Bistum

Bericht über Missbrauchsfall von Pater N. Weber

Pressemeldung am 15.05.2023

Mittel Kreuz am Baum Simona Kehl grau Foto: pbp

Im Rahmen der diesjährigen Konferenz des Bistumsrates legte die Interventionsbeauftragte des Bistums Passau, Antonia Murr, einen vorläufigen Bericht über den im Jahr 2000 verstorbenen Missbrauchstäter Pater Norbert Weber vor. Das Bistum Passau und die deutsche Kapuzinerprovinz haben gemeinsam im November 2021 den Ordenspriester Pater Norbert Weber öffentlich als Missbrauchstäter benannt.

Dem­nach war Weber ein cha­ris­ma­ti­scher Kir­chen­mu­sik­di­rek­tor, der von 1961 bis 2000 eine gro­ße Zahl an Minis­tran­tin­nen und Minis­tran­ten beglei­te­te, sowie Schü­le­rin­nen und Schü­ler, und mit ihnen Chö­re und Instru­men­tal­grup­pen im Bis­tum Pas­sau auf­bau­te und betreu­te. Akten­kun­dig wur­de er erst­mals im Jahr 2010, als sich ein ehe­ma­li­ger Minis­trant beim dama­li­gen Miss­brauchs­be­auf­trag­ten des Bis­tums mel­de­te. Der Fall wur­de sei­tens des Kapu­zi­ner­or­dens auf­ge­ar­bei­tet, das Opfer ent­schä­digt und die Schuld des Täters unein­ge­schränkt aner­kannt. Als Kir­chen­mu­sik­di­rek­tor war Weber auf der einen Sei­te sehr beliebt, auf der ande­ren Sei­te hat­te er die­se äußerst dunk­le Sei­te und brach­te Leid und Zer­stö­rung über ihm anver­trau­te Kin­der und Jugend­li­che. Wir gin­gen zum Zeit­punkt der Ver­öf­fent­li­chung im Jahr 2021 von einem Dun­kel­feld aus, des­sen Aus­maß wir nicht abschät­zen konn­ten“, so Murr. 

Nach zwei wei­te­ren Beschul­di­gun­gen im Jahr 2019 und 2020 wur­de vom unab­hän­gi­gen Bera­ter­stab des Bischofs das ein­hel­li­ge Votum aus­ge­spro­chen, sich mit dem Namen des Paters an die Öffent­lich­keit zu wen­den. Dem lag die Über­zeu­gung des Bis­tums und des Kapu­zi­ner­or­dens zugrun­de, dass es sich bei Pater Nor­bert um einen Miss­brauchs­tä­ter han­delt. Auf die­se Wei­se woll­te man Betrof­fe­nen die Mög­lich­keit geben, sich jeder­zeit mel­den zu kön­nen. Auch genoss Weber im Bis­tum Pas­sau bis dato ein hohes Anse­hen. Daher war zu befürch­ten, dass gera­de dies eine Hür­de für Betrof­fe­ne sein kön­ne, Pater Nor­bert des sexu­el­len Miss­brauchs zu beschul­di­gen. Da wir uns durch­aus der Tat­sa­che bewusst waren, dass nicht nur Betrof­fen­heit aus­ge­löst wer­den wird, son­dern in wei­ten Berei­chen wohl auch Empö­rung und Unglau­ben, haben wir die­ses Vor­ge­hen auch mit den uns bereits nament­lich bekann­ten Betrof­fe­nen abge­spro­chen“, so Anto­nia Murr. So habe die Ver­öf­fent­li­chung auch dazu bei­getra­gen, dass Betrof­fe­ne ein Stück weit mit der Ver­gan­gen­heit abschlie­ßen konn­ten, wie Murr aus einer Zuschrift zitiert. 

Das Ergebnis der seit November 2021 eingegangen Rückmeldungen

Bis April 2023 hat das Bis­tum Pas­sau von 18 Betrof­fe­nen sexu­el­len Miss­brauchs durch Pater Nor­bert Weber erfah­ren. Sie­ben Betrof­fe­ne haben einen Antrag auf Aner­ken­nungs­leis­tun­gen gestellt, die das Bis­tum Pas­sau bei der Unab­hän­gi­gen Kom­mis­si­on für Aner­ken­nungs­leis­tun­gen ein­ge­reicht hat. Von ihnen wur­den fünf bereits behan­delt. Bis­lang wur­den ins­ge­samt 39.000,00 Euro aus­be­zahlt“, erklärt Murr. Zeit­gleich mit der Ver­öf­fent­li­chung im Bis­tum Pas­sau erfolg­te auch im Bis­tum Würz­burg ein Auf­ruf hin­sicht­lich des Ein­sat­zes von Pater Nor­bert Weber im Zeit­raum 19651968. Von dort wur­de uns aktu­ell mit­ge­teilt, dass sich nie­mand im Bis­tum Würz­burg dazu gemel­det habe.“

Beleuch­tet wur­den in dem Bericht zudem das per­fi­de Vor­ge­hen des Paters sowie die Tat­sa­che, dass eini­gen der Betrof­fe­nen damals nicht geglaubt wur­de, als sie sich an Ver­trau­ens­per­so­nen wand­ten. Die Ver­öf­fent­li­chung habe Betrof­fe­nen gehol­fen, sich zu mel­den. Wie Anto­nia Murr fest­stellt, ist davon aus­zu­ge­hen, dass es wei­te­re Betrof­fe­ne gibt, die es bis dato nicht wag­ten, sich zu mel­den. Es gibt ein nicht greif­ba­res Dun­kel­feld“, so Murr. Man­che Berich­te mach­ten auch deut­lich, dass wohl eine Viel­zahl von Men­schen von der abar­ti­gen Nei­gung Pater Nor­berts im Min­des­ten geahnt, wenn nicht sogar davon gewusst haben muss­ten. Die Ver­öf­fent­li­chung des Klar­na­mens von Pater Nor­bert Weber sei dem­nach gera­de im Hin­blick auf die ange­streb­te ehr­li­che und scho­nungs­lo­se Auf­ar­bei­tung sexu­el­len Miss­brauchs in unse­rem Bis­tum unum­gäng­lich gewe­sen, wenn­gleich sich durch­aus Bewun­de­rer und Freun­de von Pater Nor­bert Weber in hohem Maße erschüt­tert und ver­stört zeigten.

Umgang mit dem Andenken von Norbert Weber

Als wei­te­re Fol­gen die­ser Ver­öf­fent­li­chung hat es sich auch als not­wen­dig erwie­sen, die Betrach­tung und den Umgang mit dem Nach­lass und dem Geden­ken an den Täter, Pater Nor­bert Weber, zu über­prü­fen. Hier­zu wur­de der ört­li­che Betrof­fe­nen­bei­rat befragt, der sich unter ande­rem gegen die Ent­fer­nung des Grab­steins von Nor­bert Weber aus­ge­spro­chen hat.

Die Kir­chen­mu­si­ke­rin­nen und Kir­chen­mu­si­ker des Bis­tums Pas­sau haben sich gemein­sam für eine Soli­da­ri­tät mit den Betrof­fe­nen aus­ge­spro­chen und ver­zich­ten dar­auf, Wer­ke von Pater Nor­bert Weber zu spie­len, wie auch Kir­chen­mu­sik­di­rek­tor Mari­us Schwem­mer mehr­fach öffent­lich erklär­te. Die­se Ent­schei­dung wird vom Bis­tums­rat ein­stim­mig unterstützt.

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