Paar_Altar Foto: Simona Kehl

Häufige Fragen zur kirchlichen Hochzeit

Spannende Anregungen, kreative Ideen und aktive Tipps für die Beziehungsqualität in eurer Ehe. Für alle, die frisch oder auch schon ein bisschen länger verheiratet sind.

Kirchlich heiraten – häufig gestellte Fragen

Seid ihr schon mit­ten in der Pla­nung Eurer Hoch­zeit oder sam­melt Ihr erst ein­mal Infos zur kirch­li­chen Hoch­zeit: Hier könnt Ihr Euch schon ein­mal vor­ab infor­mie­ren. Besprecht aber alles in Ruhe gemein­sam mit Eurem Trau-Pries­ter oder ‑dia­kon.

An wel­che Pfar­rei müs­sen wir uns wen­den?
Zustän­dig ist immer die Pfar­rei, in der Ihr Euren Wohn­sitz habt. In Eurer katho­li­schen Kir­che vor Ort fin­det Ihr Infor­ma­tio­nen dazu, wo das Pfarr­bü­ro ist und zu wel­chen Zei­ten es geöff­net hat. Dort wird Euch wei­ter­ge­hol­fen. Natür­lich könn­te Ihr Euch an jeden Seel­sor­ger wen­den, den Ihr kennt und mit ihm Eure Fra­gen bespre­chen. Ein wich­ti­ger Tipp: Ver­ein­bart früh­zei­tig einen Ter­min für ein Trau­ge­spräch, am bes­ten etwa 1 Jahr im Vor­aus.

Wir wol­len gern aus­wärts hei­ra­ten: Ist das mög­lich?
Natür­lich! Kein Pro­blem: Wen­det Euch an Euren Orts­pfar­rer, von dem Ihr eine Über­wei­sung in die Trau­pf­ar­rei erhal­ten und der Euch in Detail­fra­gen gern wei­ter­hilft.

Hoch­zeits­pla­nung: Wie­viel Vor­lauf brau­chen wir?
Hier gibt es natür­lich vie­le Details, die zu berück­sich­ti­gen sind. Gene­rell gilt: Früh­zei­tig mit dem Trau­see­l­sor­ger spre­chen und Euren Wunsch­ter­min und ‑ort klä­ren! Denn von Früh­jahr bis Som­mer ist Hochzeitshochsaison ;) 

Benö­ti­gen wir beson­de­re Doku­men­te?
Als katho­li­scher Part­ner benö­tigt Ihr einen Tauf­schein, um Euch für die Trau­ung anmel­den zu kön­nen. Den erhal­tet Ihr in der Pfar­rei, in der Ihr getauft wor­den seid. Der Tauf­schein darf nicht älter als sechs Mona­te sein – rück­wärts gerech­net von Eurem Hoch­zeits­ter­min. Mehr Infos gibt es im Pfarr­bü­ro. Bist Du als Part­ner nicht katho­lisch? Dann musst Du eine eide­statt­li­chen Erklä­rung dar­über abge­ben, dass Du ledig bist: dies geschieht gemein­sam mit dem Pries­ter oder Dia­kon, der mit Euch das Trau­ge­spräch führt.

Mit wel­chen Kos­ten müs­sen wir rech­nen?
Das ist ein wei­tes Feld. Was aber kon­kret den Akt der kirch­li­chen Trau­ung angeht, so ist dies kos­ten­los, denn Ihr spen­det Euch das Sakra­ment der Ehe im Ange­sicht Got­tes und vor sei­ner Kir­che” sel­ber. Es gibt dane­ben aber häu­fig Gebüh­ren für die Nut­zung des Kir­chen­rau­mes, den Blu­men­schmuck, den Orga­nis­ten usw. Von Ort zu Ort ist dies ver­schie­den – Infos hier­zu erhal­tet Ihr im ört­li­chen Pfarr­bü­ro oder von Eurem Trau­pries­ter oder –dia­kon.

Müs­sen wir gefirmt sein, um hei­ra­ten zu kön­nen?
Grund­sätz­lich könnt Ihr kirch­lich hei­ra­ten, wenn kei­ne Grün­de vor­lie­gen, die eine Trau­ung aus­schlie­ßen. Im Gespräch mit dem Trau­pries­ter oder –dia­kon wird auch auf die Bedeu­tung der Sakra­men­te hin­ge­wie­sen wer­den, u.a. auf die Fir­mung. Dies ist ein wert­vol­les Sakra­ment der Stär­kung im Hl. Geist, dass Ihr gern als Erwach­se­ne emp­fan­gen könnt. Es eröff­net einen tie­fen Zugang zu der Wirk­lich­keit, dass wir Men­schen zu aller­erst von Gott geliebt und ange­nom­men sind. Das bedeu­tet eine gro­ße Por­ti­on Urvertrauen! 

