Bistum

Erklärung: Ständiger Rat zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs

Pressemeldung am 25.01.2022

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„Natürlich ist solch ein menschliches und institutionelles Versagen durch nichts zu rechtfertigen. Vor allem, dass die Betroffenen in der Vergangenheit so wenig im Blick waren.“ Mit diesen Worten äußerte sich Bischof Dr. Stefan Oster SDB im Interview mit der Passauer Neuen Presse im Hinblick auf das Münchner Missbrauchsgutachten.

Die Kir­che arbei­te seit vie­len Jah­ren fort­wäh­rend und tief­grei­fend an Maß­nah­men, die all das einer­seits auf­ar­bei­ten, ande­rer­seits aber es zukünf­tig ver­hin­dern sol­len. Die Kir­che von Pas­sau set­ze sich daher mit aller Kraft dafür ein, bestehen­de Struk­tu­ren zu hin­ter­fra­gen bzw. neue zu schaf­fen und insti­tu­tio­nel­le Maß­nah­men zu instal­lie­ren, um sexua­li­sier­ter Gewalt vor­zu­beu­gen. Durch inten­si­ve Prä­ven­ti­ons­ar­beit sol­le zudem sexu­el­ler Gewalt kei­nen Raum gege­ben und um jeden Preis ver­mie­den bzw. früh erkannt wer­den. Im Bis­tum Pas­sau hät­ten die unab­hän­gi­ge Auf­ar­bei­tungs­kom­mis­si­on und der Betrof­fe­nen­bei­rat ihre Arbeit auf­ge­nom­men. Nach den jüngs­ten Ereig­nis­sen sind wir gefor­dert, unse­re Anstren­gun­gen in die­sem Bereich wei­ter zu ver­stär­ken“, so Oster gegen­über der Pas­sau­er Neu­en Pres­se. Ihm per­sön­lich sei es wich­tig, immer neu zu bezeu­gen, dass der Glau­be an Chris­tus wirk­lich wahr ist und in die Freu­de führt. Trotz allem.

Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz erklärt anlässlich seiner heutigen (25. Januar 2022) Sitzung in Würzburg:

Die Ver­öf­fent­li­chung eines wei­te­ren Gut­ach­tens über die ver­bre­che­ri­schen Taten sexu­el­len Miss­brauchs und deren Ver­tu­schung hat uns tief erschüt­tert. Dadurch, dass auch das Wir­ken des frü­he­ren Paps­tes Bene­dikt XVI. als Erz­bi­schof von Mün­chen und Frei­sing Unter­su­chungs­ge­gen­stand war, und durch des­sen Ein­las­sun­gen hat das Gut­ach­ten eine beson­de­re Auf­merk­sam­keit erfahren. 

Wir spü­ren den erheb­li­chen Ver­trau­ens­ver­lust und ver­ste­hen das gro­ße Miss­trau­en, das uns Bischö­fen aus der Gesell­schaft und von den Gläu­bi­gen ent­ge­gen­ge­bracht wird. Die Auf­ar­bei­tung der eige­nen Schuld – unab­hän­gig und frei von fal­schen Rück­sich­ten – set­zen wir kon­ti­nu­ier­lich fort und zie­hen die sys­te­mi­schen Kon­se­quen­zen, um sol­che Ver­bre­chen zu ver­hin­dern. Unse­re mehr­fach ver­schärf­ten Leit­li­ni­en in der Bekämp­fung des Miss­brauchs, unse­re Prä­ven­ti­ons- und Inter­ven­ti­ons­ar­beit haben seit meh­re­ren Jah­ren inter­na­tio­nal aner­kann­te Stan­dards erreicht.

Um der Wahr­heit Wil­len ist es not­wen­dig, dass wir Bischö­fe uns der Ver­ant­wor­tung stel­len, die uns und unse­re Vor­gän­ger im Wesent­li­chen alle gleich betrifft.”

