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"Unser Grundgesetz ist maximal inklusiv"

Redaktion am 09.07.2025

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Bild von Udo Pohlmann auf Pixabay

Bischof Dr. Stefan Oster SDB und Bischof Dr. Rudolf Voderholzer zur Wahl der drei Richterinnen und Richter für das Bundesverfassungsgericht am 11. Juli 2025 im Deutschen Bundestag.

Unser Grund­ge­setz ist maxi­mal inklu­siv. Jedem Men­schen wird unab­hän­gig von sei­ner Lebens­si­tua­ti­on Men­schen­wür­de und das Recht auf Leben zuge­spro­chen. Aus­schlüs­se davon kann und darf es unter kei­nen Umstän­den geben. Dies unbe­dingt zu garan­tie­ren, ist die Pflicht des Staates.

Wer die Ansicht ver­tritt, dass der Embryo oder der Fötus im Mut­ter­leib noch kei­ne Wür­de und nur ein gerin­ge­res Lebens­recht habe als der Mensch nach der Geburt, voll­zieht einen radi­ka­len Angriff auf die Fun­da­men­te unse­rer Ver­fas­sung. Ihm oder ihr darf nicht die ver­bind­li­che Aus­le­gung des Grund­ge­set­zes anver­traut werden. 

Jede Rela­ti­vie­rung von Art. 1 GG muss ein Aus­schluss­kri­te­ri­um für die Wahl zum Rich­ter oder zur Rich­te­rin des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts sein. 

Es darf in Deutsch­land nie wie­der Men­schen zwei­ter Klas­se geben.

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