Alexander Aulinger hat am Freitag, 26.09.2025, über seinen Rechtsbeistand, Herrn Holm Putzke, mitteilen lassen und parallel in den Medien veröffentlicht, dass er um die Entlassung aus dem Klerikerstand und die Freistellung vom priesterlichen Dienst ab dem 01.10.2025 nachsuche.
Ein entsprechender Antrag Aulingers ist dem Bistum Passau zugegangen und wurde an das Dikasterium für die Glaubenslehre weitergeleitet. Die Entscheidung über die Entlassung aus dem Klerikerstand ist Papst Leo XIV. vorbehalten. Mit Wirkung ab dem 01.10.2025 übt Aulinger auch bis auf Weiteres keinen priesterlichen Dienst mehr aus.



