Bistum

Achtsamkeit neu lernen - Bischof Stefan zum Verhaltenskodex

Stefanie Hintermayr am 07.03.2019

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Ein verbindlicher Verhaltenskodex für die Diözese Passau soll eine Kultur des achtsamen Miteinanders fördern – besonders mit Kindern und Jugendlichen.

Das Interview mit Bischof Stefan Oster zum Verhaltenskodex:

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Warum ein Verhaltenskodex?

Bischof Oster: Die deut­schen Bischö­fe haben sich schon 2013 gemein­sam dar­auf ver­pflich­tet, ihre Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter und auch die Ehren­amt­li­chen in der Wahr­neh­mung zu sen­si­bi­li­sie­ren, wie sexu­el­le Über­grif­fig­keit und Gewalt ent­steht; wie es schon im Klei­nen begin­nen kann, etwa bei unan­ge­mes­se­nen Wor­ten, Ges­ten, Berüh­run­gen. In ihrer Rah­men­ord­nung for­dern die Bischö­fe daher Ver­hal­tens­ko­di­ces und Schutz­kon­zep­te, die prä­ven­tiv wir­ken und eine Kul­tur der Acht­sam­keit im Blick auf die uns anver­trau­ten Men­schen för­dern. Die­se Anfor­de­run­gen an uns selbst haben wir nun formuliert.“

Auf Anwei­sung von Bischof Dr. Ste­fan Oster SDB hat die Pas­sau­er Stab­stel­le Prä­ven­ti­on, die dem Gene­ral­vi­kar zuge­ord­net ist, einen Ver­hal­tens­ko­dex ver­fasst, der eine Ori­en­tie­rung für adäqua­tes Ver­hal­ten geben und einen Rah­men schaf­fen soll, der Grenz­ver­let­zun­gen, sexu­el­le Über­grif­fe und Miss­brauch in der kirch­li­chen Arbeit ver­hin­dern hel­fen soll. Die Regeln wur­den von Gene­ral­vi­kar Dr. Klaus Metzl in Kraft gesetzt und gel­ten ver­bind­lich für alle haupt- und neben­be­ruf­li­chen Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter sowie ehren­amt­lich Täti­gen der Diö­ze­se Pas­sau. Sie the­ma­ti­sie­ren nicht nur die bewuss­te Gestal­tung des gemein­sa­men Mit­ein­an­ders, son­dern auch das ange­mes­se­ne Ver­hal­ten in bestimm­ten Situa­tio­nen, sei es im All­tag oder in Aus­nah­me­ak­tio­nen wie zum Bei­spiel dem Feri­en­la­ger oder bei Freizeitaktivitäten.

Kultur des achtsamen Miteinanders

Bischof Oster: Der Aus­gangs­punkt für all unser Ver­hal­ten gegen Schutz­be­foh­le­ne ist immer deren Wür­de. Sie sind nach unse­rem Men­schen­bild zuerst Per­so­nen, Eben­bil­der Got­tes, die unse­re Ach­tung ver­die­nen – und nie ein­fach nur Objek­te“ unse­res Han­delns, an denen wir zum Bei­spiel selbst­herr­lich unse­re Macht ausagieren.” 

Das Bewusst­sein einer unan­tast­ba­ren Wür­de von Per­so­nen ist die Vor­aus­set­zung für den ange­mes­se­nen und pro­fes­sio­nel­len Umgang mit Nähe und Distanz, der Ver­ant­wort­li­che jewei­li­ge Situa­tio­nen rich­tig ein­schät­zen und die berech­tig­ten Bedürf­nis­se des ande­ren ach­ten lässt. Dazu gehört auch eine kri­ti­sche Prü­fung des eige­nen Umgangs mit Macht, die sich nicht nur in Exper­ten­wis­sen, der Gestal­tung der Arbeits­wei­se, in (inne­rem) Wider­stand, son­dern auch in der Infor­ma­ti­ons­wei­ter­ga­be bzw. –ver­wei­ge­rung zeigt.

