Personalauswahl und -entwicklung (Haupt-, neben-, und ehrenamtlich)

In Bewerbungsgesprächen mit Angestellten der Pfarrei bzw. Erstgesprächen mit neuen Ehrenamtlichen ist es notwendig, die institutionellen Präventionsmaßnahmen vorzustellen und eine Zustimmung dazu abzufragen. Das Vorlegen eines Erweiterten Führungszeugnises (eFZ) und das Unterzeichnen der Selbstauskunftserklärung ist integraler Bestandteiler der Personalauswahl.

Wird bereits hier deut­lich, dass sich die Pfar­rei aktiv dem Schutz vor sexua­li­sier­ter Gewalt ver­schrie­ben hat, so kön­nen poten­ti­el­le Täter:innen abge­schreckt wer­den. Vor Unter­schrift des Arbeits­ver­tra­ges ist min­des­tens eine schrift­li­che Infor­ma­ti­on zum ISK mit sei­nen ein­zu­hal­ten­den Schrit­ten (z.B. Ver­hal­tens­ko­dex, Beschwer­de­we­ge, ver­pflich­ten­de Prä­ven­ti­ons­schu­lung…) aus­zu­hän­di­gen. Hier wird auch dar­auf ver­wie­sen, wel­che Doku­men­te von den zukünf­ti­gen Mit­ar­bei­ten­den bei­gebracht wer­den müs­sen. In der Ein­ar­bei­tungs­zeit und in den jähr­li­chen Mit­ar­bei­ter­ge­sprä­chen muss Raum für die The­ma­tik Prä­ven­ti­on geschaf­fen werden.

Alle Informationen zum Erweiterten Führungszeugnis finden Sie hier:

ISK: Erweitertes Führungszeugnis

Das erweiterte Führungszeugnis (eFZ) stellt niemanden unter Generalverdacht. Es hilft potentielle Täter und Täterinnen abzuschrecken und zu zeigen, dass wir in der Kirche den Schutz der uns Anvertrauten ernst nehmen.

Selbst­aus­kunfts­er­klä­rung
Alle Mit­ar­bei­ten­den und ehren­amt­lich täti­ge Per­son, der/​die ein eFZ vor­legt, wird zusätz­lich auf­ge­for­dert eine Selbst­aus­kunfts­er­klä­rung zu unter­schrei­ben. Mit die­ser bestä­tigt die Per­son, dass bezüg­lich der ein­schlä­gi­gen Para­gra­phen kein Ermitt­lungs­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet wor­den ist bzw. und kei­ne rechts­kräf­ti­ge Ver­ur­tei­lung erfolg­te.
Damit schließt die Selbst­aus­kunfts­er­klä­rung eine Lücke, die das eFZ nicht abdeckt, da die­ses nur bereits abge­ur­teil­te Ver­fah­ren beinhal­tet. (Aus­nah­men müs­sen von der Pfar­rei­lei­tung schrift­lich mit Begrün­dung doku­men­tiert werden.)

Drit­te
Beauf­tragt die Pfar­rei exter­ne Per­so­nen oder Fir­men zur Durch­füh­rung von Dienst­leis­tun­gen oder wer­den Räu­me der Pfar­rei Drit­ten über­las­sen, sind die obi­gen Punk­te ana­log ein­zu­hal­ten. Die Pfar­rei und der exter­ne Dienst­leis­ter ver­stän­di­gen sich unter­ein­an­der über die Ein­hal­tung der gesetz­li­chen Standards.

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Institutionelles Schutzkonzept (ISK)

Unter einem „Institutionellen Schutzkonzept“ (ISK) versteht man die gezielten Präventionsmaßnahmen eines kirchlichen Rechtsträgers, um sexualisierter Gewalt entgegen zu wirken. Sie werden in einem Gesamtkonzept gebündelt, welches sich an den (Ziel-)Gruppen und deren Lebenswelt in der jeweiligen Institution orientiert.