Qualitätsmanagement

Damit die Maßnahmen zur Prävention nachhaltig Beachtung finden und nicht nach Fertigstellung in Vergessenheit geraten, ist es wichtig, dass sie regelmäßig (mindestens alle 5 Jahre) überprüft und in die Abläufe der Pfarrei (ggf. in das bestehende Qualitätsmanagement) verankert werden.

Das ISK soll­te regel­mä­ßig auf des­sen Wirk­sam­keit unter­sucht wer­den um gege­be­nen­falls neue Instru­men­te ein­zu­set­zen oder vor­han­de­ne zu ver­än­dern. Beson­ders soll­ten die Abläu­fe und Vor­ga­ben im ISK eva­lu­iert wer­den, wenn es zu einem Ver­dacht oder Vor­fall gekom­men ist. Ziel ist es für jede Pfar­rei bzw. für jeden Pfarr­ver­band eine für Prä­ven­ti­ons­fra­gen geschul­te Per­son ver­füg­bar zu haben, die unter­stüt­zend und bera­tend bei der Umset­zung des Insti­tu­tio­nel­len Schutz­kon­zep­tes unter die Arme grei­fen kann.

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Institutionelles Schutzkonzept (ISK)

Unter einem „Institutionellen Schutzkonzept“ (ISK) versteht man die gezielten Präventionsmaßnahmen eines kirchlichen Rechtsträgers, um sexualisierter Gewalt entgegen zu wirken. Sie werden in einem Gesamtkonzept gebündelt, welches sich an den (Ziel-)Gruppen und deren Lebenswelt in der jeweiligen Institution orientiert.