
Kolping im Bistum Passau hat für seine Institutionen in der Diözese ein Institutionelles Schutzkonzept (ISK) erstellt, in Abstimmung mit der Koordinationsstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt im Bistum. Es wurde auf der Diözesanversammlung Anfang März in Kraft gesetzt.
Unter einem “Institutionellen Schutzkonzept” (ISK) versteht man alle Präventionsmaßnahmen eines kirchlichen Rechtsträgers, um sexualisierter Gewalt entgegen zu wirken. Sie werden in einem Gesamtkonzept gebündelt, welches sich an den (Ziel-)Gruppen und deren Lebenswelten in der jeweiligen Institution orientiert. Das ISK ist ein Qualitätsmerkmal, mit dem z.B. eine Pfar-rei oder im Fall von Kolping ein Verband Stellung bezieht und unterstreicht, dass dem Schutz der ihr anvertrauten Personen höchste Priorität beigemessen wird.
Johanna Seiler, Jugendreferentin für das Kolpingwerk Passau und dort zuständig für das Thema Prävention, hat seitens Kolping das ISK federführend erarbeitet: “Hinter Kolping Passau stecken drei Rechtsträger, einmal das Kolpingwerk mit den Kolpingsfamilien, das Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Passau und der Kolping — Haus für das Leben im Bistum Passau e.V. mit seiner Stiftung. Bei uns haben sich aus allen drei Rechtsträgern und aus drei Generationen, Menschen zu einer Arbeitsgruppe zusammengefunden und haben über zwei Jahre hinweg, unser Institutionelles Schutzkonzept erarbeitet”. In diesem wurden alle präventiven Maßnahmen, die bereits bei Kolping bestanden hatten auf den Prüfstand gestellt und alle relevanten Bereiche neu in den Blick genommen. Hier kam dann auch die Expertise und Erfahrung aus der Präventionsstelle im Bistum Passau ins Spiel, die eng in die Arbeit bei der Erstellung des ISK für Kolping eingebunden war. Die Stabsstelle arbeitet seit Jahren im Bereich Prävention und schult das Kollegium im Bistum Passau, hier muss jede und jeder verpflichtend teilnehmen. Magdalena Lummer von der Stabsstelle Prävention im Bistum Passau: “Wir starten ja nicht bei Null in Sachen Prävention im Bistum Passau. In der Jugendarbeit gibt es unter dem Dach des Bischöflichen Jugendamtes seit langem präventive Maßnahmen, bei denen zum Beispiel Prävention in die Gruppenleiterausbildungen eingebettet ist, es gibt Einsichtnahme in Führungszeugnisse usw. Hier sind seit langem Rahmenbedingungen für die Jugendarbeit festgelegt. Hinzu kommt die Gesetzeslage. Zum Beispiel gilt uneingeschränkt das Jugendschutzgesetz. Zum anderen haben wir uns auf Standards im Umgang mit Kindern und Jugendlichen geeinigt. Es gibt die sogenannte Ehrenerklärung, in der Verantwortliche eine Haltung beschreiben, die für die Jugendarbeit gilt und die auch über die Verbände und kirchlichen Jugendbüros hinweg eingesetzt wird, sie ist jetzt auch Teil des ISK bei Kolping. Mindeststandard ist zum Beispiel, dass geschlechtergetrennt übernachtet wird bei Fahrten und Veranstaltungen. Oder dass es z.B keine privaten Geschenke an einzelne Kinder geben darf usw.”
Die festgelegten Standards im Bistum Passau können Sie hier nachlesen:
Hier können Sie das ausführliche Radiointerview zum Thema anhören:
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Das ISK für Kolping wurde bei der Diözesanversammlung im März in Kraft gesetzt. “Herzstück von unserem Schutzkonzept ist der Verhaltenskodex und der resultiert aus einem bei uns im Schutzkonzept im Anhang befindlichen Dokument, der Schutz- und Risikoanalyse. Dort wurde jede Maßnahme, die wir bei Kolping haben, genau angeschaut. Wo könnten Risiken auftreten und wo sind mögliche Schutzmaßnahmen? Das ist das Herzstück.”, erklärt Johanna Seiler von Kolping Passau. Weiter wurde im ISK definiert, was heißt sexualisierte Gewalt eigentlich und was sind Präventionsmaßnahmen, die allgemein gültig sind. Außerdem ist auch die Vorgehensweise im Verdachts- oder Beschwerdefall festgelegt.
Das Institutionelle Schutzkonzept (ISK) für Kolping Passau gilt jetzt für fünf Jahre. Die Arbeit geht aber auch in dieser Zeit weiter. Immer wenn weitere Veranstaltungen geplant werden, wird wieder eine Schutz- und Risikoanalyse erstellt. Darüber hinaus geht es jetzt auch weiter darum, die Kolpingfamilien präventiv zu schulen. “Was wir sehen, ist, dass unsere Mitglieder die Berührungsängste vor dem Thema sexualisierte Gewalt ein bisschen verloren haben. Wir erkennen das auch daran, dass Anfragen an uns als Geschäftsstelle gerichtet werden. Wir freuen uns, weil durch dieses Mehr an Verständnis, die Sensibilisierung gestiegen ist und so auch ein professionellerer Umgang mit potenziellen Betroffenen einfach besser möglich ist,” so das bisherige Fazit von Johanna Seiler.
„Adolf Kolping hat einmal gesagt, wer Mut zeigt, macht Mut. Und wir von Kolping können jedem Verantwortlichen in einem kirchlichen oder in einem nicht kirchlichen Rechtsträger nur sagen, packt das Thema Institutionelles Schutzkonzept an, es ist ein Gewinn, es ist eine Bereicherung für eure Institution.”