Weitere Präventionsarbeit des Rechtsträgers

Jede Pfarrei soll sich in weiteren präventiven Maßnahmen an die Kinder, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen unter ihren Mitgliedern wenden.

Zum Bei­spiel könn­te es Grup­pen­stun­den zu den Kin­der­rech­ten oder in Auf­grei­fen der The­ma­tik im got­tes­dienst­li­chen Rah­men geben. Zur wei­te­ren Prä­ven­ti­ons­ar­beit gehört es auch, Eltern bzw. Per­so­nen­sor­ge­be­rech­tig­te oder Ange­hö­ri­ge mit ein­zu­be­zie­hen (Eltern­abend, Eltern­in­fos, Elternbefragung…)

Materialsammlung:

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Institutionelles Schutzkonzept (ISK)

Unter einem „Institutionellen Schutzkonzept“ (ISK) versteht man die gezielten Präventionsmaßnahmen eines kirchlichen Rechtsträgers, um sexualisierter Gewalt entgegen zu wirken. Sie werden in einem Gesamtkonzept gebündelt, welches sich an den (Ziel-)Gruppen und deren Lebenswelt in der jeweiligen Institution orientiert.