Bistum

Kolping setzt ISK in Kraft

Redaktion am 30.04.2025

Kolping setzt ISK in Kraft Foto: Kolping

Kolping im Bistum Passau hat für seine Institutionen in der Diözese ein Institutionelles Schutzkonzept (ISK) erstellt, in Abstimmung mit der Koordinationsstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt im Bistum. Es wurde auf der Diözesanversammlung Anfang März in Kraft gesetzt.

Unter einem Insti­tu­tio­nel­len Schutz­kon­zept” (ISK) ver­steht man alle Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men eines kirch­li­chen Rechts­trä­gers, um sexua­li­sier­ter Gewalt ent­ge­gen zu wir­ken. Sie wer­den in einem Gesamt­kon­zept gebün­delt, wel­ches sich an den (Ziel-)Gruppen und deren Lebens­wel­ten in der jewei­li­gen Insti­tu­ti­on ori­en­tiert. Das ISK ist ein Qua­li­täts­merk­mal, mit dem z.B. eine Pfar-rei oder im Fall von Kol­ping ein Ver­band Stel­lung bezieht und unter­streicht, dass dem Schutz der ihr anver­trau­ten Per­so­nen höchs­te Prio­ri­tät bei­gemes­sen wird. 
Johan­na Sei­ler, Jugend­re­fe­ren­tin für das Kol­ping­werk Pas­sau und dort zustän­dig für das The­ma Prä­ven­ti­on, hat sei­tens Kol­ping das ISK feder­füh­rend erar­bei­tet: Hin­ter Kol­ping Pas­sau ste­cken drei Rechts­trä­ger, ein­mal das Kol­ping­werk mit den Kol­pings­fa­mi­li­en, das Kol­ping-Bil­dungs­werk Diö­ze­san­ver­band Pas­sau und der Kol­ping — Haus für das Leben im Bis­tum Pas­sau e.V. mit sei­ner Stif­tung. Bei uns haben sich aus allen drei Rechts­trä­gern und aus drei Gene­ra­tio­nen, Men­schen zu einer Arbeits­grup­pe zusam­men­ge­fun­den und haben über zwei Jah­re hin­weg, unser Insti­tu­tio­nel­les Schutz­kon­zept erar­bei­tet”. In die­sem wur­den alle prä­ven­ti­ven Maß­nah­men, die bereits bei Kol­ping bestan­den hat­ten auf den Prüf­stand gestellt und alle rele­van­ten Berei­che neu in den Blick genom­men. Hier kam dann auch die Exper­ti­se und Erfah­rung aus der Prä­ven­ti­ons­stel­le im Bis­tum Pas­sau ins Spiel, die eng in die Arbeit bei der Erstel­lung des ISK für Kol­ping ein­ge­bun­den war. Die Stabs­stel­le arbei­tet seit Jah­ren im Bereich Prä­ven­ti­on und schult das Kol­le­gi­um im Bis­tum Pas­sau, hier muss jede und jeder ver­pflich­tend teil­neh­men. Mag­da­le­na Lum­mer von der Stabs­stel­le Prä­ven­ti­on im Bis­tum Pas­sau: Wir star­ten ja nicht bei Null in Sachen Prä­ven­ti­on im Bis­tum Pas­sau. In der Jugend­ar­beit gibt es unter dem Dach des Bischöf­li­chen Jugend­am­tes seit lan­gem prä­ven­ti­ve Maß­nah­men, bei denen zum Bei­spiel Prä­ven­ti­on in die Grup­pen­lei­ter­aus­bil­dun­gen ein­ge­bet­tet ist, es gibt Ein­sicht­nah­me in Füh­rungs­zeug­nis­se usw. Hier sind seit lan­gem Rah­men­be­din­gun­gen für die Jugend­ar­beit fest­ge­legt. Hin­zu kommt die Geset­zes­la­ge. Zum Bei­spiel gilt unein­ge­schränkt das Jugend­schutz­ge­setz. Zum ande­ren haben wir uns auf Stan­dards im Umgang mit Kin­dern und Jugend­li­chen geei­nigt. Es gibt die soge­nann­te Ehren­er­klä­rung, in der Ver­ant­wort­li­che eine Hal­tung beschrei­ben, die für die Jugend­ar­beit gilt und die auch über die Ver­bän­de und kirch­li­chen Jugend­bü­ros hin­weg ein­ge­setzt wird, sie ist jetzt auch Teil des ISK bei Kol­ping. Min­dest­stan­dard ist zum Bei­spiel, dass geschlech­ter­ge­trennt über­nach­tet wird bei Fahr­ten und Ver­an­stal­tun­gen. Oder dass es z.B kei­ne pri­va­ten Geschen­ke an ein­zel­ne Kin­der geben darf usw.” 

