20181209 Männerseelsorge 5321 Foto: Simona Kehl / pbp

Zur Firmung begleiten - Informationen für Eltern und Familienangehörige

Hier finden Eltern und Familienangehörige alle Informationen über die Firmung im Bistum Passau. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. Schön, dass Sie da sind!

Wann kann mein Kind zur Fir­mung gehen? Gefirmt wer­den kann im Bis­tum Pas­sau, wer im Jahr der Fir­mung 16 Jah­re alt wird. Natür­lich kön­nen auch älte­re Jugend­li­che oder Erwach­se­ne die­ses Sakra­ment emp­fan­gen. Im Jahr 2023 kön­nen also jun­ge Frau­en und Män­ner zur Fir­mung gehen, die 2007 oder frü­her gebo­ren sind.

Wie kann ich mein Kind dazu bewe­gen, sich fir­men zu las­sen? Die jun­gen Frau­en und Män­ner kön­nen in aller Frei­heit für sich sel­ber ent­schei­den, ob und wann sie das Sakra­ment der Fir­mung emp­fan­gen wol­len. Das kann in dem Jahr sein, in dem sie 16 Jah­re alt wer­den, oder auch zu einem spä­te­ren Zeit­punkt in ihrem Leben. Auch die Ent­schei­dung, das Sakra­ment der Fir­mung nicht emp­fan­gen zu wol­len, muss respek­tiert werden.

War­um soll sich mein Kind fir­men las­sen? Gera­de an der Schwel­le zum Erwach­sen­sein tut sich sehr viel im Leben der jun­gen Leu­te. Schu­le, Berufs­wahl, Aus­bil­dung, Bezie­hun­gen u.v.m. for­dern sie in beson­de­rer Wei­se her­aus. In die­se tur­bu­len­ten Jah­re hin­ein will das Sakra­ment der Fir­mung wir­ken. Es will den Jugend­li­chen sagen, dass Gott genau jetzt und ihr gan­zes Leben lang mit sei­nem Geist und sei­ner Kraft bei ihnen sein will. Sein Bei­stand kann spür­bar wer­den, wenn wich­ti­ge Ent­schei­dun­gen und Prü­fun­gen anste­hen oder Nie­der­la­gen und Ver­lus­te zu bekla­gen sind. Im Glau­ben der Kir­che schenkt der Hei­li­ge Geist jedem Men­schen unter­schied­li­che Bega­bun­gen, die er für den Auf­bau einer guten Gesell­schaft und einer leben­di­gen Kir­che nut­zen soll. 

Zudem ver­voll­stän­digt die Fir­mung nach Tau­fe und Erst­kom­mu­ni­on das Hin­ein­wach­sen in den Glau­ben und in die Kir­che. Des­halb ist sie auch Vor­aus­set­zung für das Amt des Tauf- oder Firm­pa­ten und für vie­le kirch­li­che Beru­fe. Weil die Kir­che um die beson­de­ren Her­aus­for­de­run­gen weiß, die das Ehe­le­ben mit sich bringt, emp­fiehlt sie, vor dem Emp­fang des Ehe­sa­kra­ments gefirmt wor­den zu sein.

Über­for­dert die Firm­vor­be­rei­tung nicht mein Kind neben Schu­le oder Leh­re? Die Ver­ant­wort­li­chen für die Firm­vor­be­rei­tung sind immer bemüht, mög­lichst allen jun­gen Frau­en und Män­nern die Firm­vor­be­rei­tung zu ermög­li­chen und sie ver­ein­bar mit den ande­ren Ver­pflich­tun­gen wie Schu­le oder Ver­ein zu machen. Zudem soll­te die Fim­vor­be­rei­tung so gestal­tet sein, dass sie den Jugend­li­chen nicht zusätz­li­chen Stress berei­tet, son­dern ihnen neu­en Atem und Kraft für die kom­men­den Her­aus­for­de­run­gen gibt.

Wie läuft das Anmel­de­ver­fah­ren? In der Regel wer­den die Jugend­li­chen durch die Pfar­rei über die bevor­ste­hen­de Fir­mung infor­miert. Sie kön­nen aber auch schon im Vor­feld mit dem Pfarr­bü­ro Kon­takt auf­neh­men und das Pro­ze­de­re erfragen.

Kann mein Kind auch in einer ande­ren Pfar­rei zur Fir­mung gehen? Inner­halb des Bis­tums Pas­sau kann ihr Kind auch in einer ande­ren Pfar­rei zur Fir­mung gehen.

Wel­che Vor­aus­set­zun­gen muss eine Firm­pa­tin mit­brin­gen? Zual­ler­erst muss die Firm­pa­tin in einer guten Bezie­hung zur Firm­be­wer­be­rin ste­hen, die von Ver­trau­en und gegen­sei­ti­ger Wert­schät­zung geprägt ist. Sie soll der Neu­ge­firm­ten eine treue Beglei­te­rin auf dem Weg des Lebens und des Glau­bens sein. Dafür muss die Firm­pa­tin sel­ber gefirmt sein und zur Katho­li­schen Kir­che gehören.

Kann ich als Mutter/​Vater das Amt der Firmpatin/​des Firm­pa­ten über­neh­men? Eltern kön­nen das Paten­amt nicht über­neh­men. Der Grund dafür liegt dar­in, dass die Firm­pa­tin oder der Firm­pa­te ganz bewusst eine Per­son sein soll, die den jun­gen Men­schen neben den Eltern ins Leben beglei­tet. Gera­de in der Jugend­zeit, in der sich der jun­ge Mensch vom Eltern­haus löst, ist es umso sinn­vol­ler, dass nicht Vater oder Mut­ter auch Firm­pa­te oder Firm­pa­tin sind.

Wir fin­den kei­nen Firm­pa­ten für unser Kind. Was sol­len wir tun? Idea­ler­wei­se soll sich ihr Kind den Firm­pa­ten sel­ber aus­su­chen. Er kann aus der Fami­lie kom­men oder auch aus dem Freun­des­kreis. Oft will auch jemand aus der Kir­chen­ge­mein­de das Paten­amt über­neh­men. Wenn kein Firm­pa­te gefun­den wer­den kann, dann kann das Paten­amt auch unbe­setzt blei­ben. Vater oder Mut­ter kön­nen dann als Firm­zeu­ge oder Firm­zeu­gin mit ihrem Kind zur Firm­spen­dung nach vor­ne treten.

Was kön­nen wir in der Zeit der Firm­vor­be­rei­tung für unser Kind tun? Beglei­ten sie den Weg ihres Kin­des zur Fir­mung mit ihrem Gebet. Viel­leicht kön­nen sie auch das Gebet und den Got­tes­dienst­be­such mit ihrer Fami­lie inten­si­vie­ren. Es wäre auch gut, wenn sie das Vor­be­rei­tungs­team mit prak­ti­schen Din­gen oder Fahr­diens­ten unter­stüt­zen könnten.

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Hans Bauernfeind

Dr. Hans Bauernfeind

Domdekan, Leitung Hauptabteilung Seelsorge und Evangelisierung

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Otto Penn

Leiter der Abteilung Familienpastoral
Leiter des Referates Ehe Familie Kinder