Fragen und Antworten petrol Bild: Kommunikationsdesign Bistum Passau

Fragen & Antworten

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen, rund um das Thema sexueller Missbrauch.

Welche Haltungen prägen den Umgang des Bistums Passau mit dem Thema des „sexuellen Missbrauchs“?

Die Kir­che von Pas­sau ver­folgt eine Hal­tung der Null­to­le­ranz gegen­über sexua­li­sier­ter Gewalt. Wir dul­den kei­ne For­men von sexua­li­sier­ter Gewalt (Grenz­ver­let­zun­gen, über­grif­fi­ges Ver­hal­ten straf­recht­li­che For­men), eben­so ent­schie­den kön­nen wir dies für kör­per­li­che und psy­chi­sche Gewalt sagen. Die ers­te Sor­ge gilt den Betrof­fe­nen und ihren Bedürf­nis­sen. Wir sind Hören­de und Beglei­ter und las­sen ihnen unse­re Auf­merk­sam­keit zukommen. 

Das The­ma sexua­li­sier­te Gewalt wird nicht tabui­siert. Wir wis­sen um die Vor­fäl­le in der Ver­gan­gen­heit und brin­gen die­se zur Spra­che. Aus den Vor­fäl­len der Ver­gan­gen­heit und den Schil­de­run­gen von Betrof­fe­nen haben wir Erkennt­nis­se gewon­nen und Hand­lun­gen für Gegen­wart und Zukunft festgelegt.

Wir wis­sen um die gesamt­ge­sell­schaft­li­che Bedeu­tung des The­mas. Durch die Prä­ven­ti­ons­ar­beit geben wir Impul­se für eine Kul­tur des acht­sa­men Mit­ein­an­ders“, die inner­halb als auch außer­halb der Kir­che Wir­kung entfalten.

Beschul­dig­te sol­len mit allen Mög­lich­kei­ten der staat­li­chen und der kirch­li­chen Gerichts­bar­keit zur Rechen­schaft gezo­gen wer­den. Es wird so trans­pa­rent wie mög­lich informiert.

Wie erfährt das Bistum Passau von Fällen sexuellen Missbrauchs und wie ist dann das Verfahren?

Das Bis­tum Pas­sau bit­tet Betrof­fe­ne von sexua­li­sier­ter Gewalt (oder ande­re, die Kennt­nis von Taten haben) sich an die Ansprech­per­so­nen für Ver­dachts­fäl­le von sexu­el­lem Miss­brauch zu wen­den. Die Ansprech­per­so­nen sind vom Bis­tum wei­sungs­un­ab­hän­gig, sie sind nicht beim Bis­tum ange­stellt und ste­hen in kei­nem Abhän­gig­keits­ver­hält­nis zum Bis­tum. Zudem gibt es die Mög­lich­keit sich an nicht­kirch­li­che Fach­be­ra­tungs­diens­te als unab­hän­gi­ge Anlauf­stel­len zu wen­den. Die Ansprech­per­so­nen neh­men die Fäl­le auf, füh­ren eine Plau­si­bi­li­täts­prü­fung durch und geben den Ver­dachts­fall bzw. Vor­fall an die Inter­ven­ti­ons­be­auf­trag­te wei­ter, die die wei­te­ren Schrit­te koor­di­niert. Dabei beach­tet sie in jedem Ein­zel­fall die jewei­li­gen Beson­der­hei­ten (kein Fall ist wie der ande­re), eben­so wird auf Wün­sche des oder der Betrof­fe­nen Rück­sicht genommen.

Bedeut­sam ist in die­sem Zusam­men­hang die Mel­de­pflicht von Beschäf­tig­ten bei Ver­dachts­fäl­len, die einem im dienst­li­chen Kon­text zur Kennt­nis gelangt sind.

Arbeitet das Bistum Passau mit der Staatsanwaltschaft zusammen?

Das Bis­tum arbei­tet eng mit der Staats­an­walt­schaft zusammen.

Die katho­li­sche Kir­che ist kein Staat im Staa­te. Für die straf­recht­li­che Sank­tio­nie­rung von Fehl­ver­hal­ten, auch von Kle­ri­kern und Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern der Kir­che, sind die staat­li­chen Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den zustän­dig. Das Bis­tum über­gibt Ver­dachts­fäl­le sexu­el­len Miss­brauchs an die Staats­an­walt­schaft, wobei es auch die Rech­te der Betrof­fe­nen ach­tet. Das Selbst­be­stim­mungs­recht von Betrof­fe­nen bzw. bei Min­der­jäh­ri­gen zusätz­lich das der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten, ist im Rah­men der staat­li­chen Geset­ze zu achten.