Die sechs verbindlichen Verhaltensregeln

  • Mei­ne Arbeit mit den mir anver­trau­ten Kin­dern und Jugend­li­chen ist geprägt von Wert­schät­zung und Ver­trau­en. Ich ach­te ihre Rech­te und ihre Wür­de. Ich stär­ke sie, für ihr Recht auf see­li­sche und kör­per­li­che Unver­sehrt­heit wirk­sam ein­zu­tre­ten. Mein Gegen­über spürt mei­nen Respekt und mei­ne Achtung.
  • Ich gehe ver­ant­wor­tungs­be­wusst und acht­sam mit Nähe und Distanz um. Ich respek­tie­re die Intim­sphä­re und die per­sön­li­chen Gren­zen der mir Anver­trau­ten. Mir ist mei­ne beson­de­re Ver­trau­ens- und Auto­ri­täts­stel­lung gegen­über den mir anver­trau­ten Kin­dern und Jugend­li­chen bewusst. Ich gehe ohne Vor­be­hal­te, ohne Denk­mus­ter und Schub­la­den auf sie zu und ver­mei­de sie zu be- oder verurteilen.
  • Ich han­de­le nach­voll­zieh­bar und ehr­lich. Bezie­hun­gen gestal­te ich trans­pa­rent und nut­ze kei­ne Abhän­gig­kei­ten aus. Mei­ne Kom­mu­ni­ka­ti­on in Wor­ten und Ges­ten ist wert­schät­zend und förderlich.
  • Ich tole­rie­re weder dis­kri­mi­nie­ren­des, gewalt­tä­ti­ges noch grenz­über­schrei­ten­des sexua­li­sier­tes Ver­hal­ten in Wort oder Tat. Ich bezie­he dage­gen aktiv Stel­lung. Neh­me ich Grenz­ver­let­zun­gen wahr, lei­te ich die not­wen­di­gen und ange­mes­se­nen Maß­nah­men zum Schutz der Betrof­fe­nen ein.
  • Ich infor­mie­re mich über die Ver­fah­rens­we­ge und die Ansprech­part­ner im Bis­tum Pas­sau, und hole mir bei Bedarf Bera­tung und Unterstützung.
  • Ich bin mir bewusst, dass jeg­li­che Form von sexua­li­sier­ter Gewalt gegen­über den mir anver­trau­ten Kin­dern und Jugend­li­chen dis­zi­pli­na­ri­sche, arbeits­recht­li­che und gege­be­nen­falls straf­recht­li­che Fol­gen hat.

Um ein adäqua­tes Ver­hält­nis von Nähe und Distanz zu schaf­fen, sind her­aus­ge­ho­be­ne, inten­si­ve freund­schaft­li­che Bezie­hun­gen mit Min­der­jäh­ri­gen sind zu unter­las­sen, die sich etwa in gemein­sa­men Urlau­ben oder regel­mä­ßi­gen pri­va­ten Ein­la­dun­gen aus­drü­cken. Abwei­chun­gen von der Regel aus guten Grün­den bedür­fen einer hohen Trans­pa­renz. Vor kör­per­li­chen Berüh­run­gen muss nach dem Ein­ver­ständ­nis gefragt wer­den – uner­wünsch­te Berüh­run­gen und kör­per­li­che Annä­he­rung, ins­be­son­de­re in Ver­bin­dung mit dem Ver­spre­chen einer Beloh­nung oder Andro­hung von Stra­fe sind ver­bo­ten. Der Umgang mit Geschen­ken ist reflek­tiert und trans­pa­rent hand­zu­ha­ben. Wor­te sol­len sorg­fäl­tig gewählt wer­den, Kose­na­men, sexis­ti­sche Sprü­che, Fäka­li­en­spra­che, Zynis­mus und Ver­nied­li­chun­gen sind zu ver­mei­den. Nicht erlaubt sind außer­dem Mut­pro­ben, Über­nach­tun­gen von Min­der­jäh­ri­gen in Pri­vat­woh­nun­gen von kirch­li­chen Mit­ar­bei­tern sowie gemein­sa­mes Duschen, etwa in der Schwimmhalle.

