Bistum

Gemeinsame Erklärung - unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch

Pressemeldung am 16.03.2021

Csm 2020 06 22 IMG 3428 8f265ced99 Deutsche Bischofskonferenz Matthias Kopp Bild: © Deutsche Bischofskonferenz / Matthias Kopp
Unterzeichnung im Juni 2020. Im Bild: (vorne, v. li.) Johannes-Wilhelm Rörig (Unabhängiger Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs), Bischof Dr. Stephan Ackermann (Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes), (hinten, v. li.) Bischof Dr. Felix Genn (Vorsitzender der Kommission für Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste), Matthias Katsch (Mitglied der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs), Dr. Christine Bergmann (Mitglied der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs), Bischof Dr. Georg Bätzing (Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz), Pater Dr. Hans Langendörfer SJ (Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz) und Bischof Dr. Stephan Oster SDB (Vorsitzender der Jugendkommission der Deutschen Bischofskonferenz)

Die Deutsche Bischofskonferenz und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs haben im Juni 2020 eine Gemeinsame Erklärung zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs unterzeichnet. Die Aufarbeitung in Kommissionen kann nun in allen Bistümern nach einheitlichen Standards und Kriterien stattfinden. Auch Bischof Dr. Stefan Oster trägt die Erklärung mit und unterstützt sie. So hat auch er die Erklärung verbindlich für das Bistum Passau unterzeichnet. In Kürze wird die Aufarbeitungskommission ihre Arbeit aufnehmen.

Der Beauf­trag­te der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz für Fra­gen des sexu­el­len Miss­brauchs im kirch­li­chen Bereich und für Fra­gen des Kin­der- und Jugend­schut­zes, Bischof Dr. Ste­phan Acker­mann, und der Unab­hän­gi­ge Beauf­trag­te für Fra­gen des sexu­el­len Kin­des­miss­brauchs, Johan­nes-Wil­helm Rörig, haben im Juni 2020 die Gemein­sa­me Erklä­rung über ver­bind­li­che Kri­te­ri­en und Stan­dards für eine unab­hän­gi­ge Auf­ar­bei­tung von sexu­el­lem Miss­brauch in der katho­li­schen Kir­che in Deutsch­land“ unterzeichnet. 

Mit der Erklä­rung, deren Unter­zeich­nung der Stän­di­ge Rat der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz Ende April 2020 beschlos­sen hat­te, haben sich die Bischofs­kon­fe­renz und der Unab­hän­gi­ge Beauf­trag­te gemein­sam über ver­bind­li­che Kri­te­ri­en und Struk­tu­ren für eine umfas­sen­de und unab­hän­gi­ge Auf­ar­bei­tung sexu­el­len Miss­brauchs im Bereich der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz unter Ein­be­zie­hung von Betrof­fe­nen verständigt.

Die Bischö­fe haben mit Ver­ab­schie­dung der Gemein­sa­men Erklä­rung die unum­kehr­ba­re und ver­bind­li­che Ent­schei­dung für eine unab­hän­gi­ge Auf­ar­bei­tung von sexu­el­lem Miss­brauch im katho­li­schen Bereich getroffen”

Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs

Der Unab­hän­gi­ge Beauf­trag­te für Fra­gen des sexu­el­len Kin­des­miss­brauchs, Johan­nes-Wil­helm Rörig, betont: Die­se Gemein­sa­me Erklä­rung ist die ent­schei­den­de Grund­la­ge für eine trans­pa­ren­te Auf­ar­bei­tung und bei­spiel­ge­bend für ande­re gesell­schaft­li­che Akteu­re. Die Bischö­fe haben mit Ver­ab­schie­dung der Gemein­sa­men Erklä­rung die unum­kehr­ba­re und ver­bind­li­che Ent­schei­dung für eine unab­hän­gi­ge Auf­ar­bei­tung von sexu­el­lem Miss­brauch im katho­li­schen Bereich getrof­fen. Dafür haben Betrof­fe­ne lan­ge gekämpft. Wir haben hier sehr kon­struk­tiv mit Mit­glie­dern der Unab­hän­gi­gen Auf­ar­bei­tungs­kom­mis­si­on und dem Betrof­fe­nen­rat zusam­men­ge­ar­bei­tet. Die Auf­ar­bei­tung kann nun in allen Bis­tü­mern nach ein­heit­li­chen Stan­dards und Kri­te­ri­en statt­fin­den. Trans­pa­renz, Ein­heit­lich­keit und Betrof­fe­nen­sen­si­bi­li­tät wer­den jetzt verbindlich.“

Hin­ter­grund
Die Gemein­sa­me Erklä­rung wur­de vom Unab­hän­gi­gen Beauf­trag­ten sowie der von ihm ein­ge­rich­te­ten Arbeits­grup­pe Auf­ar­bei­tung Kir­chen“ und Ver­tre­tern der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz erar­bei­tet. Mit der Erklä­rung set­zen die Bischö­fe den Kurs der Auf­ar­bei­tung des Miss­brauchs fort, der durch zahl­rei­che regio­na­le Auf­ar­bei­tungs­pro­jek­te sowie die inter­dis­zi­pli­nä­re Stu­die Sexu­el­ler Miss­brauch an Min­der­jäh­ri­gen durch katho­li­sche Pries­ter, Dia­ko­ne und männ­li­che Ordens­an­ge­hö­ri­ge im Bereich der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz“ (MHG-Stu­die) begon­nen wurde. 

Auch Bischof Dr. Ste­fan Oster trägt die Erklä­rung mit und unter­stützt sie. So hat auch er die Erklä­rung ver­bind­lich für das Bis­tum Pas­sau unter­zeich­net. In Kür­ze wird die Auf­ar­bei­tungs­kom­mis­si­on ihre Arbeit auf­neh­men. Hier fin­den Sie die von Bischof Ste­fan Oster SDB unter­zeich­ne­te Erklärung:

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Gemeinsame Erklärung - unterzeichnet von Bischof Stefan Oster

PDF 2.93 mb  · 

Text: dbk / pbp

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