Eiskreise Natur Foto: Helga Grömer

Supervision für Kontaktpersonen

Nicht nur Betroffene von sexualisierter Gewalt, sondern auch Kontaktpersonen brauchen professionelle Unterstützung.

Per­so­nen, die sel­ber nicht direkt von sexua­li­sier­ter Gewalt betrof­fen sind, son­dern Kon­takt zu Betrof­fe­nen oder Beschul­dig­ten bzw. Tätern oder Täte­rin­nen haben oder hat­ten, kön­nen Super­vi­si­on als unter­stüt­zen­des Bera­tungs­an­ge­bot zur eige­nen Psy­cho­hy­gie­ne in Anspruch neh­men, unab­hän­gig davon, ob Sie Beschäf­ti­ge, Kle­ri­ker oder ehren­amt­lich Täti­ge im Bis­tum Pas­sau sind.

Kon­takt­per­son zu sein und mit dem The­ma sexua­li­sier­te Gewalt direkt kon­fron­tiert zu wer­den, stellt eine beson­de­re Her­aus­for­de­rung dar und kann in eine eige­ne Stress­si­tua­ti­on füh­ren. Das Ange­bot der Super­vi­si­on will durch kom­pe­ten­te Berater:innen hel­fen, die­se belas­ten­de Situa­ti­on zu reflek­tie­ren und dadurch bes­ser zu meistern. 

Die Kos­ten für die Super­vi­si­on über­nimmt das Bis­tum Passau.

Hier finden Sie ein Schaubild zum Ablauf des Antragsverfahrens:

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Schaubild Verfahrensablauf

PDF 406 kb  · 

Hier finden Sie das Antragsformular für die Supervision:

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Antragsfomular Supervision

PDF 94 kb  · 

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Birgit Klein 2

Birgit Klein

Leiterin Kontaktstelle Supervision, Coaching und Mediation

429 A00043

Antonia Murr

Interventionsbeauftragte

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