2019 Konsistorium2 Foto: Bayer / pbp

Offizialat - Diözesangericht

Konflikte, Zweifel und Lebensbrüche können im menschlichen Zusammenleben vorkommen. Deshalb gibt es in den Diözesen der römisch-katholischen Kirche neben dem Bischöflichen Ordinariat, das für die Verwaltung zuständig ist, auch ein kirchliches Gericht.

Im deutsch­spra­chi­gen Raum hei­ßen die­se Diö­ze­san­ge­rich­te auch Bischöf­li­ches Offi­zia­lat oder Bischöf­li­ches Konsistorium.

Ein Diö­ze­san­ge­richt ist aus­schließ­lich für die kirch­li­che Recht­spre­chung zustän­dig, die sich nach den gel­ten­den Geset­zen der Kir­che richtet. 

Vor die­sem Gericht wer­den dann Streit­fra­gen geklärt, die im inner­kirch­li­chen Bereich auf­tre­ten, wie zum Bei­spiel die Fra­ge der Gül­tig­keit einer Ehe (Ehe­nich­tig­keits­ver­fah­ren), ins­be­son­de­re nach einer Tren­nung oder Schei­dung der Ehegatten.

Ehenichtigkeit

Der Mensch ist von seinem Wesen her auf Beziehung und Partnerschaft angelegt. Er sehnt sich danach, zu lieben und geliebt zu werden und mit dem von ihm geliebten Menschen gemeinsam die Zukunft zu gestalten.

Als Diö­ze­san­bi­schof ist Bischof Dr. Ste­fan Oster SDB der obers­te Rich­ter in der Diö­ze­se Pas­sau. Zur Aus­übung sei­ner rich­ter­li­chen Befug­nis­se bestellt er jedoch einen Stell­ver­tre­ter, die­ser Gerichts­vi­kar (Offi­zi­al) lei­tet das Gericht.

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Claus Bittner

Claus Bittner

Domkapitular, Offizial