Müs­sen wir unbe­dingt einen Ehe­vor­be­rei­tungs­kurs machen und ein Trau­ge­spräch füh­ren?
Ein Trau­ge­spräch müsst Ihr mit dem Trau­pries­ter oder –dia­kon immer füh­ren, da es auch um for­ma­le Fra­gen geht, die im Trau­ungs­pro­to­koll erfasst und kir­chen­recht­lich ver­merkt wer­den müs­sen, denn die Trau­ung ist ein ver­bind­li­cher Akt. Damit ver­bun­den ist auch die Zusa­ge Eurer kirch­li­chen Trau­ung durch den Trau­geist­li­chen. Wich­tig ist jedoch, dass Ihr ver­ste­hen könnt, wor­in die tie­fe Bedeu­tung des Ehe­sa­kra­men­tes liegt und wel­ches Ehe­ver­ständ­nis Eurer Trau­ung zugrun­de liegt. Dane­ben gibt es ver­schie­de­ne ande­re The­men, die eine ehe­li­che Bezie­hung prä­gen und so reich und beson­ders machen. Und – nicht zuletzt – gibt es sicher Fra­gen zur Gestal­tung des Trau­got­tes­diens­tes. Hier­für bie­tet ein Ehe­vor­be­rei­tungs­tag eine schö­ne Gele­gen­heit für Euch bei­de, um Euch als Paar gemein­sam mit ande­ren ganz bewusst auf Eure Hoch­zeit ein­zu­stim­men. Die­se Chan­ce soll­tet Ihr Euch nicht ent­ge­hen lassen.

Kön­nen wir auch öku­me­nisch hei­ra­ten”?
Grund­sätz­lich ist dies mög­lich, aller­dings gibt es kei­ne öku­me­ni­sche Trau­ung an sich! Dh. Ihr könn­te bei­de ver­schie­de­nen Kon­fes­sio­nen ange­hö­ren, also katho­lisch und evan­ge­lisch sein. Aber Ihr müsst Euch ent­schei­den, ob ihr ent­we­der nach katho­li­schem oder z.B. nach evan­ge­li­schem Ritus hei­ra­ten wollt. Besprecht dies mit Eurem Trau­geist­li­chen. Hier könnt Ihr auch dar­über reden, wie die oder der Geist­li­che der jeweils ande­ren Kon­fes­si­on sich im Trau­got­tes­dienst betei­li­gen kann. Eine gute Hil­fe für die­se Ent­schei­dung ist viel­leicht, wenn Ihr Euch fragt, wel­cher Part­ner die stär­ke­re reli­giö­se Bin­dung hat.

Kann ich mei­ne/-n Part­ne­rIn kirch­lich hei­ra­ten, auch wenn sie/​er nicht getauft ist?
Ja! Hier­für gibt es eine beson­de­re fei­er­li­che Form des Trau­got­tes­diens­tes, wel­che die Gewis­sens­frei­e­heit des unge­tauf­ten Part­ners berück­sich­tigt. Natür­lich muss das katho­li­sche Ehe­ver­ständ­nis gewahrt bleiben.

Kön­nen wir auch kirch­lich hei­ra­ten, wenn ein Part­ner aus der Kir­che aus­ge­tre­ten ist?
Vor­aus­set­zung für eine kirch­li­che Trau­ung ist die Tau­fe, deren Gül­tig­keit immer besteht!
Wich­tig ist es, dass Ihr als Paar mit­ein­an­der klärt, ob der nicht getauf­te Part­ner die katho­li­sche Tau­fe und Erzie­hung der gemein­sa­men Kin­der mit­tra­gen will. Nähe­re Infos erhal­tet Ihr im Traugespräch.

