des achtsamen Miteinanders besteht aus gemeinsamen Werten, Prinzipien und Regeln und ist getragen von Fachwissen und einer Feedbackkultur. Sie umfasst den Aufbau und die Weiterentwicklung folgender Prinzipien:
Beteiligung
Durch die Beteiligung (= Partizipation) von Kindern und Jugendlichen unterstreichen die Pfarreien/Einrichtungen die Achtung der Kinderrechte (siehe UN Kinderrechtskonvention[1]). Durch Mitbestimmung erleben insbesondere junge Menschen, dass sie selbstwirksam sind und dadurch Verantwortung für sich und andere übernehmen können.Transparenz
Dazu gehört eine offene und nach außen klar kommunizierte und kontrollierbare Prävention, Intervention und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt ebenso wie eine eindeutige Positionierung für Betroffene. Vernetzung mit anderen Institutionen ist hilfreich und macht das eigene Handeln nachvollziehbarerFehlerkultur
Bei Fehlverhalten geht es statt der Schuldfrage um die Lösungssuche, im Sinne von „Fehler sind unvermeidbar, aber was lernen wir für die Zukunft daraus“. Hierbei ist offene und direkte Kommunikation von Bedeutung, um nachhaltige Lösungen zu finden. Regelmäßiges Feedback und konstruktive Kritik sind eine gute Möglichkeit, die eigene Arbeit zu hinterfragen und zu verbessern. Das schließt auch ein, dass schwerwiegendes Fehlverhalten vom Dienstvorgesetzten entsprechend sanktioniert werden muss.Grenzachtender Umgang
„Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen gilt es aufmerksam zu sein und ihnen die Möglichkeit zu geben, Nähe und Distanz selber zu bestimmen, und zwar immer so, dass möglichst alles vermieden wird, was Anlass zu Fehlinterpretationen oder übler Nachrede geben könnte.[…] Das Wissen um die Möglichkeit des Missbrauchs körperlicher Nähe darf andererseits nicht dazu führen, dass ein notwendiger körperlicher Kontakt […] vermieden oder misstrauisch beobachtet wird.[…] Nähe ist wichtig und der Umgang soll achtsam, respektvoll und transparent erfolgen.“[2] „Darum ist es unerlässlich, dass Seelsorger und Seelsorgerinnen immer wieder ihre eigenen seelsorglichen Beziehungen auf das angemessene Maß von Nähe und Distanz hin überprüfen. Zu viel Nähe schränkt die eigenständige Reflexions- und Handlungsfähigkeit bei allen Beteiligten ein und kann schnell zu Grenzüberschreitungen und Übergriffigkeiten führen.“[3]- Konstruktiver Machtgebrauch
Konstruktiver Machtgebrauch heißt Macht so einzusetzen, dass sie einzig und allein handlungsbezogen der Sache dienlich sein muss. Deshalb bedarf Macht einer besonderen Verantwortung und Achtsamkeit und muss stets in ihrer Anwendung bewusst und bescheiden erfolgen. Nur so lassen sich sexuelle, emotionale, spirituelle und andere Formen von Machtmissbrauch vorbeugen.
[1] https://www.unicef.de/informieren/ueber-uns/fuer-kinderrechte/un-kinderrechtskonvention
[2] ÖBK. Rahmenordnung für die katholische Kirche in Österreich, S. 11
[3] DBK. In der Seelsorge schlägt das Herz der Kirche, S. 47
Risiko- und Schutzanalyse
Am Beginn der Entwicklung eines ISK steht die genaue und ehrliche Analyse der eigenen Pfarrei im persönlichen, konzeptionellen, strukturellen und räumlichen Bereich.