Der Verhaltenskodex in der Praxis

Bischof Oster: Ich glau­be, es geht hier nicht um die Sche­re im Kopf“, die mir sug­ge­riert: Jetzt darf ich gar nichts mehr. Im Gegen­teil: Es geht um eine höhe­re Sen­si­bi­li­tät für den Ande­ren, um den Respekt – der dann auch in grö­ße­re Tie­fe und inne­re Nähe füh­ren kann. Denn eine Kul­tur der Acht­sam­keit“ ver­hin­dert, dass ich all­zu schnell mei­ne eige­nen Bedürf­nis­se auf den ande­ren über­tra­ge – und ihn dann eher benut­ze als ihm diene.”

Der Ver­hal­tens­ko­dex geht auch auf den Umgang mit Medi­en und sozia­len Netz­wer­ken ein. So wird eine sorg­sa­me, alters­ad­äqua­te und päd­ago­gisch sinn­vol­le Aus­wahl von Fil­men, Fotos, Spie­len und Mate­ria­li­en ange­mahnt. Fil­me, Com­pu­ter­spie­le oder Druck­ma­te­ri­al mit por­no­gra­fi­schen Inhal­ten sind in allen kirch­li­chen Kon­tex­ten ver­bo­ten. Die Nut­zung von sozia­len Netz­wer­ken im Kon­takt mit Min­der­jäh­ri­gen ist nur im Rah­men von beson­ders defi­nier­ten und schrift­lich fixier­tem Kon­text gestat­tet. Aus­nah­me­re­ge­lun­gen sind den Prä­ven­ti­ons­be­auf­trag­ten vor­zu­le­gen und vom Gene­ral­vi­kar zu geneh­mi­gen. Bezugs­per­so­nen und Ver­ant­wort­li­che sind dazu ange­hal­ten, gegen jede Form von Dis­kri­mi­nie­rung, gewalt­tä­ti­ges oder sexis­ti­sches Ver­hal­ten und Mob­bing Stel­lung zu bezie­hen. Stets ist das all­ge­mei­ne Per­sön­lich­keits­recht, ins­be­son­de­re das Recht am eige­nen Bild zu beachten.

Für die Inhal­te des Ver­hal­tens­ko­dex sol­len die Mit­ar­bei­ter vor allem durch die ver­pflich­ten­den Schu­lun­gen mit den Prä­ven­ti­ons­be­auf­trag­ten des Bis­tums sowie mit wei­te­ren Exper­ten sen­si­bi­li­siert wer­den. Die­se Schu­lun­gen wer­den nun auch auf meh­re­re tau­send ehren­amt­lich mit Kin­dern und Jugend­li­che Täti­ge ausgeweitet.

Und wenn etwas pas­siert? Mög­li­che Sank­tio­nen bei ein­ma­li­gen oder wie­der­hol­ten Grenz­ver­let­zun­gen bestim­men sich grund­sätz­lich nach den beson­de­ren Gege­ben­hei­ten des Ein­zel­fal­les und unter­schei­den sich dem­nach immer nach der jewei­li­gen Aus­gangs­si­tua­ti­on“, sagt Genearal­vi­kar Dr. Klaus Metzl. So wären im Bereich von haupt- oder neben­amt­li­chen Mit­ar­bei­tern sicher­lich sämt­li­che arbeits­recht­li­chen Sank­ti­ons­mög­lich­kei­ten zu prü­fen, unge­ach­tet der straf­recht­li­chen Rele­vanz des Ver­hal­tens, wel­ches in allen Fäl­len zu prü­fen ist. Wei­te­re Sank­ti­ons­mög­lich­kei­ten für Kle­ri­ker erge­ben sich aus dem Kir­chen­recht, wel­che dann gege­be­nen­falls noch hin­zu­tre­ten kön­nen“, so Metzl.

Achtsamkeit verändert

Bischof Ste­fan Oster hofft frei­lich, dass es mit dem Ver­hal­tens­ko­dex immer weni­ger zu Sank­tio­nen kom­men muss: Ziel sind ja nicht Sank­tio­nen, Ziel ist der auf­merk­sa­me, gute Umgang miteinander!“

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