Bischof

„Bei der Aufarbeitung setzt Passau Standards.“

Pressemeldung am 02.04.2024

Bischof Stefan Oster mit Toni Schuberl 4 Foto: Susanne Schmidt / pbp
Bischof Dr. Stefan Oster SDB mit Toni Schuberl, MdL

Die Situation der Kirche im Bistum Passau und die Aufarbeitung des Missbrauchsskandals waren die zentralen Themen beim Besuch des grünen Landtagsabgeordneten Toni Schuberl beim Passauer Bischof Stefan Oster. Trotz abnehmender Mitgliederzahlen sei die Rolle der Kirche als wichtiger Akteur einer sozialen Gesellschaft weiterhin zentral, betonte Schuberl, der auch Mitglied des Diözesanrats ist. „Uns einen gemeinsame Werte und Ziele, auch wenn ich Atheist bin,“ bemerkte der Abgeordnete.

Dies zeig­te sich auch beim The­ma Auf­ar­bei­tung des Miss­brauchs­skan­dals im Bis­tum Pas­sau. Bischof Oster beton­te erneut die Wich­tig­keit die­ses The­mas und sei­ne per­sön­li­che Unter­stüt­zung aller Anstren­gun­gen dies­be­züg­lich. Es wer­de bereits eine sehr umfang­rei­che unab­hän­gi­ge Stu­die zum Miss­brauch durch Kle­ri­ker von der Uni­ver­si­tät Pas­sau erar­bei­tet. Das Bis­tum stell­te hier­zu aus­nahms­los alle Akten zur Ver­fü­gung.

Bei der Auf­ar­bei­tung setzt Pas­sau Standards.”

Toni Schuberl, MdL

Nach einem vor­an­ge­gan­ge­nen Tref­fen mit dem Erstel­ler der Stu­die kann Schu­berl bestä­ti­gen, dass die Rol­le des Bis­tums Pas­sau und auch per­sön­lich des Bischofs vor­bild­lich sei. Bei der Auf­ar­bei­tung setzt Pas­sau Stan­dards,“ so Schu­berl. Hier kön­ne die Kir­che wie­der die Stel­lung eines mora­li­schen Vor­bilds gewin­nen, das sie auf­grund des Skan­dals ver­lo­ren hat­te. Nun müs­se aber auch dar­über hin­aus wei­ter­ge­macht werden.

Schu­berl hat­te im Diö­ze­san­rat einen Beschluss erreicht, wonach die Aus­wei­tung die­ser Miss­brauchs­stu­die gefor­dert wird. Es darf nicht die kleins­te Lücke geben,“ for­der­te Schu­berl. Nicht nur das Fehl­ver­hal­ten von Kle­ri­kern, son­dern auch von bei der Kir­che ange­stell­ten Lai­en in allen Ein­rich­tun­gen müs­se unter­sucht wer­den. In einem ers­ten Schritt müs­se geprüft wer­den, inwie­weit Akten hier­für vor­han­den und aus­wert­bar sei­en, um den Umfang einer Fol­ge­stu­die erfas­sen zu kön­nen. Selbst wenn hier die Aus­wer­tung schwie­ri­ger sei, müs­se das Mach­ba­re auch gemacht werden. 

Bischof Oster beton­te die Wich­tig­keit der Prä­ven­ti­on, damit Miss­brauch in Zukunft von vorn­her­ein ver­hin­dert wer­de. Hier­zu sei­en Gewalt­schutz­kon­zep­te erar­bei­tet wor­den. Hier habe man Leh­ren aus dem frü­he­ren Ver­sa­gen gezo­gen. Der Staat hin­ge­gen sei hier noch nicht so weit, bemerk­te Schu­berl. Es gebe nicht ein­mal eine Pflicht, an öffent­li­chen Grund­schu­len Gewalt­schutz­kon­zep­te zu erar­bei­ten. Wir wer­den mit der Auf­ar­bei­tung nicht bei den Kir­chen auf­hö­ren, son­dern bei Staat und Gesell­schaft wei­ter­ma­chen,“ ver­sprach Schu­berl. Auch hier ken­ne man nur die Spit­ze des Eis­bergs. Und hier sei er als Abge­ord­ne­ter in der Pflicht. Lei­der ste­hen wir hier noch völ­lig am Anfang.“

Quel­le: MdL Toni Schuberl

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