Familienurlaub in Familienferienstätten in Bayern - Familienwerk der Diözese Passau


                                  

 

            

 

 

 

 

                   

 

Liebe Eltern,
 
gemeinsame Familienferien stärken den Zusammenhalt, fördern die Gesundheit der Kinder und machen die Familien stark für Belastungen und Krisen im Lebensalltag.
 
Ein gemeinsamer Erholungsaufenthalt bedeutet also weit mehr als ein paar Tage ausspannen. Er verbessert das Familienklima und vor allem auch das Verständnis füreinander.
 
Weil das so wertvoll ist, gewährt der Freistaat Bayern Familien, die in Bayern leben und sich sonst keinen Urlaub leisten können, weil er einfach zu teuer ist, unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für gemeinsame Familienferien.
 

In den besonders familienfreundlichen Familienferienstätten können Sie sich erholen und Kraft für den Lebensalltag schöpfen. Um Sie in Ihrer verantwortungsvollen Erziehungsaufgabe zu unterstützen, erhalten Sie während dieses Urlaubs Angebote zu Fragen der Erziehung, Gesundheit oder Ernährung.
 

Wer bekommt Zuschüsse?

  • Familien (Erwachsene mit Kindern)
  • Hauptwohnsitz in Bayern
  • deren jährliches Familiennettoeinkommen unterhalb folgender Einkommensgrenzen liegt:
    • alleinerziehende Eltern      15.600 €
    • beide Eltern                       17.400 €
    • je weiteres Kind                 4.800 €
  • Wenn während des Erholungsaufenthalts ein Angebot der Eltern- und Familienbildung wahrgenommen wird.

Wie hoch sind die Zuschüsse und wie lange werden sie gewährt?
  • Für jedes Kind und jeden Erwachsenen: täglich 13 €
  • Für jedes Kind, das eine dauerhafte Behinderung hat: täglich 17 €
  • Es wird jährlich ein Erholungsaufenthalt mit mindestens 6, höchstens 14 Tagen bezuschusst. An- und Abreisetag gelten als ein voller Tag.
     
      Wann müssen die Zuschüsse beantragt werden und wann werden sie ausgezahlt?
  • Anträge müssen unbedingt vor Antritt des Erholungsaufenthaltes gestellt werden. Antragsformulare erhalten Sie von uns oder können über das Internet heruntergeladen werden (www.zbfs.bayern.de).
  • Die Auszahlung erfolgt schnellstmöglich nach Vorlage einer Bestätigung der Familienferienstätte über den Aufenthalt.
     
      Welche Ferienquartiere können ausgewählt werden?
  • Bezuschusst werden Erholungsaufenthalte in gemeinnützigen Familienferienstätten (eine Übersicht ist ersichtlich unter www.urlaub–mit-der-familie.de), den Katalog senden wir Ihnen gerne zu.
  • In den Hauptferienzeiten können in ganz Deutschland Familienferienstätten ausgewählt werden, außerhalb dieser Zeiten nur in Bayern.

Wo kann ein Zuschussantrag gestellt werden?
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Winzerstraße 9
D-80797 München
Tel.: (089) 1261-2313
(Montag bis Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr)
E-Mail: bettina.eickhoff@zbfs.bayern.de

Diözesanzuschuss
Der Diözesanzuschuss kann als Ergänzung zum Staatszuschuss für Familien aus der Diözese Passau mit sehr niedrigem Einkommen gewährt werden. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.
 

Weitere Informationen über Familienurlaubsangebote und diözesane Zuschüsse gebe ich gerne an Sie weiter.

Franziska Haslinger
Familienwerk der Diözese Passau
Domplatz 7
94032 Passau
Tel. 0851/393-6101
franziska.haslinger@bistum-passau.de