Die festgelegten Standards im Bistum Passau können Sie hier nachlesen:

Hier können Sie das ausführliche Radiointerview zum Thema anhören:

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Das ISK für Kol­ping wur­de bei der Diö­ze­san­ver­samm­lung im März in Kraft gesetzt. Herz­stück von unse­rem Schutz­kon­zept ist der Ver­hal­tens­ko­dex und der resul­tiert aus einem bei uns im Schutz­kon­zept im Anhang befind­li­chen Doku­ment, der Schutz- und Risi­ko­ana­ly­se. Dort wur­de jede Maß­nah­me, die wir bei Kol­ping haben, genau ange­schaut. Wo könn­ten Risi­ken auf­tre­ten und wo sind mög­li­che Schutz­maß­nah­men? Das ist das Herz­stück.”, erklärt Johan­na Sei­ler von Kol­ping Pas­sau. Wei­ter wur­de im ISK defi­niert, was heißt sexua­li­sier­te Gewalt eigent­lich und was sind Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men, die all­ge­mein gül­tig sind. Außer­dem ist auch die Vor­ge­hens­wei­se im Ver­dachts- oder Beschwer­de­fall fest­ge­legt. 
Das Insti­tu­tio­nel­le Schutz­kon­zept (ISK) für Kol­ping Pas­sau gilt jetzt für fünf Jah­re. Die Arbeit geht aber auch in die­ser Zeit wei­ter. Immer wenn wei­te­re Ver­an­stal­tun­gen geplant wer­den, wird wie­der eine Schutz- und Risi­ko­ana­ly­se erstellt. Dar­über hin­aus geht es jetzt auch wei­ter dar­um, die Kol­ping­fa­mi­li­en prä­ven­tiv zu schu­len. Was wir sehen, ist, dass unse­re Mit­glie­der die Berüh­rungs­ängs­te vor dem The­ma sexua­li­sier­te Gewalt ein biss­chen ver­lo­ren haben. Wir erken­nen das auch dar­an, dass Anfra­gen an uns als Geschäfts­stel­le gerich­tet wer­den. Wir freu­en uns, weil durch die­ses Mehr an Ver­ständ­nis, die Sen­si­bi­li­sie­rung gestie­gen ist und so auch ein pro­fes­sio­nel­le­rer Umgang mit poten­zi­el­len Betrof­fe­nen ein­fach bes­ser mög­lich ist,” so das bis­he­ri­ge Fazit von Johan­na Seiler.

Adolf Kol­ping hat ein­mal gesagt, wer Mut zeigt, macht Mut. Und wir von Kol­ping kön­nen jedem Ver­ant­wort­li­chen in einem kirch­li­chen oder in einem nicht kirch­li­chen Rechts­trä­ger nur sagen, packt das The­ma Insti­tu­tio­nel­les Schutz­kon­zept an, es ist ein Gewinn, es ist eine Berei­che­rung für eure Institution.”

Johanna Seiler, zuständig bei Kolping für das Thema Prävention

Hier finden Sie weitere Infos zum Thema ISK bei Kolping und allgemein:

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