
Verfahren zur Anerkennung des Leids
Die materiellen Leistungen sollen zum Ausdruck bringen, dass Verantwortung für erlittenes Unrecht und Leid übernommen wird.
Anerkennung des Leids
Die Herbst-Vollversammlung der deutschen Bischöfe im September 2020 hat die Ausgestaltung der Weiterentwicklung des Verfahrens zur Anerkennung des Leids beschlossen. Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hat am 24. November 2020 diese Weiterentwicklung des Verfahrens zur Anerkennung des Leids abgeschlossen. Hierdurch wird, entsprechend der Empfehlungen der MHG-Studie, für Betroffene sexuellen Missbrauchs ein einheitliches, transparentes und unabhängigeres Verfahren zur Anerkennung des Leids in den deutschen Diözesen etabliert. Zukünftig werden die Zahlungen an Betroffene durch ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes Gremium festgelegt, das auch die direkte Auszahlung der Leistungen anordnet. Zudem werden durch die Diözesen Kosten für Therapie und Paarberatung übernommen. Das Verfahren ist am 1. Januar 2021 gestartet. (Quelle: dbk)
Fragen und Antworten zum neuen Antragsverfahren
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Rosemarie Weber
Rechtsanwältin

Wolfgang Beier
Richter a. D.

Antonia Murr
Interventionsbeauftragte