Es geht darum, die eigene Pfarrei kritisch in den Blick zu nehmen und mögliche „verletzliche“ Stellen, sogenannte Risikofaktoren, zu identifizieren. Aber auch die bereits vorhandenen Strukturen für einen sicheren Ort zu analysieren, zu benennen und zu stärken (Schutzmaßnahmen). Eine Beteiligung derer, die es angeht ist hierbei entscheidend, um unterschiedliche Blickwinkel einzubeziehen und blinde Flecken nach Möglichkeit zu minimieren. Es gilt Stärken zu stärken und Schwächen zu schwächen. Das Thema Prävention soll zum Querschnittsthema in der Pfarrei (angefangen von der Gruppenstunde zum Thema Kinderrechte bis hin zur Diskussion zu Führungskultur im Pfarrteam) gemacht werden, es geht um Enttabuisierung, Sensibilisierung und Begriffsschärfung. Durch diese intensive Auseinandersetzung wird die Kultur des achtsamen Miteinanders weiterentwickelt.
Durch die Arbeit an der Risiko- und Schutzanalyse entsteht ein differenziertes Bild der Pfarrei. Sowohl Risiken als auch bereits vorhandene Schutzmaßnahmen liegen offen. Die Ergebnisse aus diesem Arbeitsschritt fließen in die Bausteine des ISK ein, insbesondere in den pfarreispezifischen Teil des Verhaltenskodex.
Blickwinkel der Risiko- und Schutzanalyse sind:
- Beziehungs-& Kontaktgestaltung
- Körperkontakt
- Emotionale Situationen
- 1:1 Situationen
- Macht- & Abhängigkeitsverhältnisse
- Räumliche Situationen
- Herausfordernde Themen
- Sonstiges/Anderes
Personalauswahl- und Entwicklung
In Bewerbungsgesprächen mit Beschäftigten der Pfarrei bzw. Erstgesprächen mit neu eherenamtlich Tätigen ist es notwendig, die institutionellen Präventionsmaßnahmen vorzustellen und eine Zustimmung dazu abzufragen. Die Einsichtnahme in das Erweiterte Führungszeugnis (eFZ) und das Unterzeichnen der Selbstauskunftserklärung ist integraler Bestandteil der Personalauswahl.
Wird bereits hier deutlich, dass sich die Pfarrei aktiv dem Schutz vor sexualisierter Gewalt verschrieben hat, so können potentielle Täter:innen abgeschreckt werden. Vor Unterschrift des Arbeitsvertrages ist mindestens eine schriftliche Information zum ISK mit seinen einzuhaltenden Schritten (z.B. Verhaltenskodex, Beschwerdewege, verpflichtende Präventionsschulung…) auszuhändigen. Hier wird auch darauf verwiesen, welche Dokumente von den zukünftig Beschäftigten beigebracht werden müssen. In der Einarbeitungszeit und in den jährlichen Mitarbeitergesprächen muss Raum für die Thematik Prävention geschaffen werden.
Selbstauskunftserklärung
Alle Beschäftigten und ehrenamtlich Tätigen, der/die ein eFZ vorlegt, wird zusätzlich aufgefordert eine Selbstauskunftserklärung zu unterschreiben. Mit dieser bestätigt die Person, dass bezüglich der einschlägigen Paragraphen kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist bzw. und keine rechtskräftige Verurteilung erfolgte.
Damit schließt die Selbstauskunftserklärung eine Lücke, die das eFZ nicht abdeckt, da dieses nur bereits abgeurteilte Verfahren beinhaltet.
Dritte
Beauftragt die Pfarrei Dritte zur Durchführung von Dienstleistungen oder werden Dritten kirchliche Räume überlassen, verständigen sich die Vertragspartner über die Einhaltung der gesetzlichen und diözesanen Standards bzgl. Kinder-bzw. Jugendschutz.
Verhaltenskodex
Ein Verhaltenskodex ist eine schriftliche Zusammenstellung verbindlich geltender, klar und verständlich formulierter, umsetzbarer und öffentlich bekannter Verhaltensregeln. Vor allem bezogen auf den angemessenen Umgang mit Nähe und einen respektvollen Umgang aller Pfarreimitglieder untereinander.
