Bistum

Gemeinsame Erklärung zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs

Pressemeldung am 23.06.2020

2020 06 22 IMG 3428 © Deutsche Bischofskonferenz/Matthias Kopp
Unterzeichnung der „Gemeinsamen Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ am 22.06.2020: (vorne, v. li.) Johannes-Wilhelm Rörig (Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs), Bischof Dr. Stephan Ackermann (Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes), (hinten, v. li.) Bischof Dr. Felix Genn (Vorsitzender der Kommission für Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste), Matthias Katsch (Mitglied der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs), Dr. Christine Bergmann (Mitglied der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs), Bischof Dr. Georg Bätzing (Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz), Pater Dr. Hans Langendörfer SJ (Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz) und Bischof Dr. Stephan Oster SDB (Vorsitzender der Jugendkommission der Deutschen Bischofskonferenz)

Bischof Stephan Ackermann, DBK-Beauftragter für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich, und Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, haben in Berlin die „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ unterzeichnet. Mit anwesend als deutscher Jugendbischof war auch Passaus Bischof Stefan Oster SDB.

Der Beauf­trag­te der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz für Fra­gen des sexu­el­len Miss­brauchs im kirch­li­chen Bereich und für Fra­gen des Kin­der- und Jugend­schut­zes, Bischof Dr. Ste­phan Acker­mann, und der Unab­hän­gi­ge Beauf­trag­te für Fra­gen des sexu­el­len Kin­des­miss­brauchs, Johan­nes-Wil­helm Rörig, haben heu­te (Mon­tag, 22. Juni 2020) die Gemein­sa­me Erklä­rung über ver­bind­li­che Kri­te­ri­en und Stan­dards für eine unab­hän­gi­ge Auf­ar­bei­tung von sexu­el­lem Miss­brauch in der katho­li­schen Kir­che in Deutsch­land“ unterzeichnet.

Mit der Erklä­rung, deren Unter­zeich­nung der Stän­di­ge Rat der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz Ende April 2020 beschlos­sen hat­te, haben sich die Bischofs­kon­fe­renz und der Unab­hän­gi­ge Beauf­trag­te gemein­sam über ver­bind­li­che Kri­te­ri­en und Struk­tu­ren für eine umfas­sen­de und unab­hän­gi­ge Auf­ar­bei­tung sexu­el­len Miss­brauchs im Bereich der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz unter Ein­be­zie­hung von Betrof­fe­nen verständigt.

Die­se gemein­sa­me Erklä­rung ist die ent­schei­den­de Grund­la­ge für eine trans­pa­ren­te Auf­ar­bei­tung und bei­spiel­ge­bend für ande­re gesell­schaft­li­che Akteure.”

Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs

Der Unab­hän­gi­ge Beauf­trag­te für Fra­gen des sexu­el­len Kin­des­miss­brauchs, Johan­nes-Wil­helm Rörig, betont: Die­se gemein­sa­me Erklä­rung ist die ent­schei­den­de Grund­la­ge für eine trans­pa­ren­te Auf­ar­bei­tung und bei­spiel­ge­bend für ande­re gesell­schaft­li­che Akteu­re. Die Bischö­fe haben mit Ver­ab­schie­dung der Gemein­sa­men Erklä­rung die unum­kehr­ba­re und ver­bind­li­che Ent­schei­dung für eine unab­hän­gi­ge Auf­ar­bei­tung von sexu­el­lem Miss­brauch im katho­li­schen Bereich getrof­fen. Dafür haben Betrof­fe­ne lan­ge gekämpft. Wir haben hier sehr kon­struk­tiv mit Mit­glie­dern der Unab­hän­gi­gen Auf­ar­bei­tungs­kom­mis­si­on und dem Betrof­fe­nen­rat zusam­men­ge­ar­bei­tet. Die Auf­ar­bei­tung kann nun in allen Bis­tü­mern nach ein­heit­li­chen Stan­dards und Kri­te­ri­en statt­fin­den. Trans­pa­renz, Ein­heit­lich­keit und Betrof­fe­nen­sen­si­bi­li­tät wer­den jetzt verbindlich.“

Der Beauf­trag­te der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz für Fra­gen des sexu­el­len Miss­brauchs im kirch­li­chen Bereich und für Fra­gen des Kin­der- und Jugend­schut­zes, Bischof Dr. Ste­phan Acker­mann, erklärt: Die Auf­ar­bei­tungs­pro­zes­se, die mit dem heu­te unter­zeich­ne­ten Text ange­sto­ßen­wer­den, gehö­ren zu der insti­tu­tio­nel­len Ver­ant­wor­tung, die die Bischö­fe und Diö­ze­sen für began­ge­nes Unrecht über­neh­men. Es ist gut, dass in den ein­zu­rich­ten­den Auf­ar­bei­tungs­kom­mis­sio­nen Ver­tre­ter der Kir­che, unab­hän­gi­ge Exper­ten aus Wis­sen­schaft, Fach­pra­xis, Jus­tiz und öffent­li­cher Ver­wal­tung sowie Betrof­fe­ne zusam­men­wir­ken. Zugleich ist sicher­ge­stellt, dass sämt­li­che bereits vor­han­de­nen, zahl­rei­chen diö­ze­sa­nen Anstren­gun­gen zur Auf­ar­bei­tung sexu­el­len Miss­brauchs fort­ge­setzt und bereits gewon­ne­ne Erkennt­nis­se in den Pro­zess ein­ge­bracht wer­den können.“

Die Gemein­sa­me Erklä­rung wur­de vom Unab­hän­gi­gen Beauf­trag­ten sowie der von ihm ein­ge­rich­te­ten Arbeits­grup­pe Auf­ar­bei­tung Kir­chen“ und Ver­tre­tern der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz erar­bei­tet. Mit der Erklä­rung set­zen die Bischö­fe den Kurs der Auf­ar­bei­tung des Miss­brauchs fort, der durch zahl­rei­che regio­na­le Auf­ar­bei­tungs­pro­jek­te sowie die inter­dis­zi­pli­nä­re Stu­die Sexu­el­ler Miss­brauch an Min­der­jäh­ri­gen durch katho­li­sche Pries­ter, Dia­ko­ne und männ­li­che Ordens­an­ge­hö­ri­ge im Bereich der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz“ (MHG-Stu­die) begon­nen wurde.

Quel­le: DBK

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