Ständiger Rat der Deutschen Bischofskonferenz

Wir brau­chen einen umfas­sen­den kirch­li­chen Kul­tur­wan­del, den wir aus Respekt vor den Betrof­fe­nen, aus Ach­tung vor den Gläu­bi­gen und aus inne­rer Ver­pflich­tung her­aus voll­zie­hen müs­sen. Ver­bre­chen und man­geln­de Ver­ant­wor­tung wer­den auf­ge­klärt, auch wenn der Pro­zess schmerz­haft ist. Dazu haben sich die Bis­tü­mer nach der Ver­öf­fent­li­chung der MHG-Stu­die (Studie„Sexueller Miss­brauch an Min­der­jäh­ri­gen durch katho­li­sche Pries­ter, Dia­ko­ne und männ­li­che Ordens­an­ge­hö­ri­ge im Bereich der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz“) im Sep­tem­ber 2018 ver­pflich­tet. Nach­dem Gut­ach­ten ein­zel­ner Bis­tü­mer erschie­nen sind, wer­den wei­te­re fol­gen; die Erschüt­te­rung wird uns wei­ter beglei­ten. Denn die Auf­ar­bei­tung bringt nicht nur das schänd­li­che Ver­hal­ten der Täter ans Licht, son­dern zeigt auch, wie sich kirch­li­che Füh­rungs­ver­ant­wort­li­che unan­ge­mes­sen und falsch ver­hal­ten haben. Per­sön­li­che Ver­ant­wor­tung – auch frü­he­rer Ver­ant­wor­tungs­trä­ger – darf nicht nivel­liert werden.

Wir sind dank­bar für die enge und gute Zusam­men­ar­beit mit dem Unab­hän­gi­gen Beauf­trag­ten der Bun­des­re­gie­rung gegen sexu­el­len Miss­brauch (UBSKM). Die von uns Bischö­fen mit dem UBSKM im Juni 2020 geschlos­se­ne Ver­ein­ba­rung ist wei­ter die Basis für alle insti­tu­tio­nel­le Auf­ar­bei­tung. Des­halb begrü­ßen wir, dass der Koali­ti­ons­ver­trag der neu­en Bun­des­re­gie­rung vor­sieht, das Amt des UBSKM zu stär­ken, indem es gesetz­lich ver­an­kert wird und eine regel­mä­ßi­ge Berichts­pflicht gegen­über dem Par­la­ment hat. Die Auf­ar­bei­tung sexu­el­len Miss­brauchs muss ein gesamt­ge­sell­schaft­li­ches Anlie­gen sein. Das wol­len wir unter­stüt­zen, ins­be­son­de­re durch die Auf­ar­bei­tungs­kom­mis­sio­nen in den Bis­tü­mern. Dabei steht das kirch­li­che Recht nicht über dem staat­li­chen Recht.

Die katho­li­sche Kir­che befin­det sich in einer gro­ßen und viel­fäl­ti­gen Kri­se. Wir sehen die hohen Aus­tritts­zah­len, wir erle­ben den extre­men indi­vi­du­el­len wie öffent­li­chen Ver­trau­ens­ver­lust. Wir spü­ren auch die Ent­mu­ti­gun­gen und Ent­täu­schun­gen bei unse­ren Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern, bei den Gläu­bi­gen, bei enga­gier­ten und treu­en Glie­dern der Kir­che, die sich an viel­fäl­ti­gen Stel­len im christ­li­chen Sin­ne für die Men­schen und die Kir­che ein­set­zen. Wir brau­chen Erneue­rung. Ein wesent­li­cher Bau­stein dazu ist der Syn­oda­le Weg, den wir seit 2019 mit dem Zen­tral­ko­mi­tee der deut­schen Katho­li­ken und vie­len wei­te­ren Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­tern des kirch­li­chen Lebens gehen, um Mög­lich­kei­ten zu fin­den, sys­te­mi­sche Ursa­chen von Miss­brauch künf­tig auch durch struk­tu­rel­le Ver­än­de­run­gen zu ver­hin­dern. Er ist nicht ohne Kon­tro­ver­sen, aber wir sind zuver­sicht­lich, zu gemein­sa­men Lösun­gen zu kom­men. Nur auf dem Weg der Ver­söh­nung, des gegen­sei­ti­gen Respekts und der Akzep­tanz kann der Syn­oda­le Weg Früch­te für eine erneu­er­te Kir­che tra­gen. Wir sind über­zeugt, dass unse­rer Kir­che Zukunft ver­hei­ßen ist, weil wir an die erneu­ern­de Kraft des Geis­tes Jesu glau­ben, der in allen Glie­dern des Vol­kes Got­tes wirkt und uns als Kir­che den Weg der Wahr­heit und der Gerech­tig­keit zeigt.“

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