Er verfolgt diese Zielsetzungen:
- Überwindung von Sprachlosigkeit und Unsicherheiten im Umgang mit sexualisierter Gewalt
- Durchkreuzen von typischen Täter:innenstrategien (z.B. Bevorzugungen) und damit Erschwerung von Grooming
- Sichereres Erkennen, Benennen und Stoppen von Fehlverhalten sowohl durch Betroffene als auch durch beobachtende Dritte
- Abbau von Ängsten und Unsicherheiten im eigenen Verhalten: Was darf ich überhaupt noch?
- Schaffen von Sicherheit und Orientierung im eigenen Verhalten: Ich bewege mich innerhalb der vereinbarten Standards!
- Erleichterung Hilfe zu holen, wenn Regelungen übertreten werden
- Schutz vor falschen Beschuldigungen und Verdächtigungen
- Basis zur Eigenreflexion und zur Reflexion des professionellen Umgangs mit Nähe und Distanz im Team und dadurch Verbesserung der Qualität der Arbeit in der Pfarrei
Der nachfolgende Allgemeine Teil gilt verbindlich für alle Beschäftigten und ehrenamtlich Tätigen der Pfarrkirchenstiftung:
Ich weiß, jede Form von Gewalt ist unvereinbar mit kirchlichem Handeln: Ich weiß, dass kirchliches Handeln unvereinbar ist mit jeder Form von körperlicher, verbaler, psychischer und sexualisierter Gewalt. Hierzu gehört jedes Verhalten, das die Achtung des anderen Menschen und seiner eigenen Entwicklung verletzt oder stört.
Ich achte Rechte und Würde: Meine Arbeit mit den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen ist geprägt von Wertschätzung und Vertrauen. Ich achte ihre Rechte und ihre Würde. Ich stärke sie, für ihr Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit wirksam einzutreten.
Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen: Ich gehe verantwortungsbewusst und achtsam mit Nähe um. Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der mir anvertrauten Personen. Dabei achte ich auch auf meine eigenen Grenzen. Dies gilt auch für den Umgang mit Bildern und Medien, insbesondere bei der Nutzung von digitalen Medien.
Ich nutze keine Abhängigkeiten aus und handle nachvollziehbar und ehrlich: Mir ist meine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber den mir anvertrauten Personen bewusst. Ich handle nachvollziehbar und ehrlich. Abhängigkeiten nutze ich nicht aus und missbrauche nicht das Vertrauen der mir Anvertrauten.
Ich beziehe aktiv Position gegen Grenzverletzungen: Ich toleriere weder diskriminierendes, gewalttätiges noch grenzüberschreitendes sexualisiertes Verhalten in Wort oder Tat. Ich beziehe dagegen aktiv Stellung. Nehme ich Grenzverletzungen wahr, leite ich die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen ein. Ich greife ein, wenn die mir anvertrauten Personen sich anderen gegenüber in dieser Art grenzverletzend verhalten.
Ich höre zu, wenn sich mir jemand anvertrauen möchte: Ich höre zu, wenn mir Personen verständlich machen möchten, dass ihnen durch andere Personen körperliche, verbale, psychisch und sexualisierter Gewalt angetan wurde und wird. Ich bin mir bewusst, dass solche Gewalttaten von Personen jeglichen Geschlechts verübt werden und dass alle Personen unabhängig von ihrem Alter und Geschlecht betroffen sein können.
Ich kenne Melde- und Beschwerdewege und weiß, wer mich unterstützen kann: Ich kenne Melde- und Beschwerdewege und die Ansprechpersonen im Bistum Passau bei einem Verdachtsfall bzw. konkreten Vorfall. Bei Vermutung oder im Verdachtsfall hole ich mir bei Bedarf Beratung, Hilfe zur Klärung oder Unterstützung.
