Info Icon Fotos: Stefanie Hintermayr/pbp

Die Kirchenverwaltung - Mehr zum Thema!

Neben dem Pfarrgemeinderat ist die Kirchenverwaltung ein wichtiges Organ in den Pfarreien. Hier finden Sie alles Wissenswerte zum Thema.
 

Kirchenverwaltung – die Menschen sind gefragt

Jede Kir­chen­stif­tung ist eine juris­ti­sche Per­son. Des­halb braucht sie Men­schen, die für die Kir­chen­stif­tung han­deln. Die Kir­che vor Ort ist auf das ehren­amt­li­che Enga­ge­ment vie­ler Men­schen ange­wie­sen, damit Kir­che leben­dig bleibt. Neben dem Pfarr­ge­mein­de­rat ist die Kir­chen­ver­wal­tung ein wich­ti­ges Organ in den Pfar­rei­en. Sie ist ver­ant­wort­lich für die recht­li­chen, wirt­schaft­li­chen und finan­zi­el­len Ange­le­gen­hei­ten einer Pfar­rei. Kir­chen­ver­wal­tung ist aber mehr als nur Geld zäh­len und Geld ver­wal­ten – hier kön­nen Men­schen aktiv am kirch­li­chen Leben mit­ar­bei­ten und mit­ge­stal­ten. Denn es braucht das Zusam­men­wir­ken für das Mit­ein­an­der von Men­schen, denen die Pfar­rei viel Wert ist und am Her­zen liegt.

Ehrenamt Kirchenpfleger/ Kirchenpflegerin

Sie leis­ten mit ihrem Ehren­amt als Kir­chen­pfle­ger oder Kir­chen­pfle­ge­rin einen unver­zicht­ba­ren Dienst für die Kir­che von Pas­sau. Hier auf die­ser Sei­te stel­len wir Ihnen stell­ver­tre­tend für die vie­len Frau­en und Män­ner in unse­rem Bis­tum eini­ge vor. In Video­por­traits erzäh­len sie von ihren Auf­ga­ben, ihrer Moti­va­ti­on und der Zusam­men­ar­beit in ihrem Kir­chen­ver­wal­tungs­team. Allen Inter­es­sier­ten, in der Kir­chen­ver­wal­tung mit­zu­wir­ken, kön­nen sie nach all ihren Jah­ren als ehren­amt­li­cher Kirchenpfleger/​Kir­chen­pfle­ge­rin nur sagen: Es lohnt sich und ist ein sehr erfül­len­der Dienst!

Bistum
23.09.2024

Ehrenamt Kirchenpfleger/ Kirchenpflegerin

Kirchenpflegerinnen und Kirchenpfleger erfüllen einen unverzichtbaren Dienst. In Videoportraits sechs von…

Die Kirchenverwaltungswahl

Die Kir­chen­ver­wal­tungs­wahl fin­det alle 6 Jah­re statt. Zuletzt waren alle wahl­be­rech­tig­ten Katho­li­kin­nen und Katho­li­ken am Sonn­tag, 24. Novem­ber, im Bis­tum Pas­sau und allen ande­ren baye­ri­schen (Erz-)Diözesen auf­ge­ru­fen, durch ihre Stim­me ihre Ver­tre­ter in den Pfar­rei­en für die Kir­chen­ver­wal­tung zu wäh­len. Die Amts­zeit der neu­en Kir­chen­ver­wal­tung begann dann am 1. Janu­ar 2025 und endet am 31. Dezem­ber 2030.

Grund­sätz­lich wahl­be­rech­tigt ist, wer der römisch-katho­li­schen Kir­che ange­hört, sei­nen Haupt­wohn­sitz in der Kir­chen­ge­mein­de hat und am Wahl­tag das 18. Lebens­jahr voll­endet hat. Bis 20. Novem­ber kön­nen schrift­lich oder münd­lich beim jeweils zustän­di­gen Pfarr­amt noch Brief­wahl­un­ter­la­gen bean­tragt werden.

Das Wichtigste zur Kirchenverwaltung auf einen Blick

  • Die Kir­chen­ver­wal­tung ist das Organ der Kir­chen­ge­mein­de. Sie setzt sich zusam­men aus dem Pfar­rer als Kir­chen­ver­wal­tungs­vor­stand bzw. der stän­di­gen Ver­tre­tung und den gewähl­ten Mit­glie­dern. Der Kir­chen­pfle­ger wird grund­sätz­lich aus der Mit­te der Kir­chen­ver­wal­tung bestimmt.

  • Die Zahl der Mit­glie­der der Kir­chen­ver­wal­tung bestimmt sich nach der Anzahl der Katho­li­ken in der Kir­chen­ge­mein­de. Je mehr Katho­li­ken eine Kir­chen­ge­mein­de zählt, des­to mehr Mit­glie­der hat die Kir­chen­ver­wal­tung. So sind in einer Gemein­de mit bis zu 2000 Katho­li­ken grund­sätz­lich vier Kir­chen­ver­wal­tungs­mit­glie­der, bis zu 6000 Katho­li­ken sechs Mit­glie­der und mit mehr als 6000 Katho­li­ken acht Mit­glie­der zu wählen.
  • Wähl­bar ist, wer der römisch-katho­li­schen Kir­che ange­hört, im Bereich der Kir­chen­ge­mein­de sei­nen Haupt­wohn­sitz hat, kir­chen­steu­er­pflich­tig ist und am Wahl­tag das 18. Lebens­jahr voll­endet hat.


Die Kir­chen­ver­wal­tungs­mit­glie­der wer­den von den Wahl­be­rech­tig­ten der Kir­chen­ge­mein­de auf die Dau­er von sechs Jah­ren gewählt.

Aufgaben der Kirchenverwaltung sind unter anderem:

  • die Sor­ge für die Erfül­lung orts­kirch­li­cher Bedürf­nis­se, hier­zu zäh­len ins­be­son­de­re der Auf­wand für die Fei­er wür­di­ger Got­tes­diens­te und der Unter­halt der Kirchen
  • Ver­wal­tung des Kirchenstiftungsvermögens
  • Auf­stel­lung und Bera­tung des Haushaltsplanes
  • Auf­stel­lung und Aner­ken­nung der Jahresrechnung

Unterschied zum Pfarrgemeinderat

Der Pfarr­ge­mein­de­rat ist der vom Bischof ein­ge­setz­te Pas­to­ral­rat der Pfarr­ge­mein­de und dient dem Auf­bau einer leben­di­gen Gemein­de, der Koor­di­nie­rung des Lai­en­apos­to­la­tes und der Ver­wirk­li­chung des umfas­sen­den Heils­auf­trags der Kir­che. Er hat ver­schie­de­ne Mitbestimmungs‑, Anhö­rungs- und Infor­ma­ti­ons­rech­te bei Ent­schei­dun­gen zu Pfarr­or­ga­ni­sa­ti­on, Got­tes­diens­ten, Beset­zung von Seel­sor­ge­stel­len, Bau­maß­nah­men, Ver­an­stal­tun­gen, Pas­to­ral­plä­nen und in der Kom­mu­ni­ka­ti­on mit der Pfarr­be­völ­ke­rung. Sei­ne Auf­ga­be ist es, in allen Berei­chen der Pas­to­ral in der Pfarr­ge­mein­de bera­tend bzw. beschlie­ßend mit­zu­wir­ken, für die Ein­heit in der Pfarr­ge­mein­de sowie mit dem Bischof und der Welt­kir­che Sor­ge zu tragen. 

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