Quelle: pbp

Rahmenschutzkonzept Pfarrkirchenstiftungen

Es gibt Risikofaktoren, die sexualisierte Gewalt begünstigen und ihren Ursprung in der Institution bzw. Situation haben. Ein Schutzkonzept minimiert institutionelle Risiken und fördert eine Kultur des Hinsehens und Handelns.

Das Rah­men­schutz­kon­zept für die Pfarr­kir­chen­stif­tun­gen stellt eine Über­gangs­ebe­ne zwi­schen der Rah­men­ord­nung — Prä­ven­ti­on gegen sexua­li­sier­te Gewalt an Min­der­jäh­ri­gen und schutz- oder hil­fe­be­dürf­ti­gen Erwach­se­nen im Bereich der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz und dem Insti­tu­tio­nel­len Schutz­kon­zept (ISK) einer jewei­li­gen Pfarr­kir­chen­stif­tung dar.

Durch das Rah­men­schutz­kon­zept wird ein qua­li­ta­ti­ver Stan­dard in Bezug auf Prä­ven­ti­on sexua­li­sier­ter Gewalt fest­ge­legt. Die Ein­hal­tung des Rah­men­schutz­kon­zep­tes soll dazu beitragen,

  • dass eine reflek­tier­te Aus­ein­an­der­set­zung mit insti­tu­tio­nel­len Gege­ben­hei­ten, Struk­tu­ren, Situa­tio­nen und Umgangs­wei­sen geschieht,
  • dass Rege­lun­gen zum grenz­ach­ten­den Umgang Ori­en­tie­rung und Hand­lungs­si­cher­heit geben,
  • dass Men­schen, die von sexua­li­sier­ter Gewalt betrof­fen sind, qua­li­fi­ziert gehol­fen wird und
  • dass Ver­ant­wor­tung für den Schutz und die Sicher­heit von Kin­dern, Jugend­li­chen sowie schutz- oder hil­fe­be­dürf­ti­gen Erwach­se­nen über­nom­men wird.

Das Rah­men­schutz­kon­zept fin­det bis zur Inkraft­set­zung eines Insti­tu­tio­nel­len Schutz­kon­zep­tes, das die spe­zi­fi­schen Bedin­gun­gen vor Ort berück­sich­tigt und auf­greift, mit sofor­ti­ger Wir­kung sei­ne Anwen­dung. Im Video­in­ter­view erklärt Bet­ti­na Sturm, Prä­ven­ti­ons­be­auf­trag­te des Bis­tums Pas­sau, mehr zu Zie­len, Rege­lun­gen und Umsetzung:

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Informationen, Verhaltenskodex und Rechtsgrundlage

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Amtsblatt 2025 - Folge 6

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Allgemeiner Verhaltenskodex

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Rechtliche Grundlagen und Argumente

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Verhaltensregelungen für bestimmte Arbeitsfelder

Für bestimm­te Arbeits­be­rei­che ist die Koor­di­na­ti­ons­stel­le unter Betei­li­gung der ent­spre­chen­den Refe­ra­te im Bis­tum in Vor­ar­beit gegan­gen und hat Ver­hal­tens­re­ge­lun­gen auf­ge­stellt, die als Min­dest­stan­dard in den Pfar­rei­en gel­ten. Auf­ga­be der Pfar­rei ist eine wei­te­re Aus­dif­fe­ren­zie­rung und Anpas­sung ist in der Erstel­lung eines eige­nen Insti­tu­tio­nel­len Schutzkonzeptes.

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Prävention gegen sexualisierte Gewalt

"Augen auf – hinsehen & handeln!"

So lauten die Leitprinzipien für die Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bistum Passau