Ich leite jeden Verdacht oder Kenntnis von sexualisierter Gewalt weiter: Erlange ich im dienstlichen Kontext Kenntnis von einem Sachverhalt, der den Verdacht auf sexualisierte Gewalt nahelegt, teile ich dies unverzüglich meinem Dienstvorgesetzten oder der zuständigen Person der Leitungsebene oder einer der unabhängigen Ansprechpersonen des Bistums mit. Das gleiche gilt, wenn ich über die Einleitung oder das Ergebnis eines laufenden Ermittlungsverfahrens oder über eine erfolgte Verurteilung im dienstlichen Kontext Kenntnis erlange. Etwaige staatliche oder kirchliche Verschwiegenheitspflichten oder Mitteilungspflichten gegenüber kirchlichen oder staatlichen Stellen sowie gegenüber Dienstvorgesetzten bleiben davon unberührt.
Ich weiß, dass jede Form von Gewalt Konsequenzen hat: Ich bin mir bewusst, dass jegliche Form von Gewalt disziplinarische, arbeitsrechtliche und gegebenenfalls strafrechtliche Folgen hat.
Der pfarreispezifische Teil des Verhaltenskodex wird vor Ort unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Rahmen des Institutionellen Schutzkonzeptes ergänzt und umfasst Schutzmaßnahmen und verbindliche Verhaltensregeln zu den folgenden Oberpunkten.[1]
- Beziehungs- und Kontaktgestaltung
- Körperkontakt
- Emotionale Situationen
- 1:1 Situationen
- Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse
- Räumliche Situationen
- Herausfordernde Themen
- Sonstiges/Anderes
Darüber hinaus ist es wichtig, Sanktionen und Disziplinierungsmaßnahmen (erzieherische Maßnahmen) zu vereinbaren, falls gegen Verhaltensregeln verstoßen wird.
[1] Die Diözese Passau hat zu bestimmten Arbeitsfeldern (Kirchenmusik, Beichte, Freizeitmaßnahmen) bereits Verhaltensregelungen aufgestellt, deren Beachtung ausdrücklich empfohlen wird. Vgl. https://www.bistum-passau.de/beratung-seelsorge/praevention
Dienstanweisungen und hausinterne Regelungen
Der Verhaltenskodex kann durch Erlass entsprechender Dienstanweisung Gültigkeit erlangen. In Hausordnungen und Nutzungsvereinbarungen für Räume der jeweiligen Pfarrkirchenstiftung wird das Rahmenschutzkonzept einbezogen und für anwendbar erklärt.
Vorgehensweise im Verdachts- oder Beschwerdefall
Die Pfarrei beschreibt im ISK auch, wie im Verdachts- oder Beschwerdefall zügig vorgegangen werden soll, um weiteren Schaden abwenden zu können.
Auch krisenerfahrene Organisationen reagieren auf Missbrauchs- und Gewalthandlungen in den eigenen Reihen mit einem Schockzustand. Alle Beteiligte sehen sich mit Gefühlen konfrontiert, die nichts mit ihrem “normalen” Erfahrungsschatz innerhalb der Organisation zu tun haben. Eine strukturiert beschriebene Verfahrensweise im Verdachts- oder Beschwerdefall soll die Handlungsfähigkeit aufrecht erhalten und soll einem zu schnellen, unkoordiniertem und dem anfänglichen Schock antwortendem Handeln entgegenwirken und eine nötige Orientierung in der Ausnahmesituation bieten. Hauptsächlich ist die Leitungsebene dafür verantwortlich , Schaden von den Beteiligten abzuwenden, dabei stehen der Schutz und die Rechte von Betroffenen im Fokus. Auch auf angemessene Dokumentation, Beachtung des Datenschutzes und das Gewährleisten von Vertraulichkeit muss geachtet werden.
