Soziales

Aufruf zur Mitarbeit

Redaktion am 02.01.2024

Dbk presse2 2 DBK Pressemeldung

Die Deutsche Bischofskonferenz ruft zur Mitarbeit im Sachverständigenrat zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen sowie im Betroffenenbeirat auf.

Bereits im Früh­jahr 2023 hat die Deut­sche Bischofs­kon­fe­renz die Grün­dung eines Sach­ver­stän­di­gen­ra­tes zum Schutz vor sexu­el­lem Miss­brauch und Gewalt­er­fah­run­gen beschlos­sen. Die­ser soll durch das Moni­to­ring der bestehen­den Maß­nah­men der katho­li­schen Kir­che zum Schutz vor sexu­el­lem Miss­brauch und Gewalt­er­fah­run­gen ein Gesamt­bild der insti­tu­tio­nel­len Umset­zung ermög­li­chen. In den ver­gan­ge­nen Jah­ren sind in allen (Erz- )Bis­tü­mern Ver­fah­ren, Maß­nah­men und Pro­zes­se zur Prä­ven­ti­on und Inter­ven­ti­on umge­setzt wor­den. Die gewon­ne­nen Erkennt­nis­se sowie Emp­feh­lun­gen des Sach­ver­stän­di­gen­ra­tes zur Wei­ter­ent­wick­lung wer­den an die Bischö­fe als Ver­ant­wort­li­che für den Schutz vor sexu­el­lem Miss­brauch und Gewalt­er­fah­run­gen in den (Erz-)Bistümern gegeben.

Anmeldung bis 31. Januar 2024

Die Mit­glie­der des Sach­ver­stän­di­gen­ra­tes sol­len ver­schie­de­nen Dis­zi­pli­nen und Pro­fes­sio­nen ange­hö­ren mit Exper­ti­se im The­men­feld Sexu­el­ler Miss­brauch und Gewalt­er­fah­run­gen“ (z. B. Recht, Medi­zin, Psy­cho­lo­gie, Sozio­lo­gie, Kri­mi­na­lis­tik) sowie mit Kennt­nis­sen in den Berei­chen Moni­to­ring, Pro­zess- und Qua­li­täts­ma­nage­ment. Bis zum 31. Janu­ar 2024 kön­nen Per­so­nen ihr Inter­es­se an der Mit­ar­beit im künf­ti­gen Sach­ver­stän­di­gen­rat mit­tei­len. Aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen mit einem For­mu­lar zur Inter­es­sens­be­kun­dung sind auf der The­men­sei­te Sexua­li­sier­te Gewalt und Prä­ven­ti­on ver­füg­bar. Die Durch­füh­rung des Aus­wahl­pro­zes­ses liegt in den Hän­den einer Aus­wahl­kom­mis­si­on, der kei­ne kirch­li­chen Ver­tre­ter angehören.

Aufruf auch zur Mitarbeit im Betroffenenbeirat

2019 haben die Bischö­fe eine kon­ti­nu­ier­li­che und insti­tu­tio­na­li­sier­te Betei­li­gung von Betrof­fe­nen sexua­li­sier­ter Gewalt in der Arbeit der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz begrün­det. Nach Aus­lauf des bis­he­ri­gen Man­dats erfolgt jetzt eine Neu­be­ru­fung des Betrof­fe­nen­bei­ra­tes. Wie bis­her sol­len dem Gre­mi­um zwölf Mit­glie­der ange­hö­ren. Da acht Mit­glie­der des bis­he­ri­gen Betrof­fe­nen­bei­ra­tes ihre Bereit­schaft zur Mit­ar­beit in der zwei­ten Amts­pe­ri­ode erklärt haben, sind vier wei­te­re Mit­glie­der im Aus­wahl­ver­fah­ren zu bestim­men. Bis zum 31. Janu­ar 2024 kön­nen Per­so­nen, die von sexu­el­lem Miss­brauch im Raum der katho­li­schen Kir­che in Deutsch­land betrof­fen sind, ihr Inter­es­se an der Mit­ar­beit mit­tei­len. Auch Ange­hö­ri­ge sind zur Mit­ar­beit ein­ge­la­den. Aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen sowie ein For­mu­lar zur Inter­es­sens­be­kun­dung sind auf der The­men­sei­te Sexua­li­sier­te Gewalt und Prä­ven­ti­on verfügbar.

Der Bei­rat ori­en­tiert sich an den Stan­dards ent­spre­chen­der Gre­mi­en der UBSKM. Er soll die Arbeit des künf­ti­gen Sach­ver­stän­di­gen­ra­tes zum Schutz vor sexu­el­lem Miss­brauch und Gewalt­er­fah­run­gen durch zwei ent­sand­te Mit­glie­der beglei­ten sowie die bischöf­li­che Fach­grup­pe für Fra­gen des sexu­el­len Miss­brauchs und von Gewalt­er­fah­run­gen bera­ten. Wei­te­re Auf­ga­be des Betrof­fe­nen­bei­ra­tes ist die Stär­kung der Betrof­fe­nen­per­spek­ti­ve und ‑betei­li­gung durch die Ver­net­zung der diö­ze­sa­nen Betrof­fe­nen­bei­rä­te und Bün­de­lung der gemein­sa­men Exper­ti­se auf der Ebe­ne der Deut­schen Bischofskonferenz.

Quel­le: dbk

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