Stimmt es, dass wir wegen einer frü­he­ren Ehe nicht mehr getraut wer­den?
Für die katho­li­sche Kir­che gilt jedes Ja-Wort vor Gott in Form eines kirch­li­chen Ehe­ver­spre­chens unbe­dingt: Gott hat uns sei­ne Lie­be und Treue ein für alle Mal ver­spro­chen und nimmt sie nicht mehr zurück. Das gilt genau­so für unser sakra­men­ta­les Ver­spre­chen, ob Katho­lik oder nicht. Einer Schei­dung kann die Kir­che daher nicht zustim­men. Es gibt aller­dings Ein­zel­fäl­le, in denen eine Trau­ung trotz­dem mög­lich ist. Die bereits bestehen­de Vor­ehe“ wird dann sorg­fäl­tig und in Ruhe geprüft. Das kann bis zu zwei Jah­ren dau­ern, da hier das katho­li­sche Ehe­ver­ständ­nis und kir­chen­recht­li­che Fra­gen ein­ge­hend Berück­sich­ti­gung fin­den, um der jewei­li­gen Situa­ti­on gerecht zu wer­den. Ansprech­bar ist hier­für jeder Seel­sor­ger oder die diö­ze­sa­nen Ansprechpartner.

Müs­sen unse­re Trau­zeu­gen katho­lisch oder getauft sein?
Das ist wün­schens­wert aber nicht recht­lich not­wen­dig. Es macht jedoch Sinn, christ­li­che Trau­zeu­gen zu wäh­len, da sie zu Zeu­gen einer christ­li­chen Ehe­schlie­ßung bestellt sind.
Trau­zeu­gen müs­sen min­des­tens 14 Jah­re alt sein.

Kön­nen wir rein kirch­lich hei­ra­ten oder müs­sen wir vor­her zum Stan­des­amt?
Seit 2009 ist dies in Deutsch­land mög­lich. Aller­dings wür­de eine kirch­li­che Trau­ung dann auch nur inner­kirch­lich rele­vant sein. Vor dem Staat wärt Ihr nach wie vor unver­hei­ra­tet, hät­tet also kei­ner­lei Anspruch auf Rege­lun­gen bzgl. Namens­recht, Steu­er­vor­tei­le, Unter­halts­an­sprü­che, Ren­ten­an­sprü­che, Aus­kunft bei schwe­ren Erkran­kun­gen des Part­ners usw.
Über die­se Impli­ka­tio­nen müsst Ihr Euch klar sein und dies dem Trau­geist­li­chen schrift­lich bestä­ti­gen, der dann wie­der­um beim Orts­bi­schof um eine Unbe­denk­lich­keits­er­klä­rung bit­ten muss.

Dür­fen wir den Trau­got­tes­dienst mit­ge­stal­ten?
Natür­lich. Das gilt ins­be­son­de­re für die Aus­wahl der bibli­schen Lesun­gen und des Evan­ge­li­ums, der Lie­der, Musik und Für­bit­ten. Die Lit­ur­gie der Trau­ung bie­tet hier­für den ent­spre­chen­den ver­bind­li­chen Rah­men. Auch hier gilt: Besprecht Euch mit Eurem Trauseelsorger!

Was ist, wenn wir nicht wis­sen, wie man Got­tes­diens­te gestal­ten kann?
Dann greift ein­fach auf den rei­chen Schatz der kirch­li­chen Tra­di­ti­on zurück! Hier fin­det Ihr sicher Tex­te und Lie­der, die Euch anspre­chen. Ihr könnt dies nach Abspra­che auch dem Trau­pries­ter oder –dia­kon über­las­sen. Er wird Euch hilf­reich zur Sei­te stehen.

Kön­nen wir wäh­rend des Trau­ungs­got­tes­diens­tes foto­gra­fie­ren oder fil­men?
Das ist in der Regel kein Pro­blem. Aller­dings soll­te hier ein gutes Gespür für den beson­de­ren Rah­men des Trau­ungs­got­tes­diens­tes vor­han­den sein. Dies beginnt bei der Klei­dung, dem zurück­hal­ten­den Gebrauch von Blitz­licht und dezen­ten Bewe­gun­gen im Kir­chen­raum. Es hat sich bewährt, gezielt einen Foto­gra­fen zu beauf­tra­gen, der pro­fes­sio­nell dafür sorgt, dass gelun­ge­ne Bil­der oder Fil­me von Eurer Hoch­zeit ent­ste­hen, zur Erin­ne­rung an die­sen unver­gess­li­chen Tag! 

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Otto Penn

Leiter der Abteilung Familienpastoral
Leiter des Referates Ehe Familie Kinder