Bistum

Hinweise zur Vermeidung von Ansteckungen mit dem Coronavirus

Pressemeldung am 10.03.2020

Desinfektion Hand low Foto: pbp

Aufgrund von Fällen des Coronavirus in Deutschland hat das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz Hinweise zur Vermeidung von Ansteckung an die (Erz-)Bistümer verschickt. Die Situation wird ernst genommen.

Die Zahl der in Deutsch­land an dem neu­en Virus Erkrank­ten hat zuge­nom­men. Jeder Ein­zel­ne und die im öffent­li­chen Bereich Ver­ant­wort­li­chen sind auf­ge­for­dert, um der Anste­ckung ent­ge­gen­zu­wir­ken. Dies gilt auch für den Bereich der Kirche.

Die Grund­re­gel zur Min­de­rung der Erkran­kungs­ge­fahr lau­tet: Wer Sym­pto­me einer Erkran­kung auf­weist oder bei wem der Ver­dacht auf Erkran­kung besteht, soll auf die Teil­nah­me an Got­tes­diens­ten verzichten.

Dar­aus folgt: Bei wem der Ver­dacht auf Erkran­kung besteht, soll kei­nen lit­ur­gi­schen Dienst aus­üben. Dies gilt beson­ders für die Lei­ter von Wort-Got­tes-Fei­ern, die Mess­die­ner und Kom­mu­ni­on­hel­fer. Pries­ter sol­len nicht der Gemein­de­mes­se vorstehen.

Rat­sam ist vor­über­ge­hend auch eine Zurück­hal­tung bei der Nut­zung des Weih­was­ser­be­ckens in den Kirchen. 

Zusätz­lich emp­feh­len sich fol­gen­de Maßnahmen:

  • Bei Kon­ze­le­bra­ti­on soll in beson­de­rer Wei­se dar­auf geach­tet wer­den, dass man kein Anste­ckungs­ri­si­ko eingeht.
  • Pries­ter und Kom­mu­ni­on­hel­fer sol­len vor ihrem Dienst die Hän­de waschen. Die Benut­zung eines Des­in­fek­ti­ons­mit­tels ist empfehlenswert.
  • Für den Emp­fang der Hei­li­gen Eucha­ris­tie emp­fiehlt sich gegen­wär­tig die Hand­kom­mu­ni­on. Wegen des erhöh­ten Anste­ckungs­ri­si­kos ver­lan­gen Kelch­kom­mu­ni­on und Mund­kom­mu­ni­on beson­de­re Vor­sicht. Das­sel­be gilt für den Kör­per­kon­takt (Hän­de­schüt­teln, Umar­mung) beim Frie­dens­zei­chen nach dem Frie­dens­gruß des Priesters. 

Im kirch­li­chen Bereich soll im Hin­blick auf das neue Virus ver­ant­wort­lich gehan­delt, aber eine über­zo­ge­ne Ängst­lich­keit ver­mie­den wer­den. Alle Betei­lig­ten ste­hen in der Pflicht, im Rah­men des jeweils Mög­li­chen und Nöti­gen mit­zu­hel­fen, die Gefahr einer Anste­ckung zu verkleinern.

Quel­le: DBK

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