Bereits im Frühjahr 2023 hat die Deutsche Bischofskonferenz die Gründung eines Sachverständigenrates zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen beschlossen. Dieser soll durch das Monitoring der bestehenden Maßnahmen der katholischen Kirche zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen ein Gesamtbild der institutionellen Umsetzung ermöglichen. In den vergangenen Jahren sind in allen (Erz- )Bistümern Verfahren, Maßnahmen und Prozesse zur Prävention und Intervention umgesetzt worden. Die gewonnenen Erkenntnisse sowie Empfehlungen des Sachverständigenrates zur Weiterentwicklung werden an die Bischöfe als Verantwortliche für den Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen in den (Erz-)Bistümern gegeben.
Anmeldung bis 31. Januar 2024
Die Mitglieder des Sachverständigenrates sollen verschiedenen Disziplinen und Professionen angehören mit Expertise im Themenfeld „Sexueller Missbrauch und Gewalterfahrungen“ (z. B. Recht, Medizin, Psychologie, Soziologie, Kriminalistik) sowie mit Kenntnissen in den Bereichen Monitoring, Prozess- und Qualitätsmanagement. Bis zum 31. Januar 2024 können Personen ihr Interesse an der Mitarbeit im künftigen Sachverständigenrat mitteilen. Ausführliche Informationen mit einem Formular zur Interessensbekundung sind auf der Themenseite Sexualisierte Gewalt und Prävention verfügbar. Die Durchführung des Auswahlprozesses liegt in den Händen einer Auswahlkommission, der keine kirchlichen Vertreter angehören.
Aufruf auch zur Mitarbeit im Betroffenenbeirat
2019 haben die Bischöfe eine kontinuierliche und institutionalisierte Beteiligung von Betroffenen sexualisierter Gewalt in der Arbeit der Deutschen Bischofskonferenz begründet. Nach Auslauf des bisherigen Mandats erfolgt jetzt eine Neuberufung des Betroffenenbeirates. Wie bisher sollen dem Gremium zwölf Mitglieder angehören. Da acht Mitglieder des bisherigen Betroffenenbeirates ihre Bereitschaft zur Mitarbeit in der zweiten Amtsperiode erklärt haben, sind vier weitere Mitglieder im Auswahlverfahren zu bestimmen. Bis zum 31. Januar 2024 können Personen, die von sexuellem Missbrauch im Raum der katholischen Kirche in Deutschland betroffen sind, ihr Interesse an der Mitarbeit mitteilen. Auch Angehörige sind zur Mitarbeit eingeladen. Ausführliche Informationen sowie ein Formular zur Interessensbekundung sind auf der Themenseite Sexualisierte Gewalt und Prävention verfügbar.
Der Beirat orientiert sich an den Standards entsprechender Gremien der UBSKM. Er soll die Arbeit des künftigen Sachverständigenrates zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen durch zwei entsandte Mitglieder begleiten sowie die bischöfliche Fachgruppe für Fragen des sexuellen Missbrauchs und von Gewalterfahrungen beraten. Weitere Aufgabe des Betroffenenbeirates ist die Stärkung der Betroffenenperspektive und ‑beteiligung durch die Vernetzung der diözesanen Betroffenenbeiräte und Bündelung der gemeinsamen Expertise auf der Ebene der Deutschen Bischofskonferenz.