Für alle Beteiligte soll sichergestellt werden, dass Beratungsmöglichkeiten innerhalb und außerhalb der Pfarrei und inner- und außerkirchlich sowie die Melde- und Beschwerdewege in geeigneter Form bekannt gemacht sind. Außerdem soll im ISK beschrieben werden, wie nach einem Vorfall oder Verdacht mit dem betroffenen Umfeld (z.B. dem Pfarrgemeinderat oder der Kirchenverwaltung) weitergearbeitet werden soll.
Es haben sich niederschwellige Meldemöglichkeiten bewährt, die mehrere Kommunikationskanäle bedienen (z.B. direktes Gespräch oder digitale Möglichkeit). Es ist auch wichtig zu klären, wie mit Verdachtsmomenten umgegangen wird, die sich nicht erhärten und wie ein:e Beschuldigte:r dann rehabilitiert werden kann. Ein erster wichtiger Schritt bei den Beschwerdewegen ist es daher sachlich und diskret mit Hinweisen umzugehen. Personen, mit Kontakt zu Betroffenen bzw. zu Beschuldigten/Täter:innen erhalten Supervision.
Weitere Informationen sind hier zu finden: Umgang mit sexualisierter Gewalt
Qualitätsmanagement
Damit die Maßnahmen zur Prävention nachhaltig Beachtung finden und nicht nach Fertigstellung in Vergessenheit geraten, ist es wichtig, dass sie regelmäßig (mindestens alle 5 Jahre) überprüft und in die Abläufe der Pfarrei (ggf. in das bestehende Qualitätsmanagement) verankert werden.
Das ISK sollte regelmäßig auf dessen Wirksamkeit untersucht werden um gegebenenfalls neue Instrumente einzusetzen oder vorhandene zu verändern. Besonders sollten die Abläufe und Vorgaben im ISK evaluiert werden, wenn es zu einem Verdacht oder Vorfall gekommen ist.
Präventionsschulungen
Präventionsschulungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Präventionsarbeit. Sie bieten Gelegenheit, sich intensiv und ausführlich mit dem Thema sexualisierte Gewalt auseinander zu setzen. Alle Beschäftigten im Bistum Passau werden zur Prävention sexualisierter Gewalt geschult mit der Zielsetzung: Wissen aneignen, Sensibilität entwickeln und Handlungssicherheit zu erlangen.
Folgende Inhalte werden vermittelt:
- Basiswissen zu sexualisierter Gewalt: Begriffsdefinition, Strategien von Täter:innen, Psychosoziale Folgen für Betroffene
- Kultur des achtsamen Miteinanders
- Reflexion des eigenen Verhaltens und Sensibilisierung für Gefährdungsmomente
- Individuelle und institutionelle Risikofaktoren
- Handlungsempfehlungen bei sexualisierter Gewalt
- Ansprechpersonen zu Missbrauch und Prävention
- Institutionelle Maßnahmen (Schutzkonzept)
- Rechtliche Grundlagen
Die Schulungen finden in Präsenzveranstaltungen statt und leben vom Austausch. Dieser findet Ausdruck in Diskussionen im Plenum, in Gruppen- und Partnerarbeit. Je nach Arbeitsgebiet und Intensivität des Kontaktes zu Minderjährigen sowie schutz- oder hilfebedürftige Erwachsenen sind unterschiedliche Module zu besuchen.
Weitere Präventionsarbeit des Rechtsträgers
Jede Pfarrei soll sich in weiteren präventiven Maßnahmen an die Kinder, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen unter ihren Mitgliedern wenden.
Zum Beispiel könnte es Gruppenstunden zu den Kinderrechten oder in Aufgreifen der Thematik im gottesdienstlichen Rahmen geben. Zur weiteren Präventionsarbeit gehört es auch, Eltern bzw. Personensorgeberechtigte oder Angehörige mit einzubeziehen (Elternabend, Elterninfos, Elternbefragung…)