Weltkirche

Anerkennungs-Leistungen: Unabhängige Kommission

Pressemeldung am 12.08.2021

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Informationen für Betroffene zur Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen sind nun kompakt auf einer eigenen Homepage verfügbar. Etwa 19 Prozent der Anträge sind bislang beschieden.

Ein gutes hal­bes Jahr nach dem Start des erwei­ter­ten Ver­fah­rens zur Aner­ken­nung des Leids durch die Unab­hän­gi­ge Kom­mis­si­on für Aner­ken­nungs­leis­tun­gen (UKA) ist seit heu­te (12. August 2021) die neue Inter­net­sei­te der UKA online. Unter www​.aner​ken​nung​-kir​che​.de fin­den Betrof­fe­ne sexua­li­sier­ter Gewalt und ande­re Inter­es­sier­te u. a. Infor­ma­tio­nen zu den Mit­glie­dern der UKA, zum Ver­fah­ren zur Aner­ken­nung des Leids sowie zu aktu­el­len Zah­len. Links zu wich­ti­gen Orga­ni­sa­tio­nen oder Unter­stüt­zungs­mög­lich­kei­ten sind eben­so abruf­bar wie ein aus­führ­li­cher Kata­log, der Ant­wor­ten auf häu­fig gestell­te Fra­gen von Betrof­fe­nen gibt.

Seit Juni 2021 kann die UKA nicht nur in Ple­nums­sit­zun­gen, son­dern auch in Kam­mer­sit­zun­gen bera­ten und ent­schei­den. Eine Kam­mer ist mit der Vor­sit­zen­den und zwei Mit­glie­dern besetzt und beschluss­fä­hig, die zwei­te Kam­mer mit dem Vize­vor­sit­zen­den und zwei Mitgliedern.

Die UKA hat seit Janu­ar in ins­ge­samt 15 Ple­nums­sit­zun­gen sowie zusätz­lich drei Kam­mer­sit­zun­gen ins­ge­samt 240 von ein­ge­gan­ge­nen 1287 Anträ­gen bear­bei­tet. Dies ent­spricht einer Quo­te von knapp 19 Pro­zent. Die Mit­glie­der der UKA wis­sen um das gro­ße Leid, das hin­ter jedem ein­zel­nen Antrag steht. Es ist ihnen ein beson­de­res Anlie­gen, die belas­ten­de Zeit der Bear­bei­tung so gering wie mög­lich zu hal­ten. Für die kom­men­den Mona­te sind jeweils bis zu vier Kam­mer­sit­zun­gen und eine Sit­zung im Ple­num vorgesehen.

Hintergrund:

Die Mit­glie­der der UKA ste­hen in kei­nem Anstel­lungs- und Abhän­gig­keits­ver­hält­nis zu der katho­li­schen Kir­che und arbei­ten wei­sungs­un­ab­hän­gig. Die UKA nimmt grund­sätz­lich nur von kirch­li­chen Insti­tu­tio­nen oder den dort benann­ten Ansprech­per­so­nen über­sand­te Anträ­ge auf Leis­tun­gen in Aner­ken­nung des Leids von sexu­el­lem Miss­brauch Betrof­fe­ner ent­ge­gen und ent­schei­det über die Höhe der Leis­tun­gen, die aus­ge­zahlt wer­den. Die UKA ist bun­des­weit tätig, so dass es bun­des­weit im Sin­ne einer Gleich­be­hand­lung zu ver­gleich­ba­ren Ent­schei­dun­gen kommt. Der Begriff des sexu­el­len Miss­brauchs im Sin­ne der Ord­nung umfasst dabei sowohl straf­ba­re als auch nicht straf­ba­re sexu­al­be­zo­ge­ne Hand­lun­gen und Grenz­ver­let­zun­gen. Leis­tungs­an­trä­ge sind auch für Betrof­fe­ne mög­lich, die bereits auf Emp­feh­lung der Zen­tra­len Koor­di­nie­rungs­stel­le und auf der Basis damals nied­ri­ger vor­ge­se­he­ner Aner­ken­nungs­be­trä­ge Zah­lun­gen erhal­ten haben (soge­nann­te Alt­an­trä­ge). Die aktu­el­le Ord­nung des Ver­fah­rens ermög­licht der UKA zusätz­lich, ein­stim­mig in klei­ne­ren Spruch­kör­pern (soge­nann­ten Kam­mern) zu ent­schei­den. Bei grund­sätz­li­chen Fra­gen oder strit­ti­gen Ent­schei­dun­gen müs­sen wie bis­her wei­ter min­des­tens fünf Mit­glie­der der UKA zusam­men­kom­men, um beschluss­fä­hig zu sein. In den Sit­zun­gen der Kom­mis­si­on ist eine inter­dis­zi­pli­nä­re Bera­tung und gründ­li­che Prü­fung jedes Antrags auch wei­ter­hin die Grund­vor­aus­set­zung für eine ange­mes­se­ne und aus­ge­wo­ge­ne Ent­schei­dung der UKA.

Her­aus­ge­be­rin:
Mar­ga­re­te Res­ke
Vor­sit­zen­de der Unab­hän­gi­gen Kom­mis­si­on für Anerkennungsleistungen

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