Foto: Stefanie Hintermayr / pbp
Am Montag, 11. Mai 2026 beendeten die Unabhängige Kommission (UAK) zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs und der Unabhängige Betroffenenbeirat (UBB) im Bistum Passau ihre Tätigkeit mit einer gemeinsamen Sitzung. Beide Gremien waren im Jahr 2021 von Bischof Dr. Stefan Oster ODB auf der Grundlage der „Gemeinsamen Erklärung“ von UBSKM und DBK eingesetzt worden.
Gemeinsame Presserklärung der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs und des Betroffenenbeirats im Bistum Passau:
Die gemeinsame Kernaufgabe beider Gremien bestand in der Aufklärung und Aufarbeitung nicht nur sexualisierten Missbrauchsgeschehens und dessen Folgen auf Seiten betroffener Personen im Bistum Passau, sondern besonders auch in der Erarbeitung von daraus zu ziehenden Konsequenzen auf der Ebene systemischer Reformen.
Die von der UAK in Auftrag gegebene und vom Bistum finanzierte Studie Sexueller Missbrauch und körperliche Gewalt. Übergriffe auf Minderjährige durch katholische Geistliche im Bistum Passau 1945 bis 2022 (Verfasser: Prof. Dr. Marc von Knorring & M.A. Anna Karoline Matschl) untersuchte „sexualisierte Gewalt und andere Formen körperliche Misshandlung im. Kirchlichen Raum des Bistums Passau wissenschaftlich fundiert und historisch nachvollziehbar […] Im Mittelpunkt [standen] nicht nur individuelle Fehlhandlungen, sondern insbesondere strukturelle, organisatorische und kulturelle Faktoren, die Missbrauch ermöglicht oder dessen Aufdeckung erschwert haben“. Für die Beantwortung der Frage, welche Konsequenzen für zukünftige Prävention und Interventionsmaßnahme aus den Erkenntnissen zu ziehen sind, waren besonders bedeutsam die Erkenntnisse über die in diesem Sinne negative Rolle von sog. „Bystandern“ im familiären, schulischen und sozialen Umfeld des Tatgeschehens. Fertigstellung und Veröffentlichung der Studie erfolgten zum Zeitpunkt der Ereignisse in der sog. „Causa Aulinger“, zu der sowohl UAK wie UBB öffentlich Stellung bezogen.
Aus der Studie für das Bistum Passau und aus zahlreichen anderen Studien und Forschungsergebnissen haben UAK und UBB Empfehlungen für aus ihrer Sicht sinnvolle Reformmaßnahmen entwickelt und in den Dialog mit den im Bistum verantwortlichen Entscheidungsträgern eingebracht. Mit Blick auf die aus Sicht beider Gremien notwendige Weiterführung der Aufgaben von Prävention, Intervention, Nachsorge für Betroffene und systemischer Aufarbeitung wurde die Einrichtung einer sog. Stabstelle im Bistum empfohlen, in der die genannten Aufgabenbereiche als Querschnittsaufgabe von Seelsorge bis zur Priesterausbildung institutionell verankert werden sollten.
Begleitend wurde die Einrichtung einer unabhängigen, d.h. vom Bischof weisungsfreien Expertenkommission empfohlen, die gegenüber der Arbeit der Stabsstelle Monitorings‑, Supervisions- und Beratungsfunktion ausüben soll. Das Bistum bereitet im Augenblick auf der Grundlage dieser Empfehlungen zwei diözesane Gesetze vor, die in diesem Sinne die nunmehr beendeten Tätigkeiten von UAK und UBB fortführen und institutionell verstetigen werden. Dies war auch Gegenstand eines Abschlussgesprächs, das die Mitglieder von UAK und UBB am 11. Mai 2026 mit Bischof Dr. Stefan Oster, der Kanzlerin des Bistums Frau Antonia Murr und der Präventionsbeauftragten Frau Bettina Sturm führen konnten.
Für den Betroffenenbeirat: Siegfried Lang (Sprecher)
Für die Aufarbeitungskommission: Guido Pollak (Vorsitzender)



