Foto: Wolfgang Krinninger
Im Bistum Passau ist der Diözesansteuerausschuss ein zentrales Kontrollgremium, in dem Laien mehrheitlich an der Haushaltsplanung der Diözese beteiligt sind.
Die Mitglieder des Gremiums beraten vertieft im Zuge der Erstellung der Plan-Gewinn-und-Verlustrechnung. Für den Haushalt gibt es eine gesonderte Vorberatungssitzung. Diese Sitzungen werden neben den hauptamtlich Tätigen durch gesondert gebildete Arbeitsgruppen aus den Mitgliedern des Diözesansteuerausschusses vorbereitet. Durch die Wahl der Kirchenverwaltung haben die Mitglieder der Kirche von Passau die Möglichkeit, indirekt Einfluss auf die Zusammensetzung des Diözesan-
steuerausschusses zu nehmen – und damit auf die Verwendung der Kirchensteuer. Durch die Zusammensetzung aus unterschiedlichen Regionen und Pfarreien bildet das Gremium die Wirklichkeit des Bistums in besonderer Weise ab. Das breite Spektrum hoher fachlicher Kompetenzen sorgt dafür, dass Kirchensteuermittel im Bistum Passau verantwortlich und nachhaltig verwendet werden.
In der konstituierenden Sitzung des Diözesansteuerausschusses am Mittwoch, 29. April 2026, wurden die neuen Mitglieder des Gremiums von Bischof Dr. Stefan Oster herzlich willkommen geheißen. Der Bischof bedankte sich ausdrücklich für deren ehrenamtliches Engagement.
Aus dem Kreis der Mitglieder des Diözesansteuerausschusses werden die Mitglieder des Diözesanvermögensrates (DVR) gewählt: zwei Priester und drei Vertreter aus dem Kreis der Kirchenverwaltungsmitglieder (Namen siehe Bildunterschrift). Der Diözesanvermögensrat hat mit Wirkung zum 22. April 2026 ein neues Statut erhalten. Damit geben Bischof, Generalvikar sowie der Finanzdirektor und dessen Stellvertreter ihr Stimmrecht auf und schaffen so sichtbar mehr synodale Beteiligung. Die Entscheidungsbefugnis liegt somit in den Händen der gewählten Vertreterinnen und Vertreter.
Text: Wolfgang Krinninger



