Weitere Präventionsarbeit des Rechtsträgers
Jede Pfarrei soll sich in weiteren präventiven Maßnahmen an die Kinder, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen unter ihren Mitgliedern wenden.
Zum Beispiel könnte es Gruppenstunden zu den Kinderrechten oder in Aufgreifen der Thematik im gottesdienstlichen Rahmen geben. Zur weiteren Präventionsarbeit gehört es auch, Eltern bzw. Personensorgeberechtigte oder Angehörige mit einzubeziehen (Elternabend, Elterninfos, Elternbefragung…)