Nachdem die Kirchen noch einmal mit der Staatskanzlei über die Feier von Gottesdiensten an den Kar- und Ostertagen beraten hatten, besteht Einvernehmen, dass zwar virtuelle bzw. digitale Gottesdienstformate verstärkt angeboten werden sollen. Zugleich bleiben Präsenzgottesdienste, im Rahmen der Vorgaben der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, weiterhin uneingeschränkt zulässig.
Eine Änderung der bestehenden Regelung in der Verordnung ist nicht vorgesehen. Die ggf. bestehenden nächtlichen Ausgangsbeschränkungen (22:00 bis 5:00 Uhr) bei einer Inzidenz über 100 werden für die Feier der Osternacht nicht geändert werden.
„Ich bin sehr dankbar, dass Präsenzgottesdienst gefeiert werden können. Gerade Ostern ist das Hoffnungsfest schlechthin. Wir feiern den Sieg des Lebens über das Leiden und den Tod. Das ist doch gerade in dieser Pandemie-Zeit so herausragend wichtig – vor allem für einen gläubigen Menschen. Und wir haben spätestens an Weihnachten gezeigt, dass von unseren Gottesdiensten keine Gefahr ausgeht, vielmehr können sie Trost und Heilung für die Seele schenken. Daher freue mich über die jetzt gefundene Lösung”