Warum gibt es überhaupt kirchliche Verfahren bei Fällen bzw. Verdachtsfällen sexuellen Missbrauchs?

Grund­sätz­lich gilt: Das kirch­li­che Straf­ver­fah­ren ersetzt nie­mals das staat­li­che Ver­fah­ren. Wer sich nach welt­li­chem Recht straf­bar gemacht hat, unter­liegt der staat­li­chen Gerichts­bar­keit und wird dort zur Ver­ant­wor­tung gezo­gen. Die Erfah­rung zeigt aber, dass Staats­an­walt­schaf­ten Ver­fah­ren in vie­len Fäl­len ein­stel­len, weil die Fak­ten für eine Ver­ur­tei­lung wegen sexu­el­len Miss­brauchs nicht aus­rei­chen oder weil die ange­zeig­ten Taten ver­jährt sind.

Unab­hän­gig vom Aus­gang der staat­li­chen Rechts­ver­fol­gung, wird ein kirch­li­ches Ver­fah­ren durch­ge­führt. Das kir­chen­recht­li­che Straf­recht bie­tet ins­be­son­de­re in sol­chen Fäl­len die Mög­lich­keit, Beschul­dig­te den­noch zur Rechen­schaft zu zie­hen. Zudem gibt es im Kir­chen­recht eige­ne Straf­tat­be­stän­de und Rechts­vor­schrif­ten die Berück­sich­ti­gung finden.

Wie wird das Bistum Passau seiner Verantwortung gegenüber Klerikern und Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern gerecht, die beschuldigt werden?

Auch für beschul­dig­te Per­so­nen gilt zunächst die Unschulds­ver­mu­tung. Soll­te sei­tens der Straf­er­mitt­lungs­be­hör­den oder der Gerich­te kei­ne Ankla­ge oder Ver­ur­tei­lung erfol­gen, gilt die betref­fen­de Per­son als unschul­dig im straf­recht­li­chen Sinn. Gänz­lich unab­hän­gig davon erfolgt die dienst- und arbeits­recht­li­che Beur­tei­lung der Vor­wür­fe wegen sexu­el­len Miss­brauchs oder Grenz­über­schrei­tun­gen. Das Bis­tum wird geeig­ne­te Maß­nah­men ergrei­fen, wenn die Mel­dun­gen hin­rei­chend begrün­det sind.

Soll­ten sich erho­be­ne Vor­wür­fe nicht bestä­ti­gen, erfolgt eine ent­spre­chen­de Reha­bi­li­tie­rung der oder des Beschul­dig­ten durch das Bistum.

Was geschieht mit einer Person, die beschuldigt wird, Kinder, Jugendliche sowie schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene sexuell missbraucht zu haben?

Der Bischof stellt den betref­fen­den Kle­ri­ker unmit­tel­bar von sei­nem Dienst frei und unter­sagt bei­spiels­wei­se die Aus­übung des Amtes.

Für den Bereich der übri­gen Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter gilt ein ent­spre­chen­des Vor­ge­hen. Die jewei­li­gen Trä­ger­ver­ant­wort­li­chen ent­schei­den über kurz­fris­ti­ge Maß­nah­men, wie zum Bei­spiel die Frei­stel­lung vom Dienst, und über sich dann evtl. anschlie­ßen­de wei­te­re arbeits­recht­li­che Schrit­te (bei­spiels­wei­se die Kün­di­gung des Dienstverhältnisses).

Was geschieht mit einer überführten Täterin oder Täter?

Gegen im kirch­li­chen Dienst Täti­ge, die Min­der­jäh­ri­ge sowie schutz- oder hil­fe­be­dürf­ti­ge Erwach­se­ne miss­braucht haben, kön­nen Maß­nah­men ver­hängt wer­den, wie z. B.

  • die Per­son wird nicht mehr in der Arbeit mit Min­der­jäh­ri­ge sowie schutz- oder hil­fe­be­dürf­ti­ge Erwach­se­ne eingesetzt;
  • es kann unter­sagt wer­den den Got­tes­dienst zu fei­ern und Sakra­men­te zu spenden;
  • Maß­nah­men wie etwa die Ent­las­sung aus dem Kle­ri­ker­stand und/​oder Gehalts­kür­zun­gen kön­nen aus dem kirch­li­chen Ver­fah­ren folgen.
  • Kle­ri­ker wer­den unver­züg­lich der Nach­sor­ge durch den Bischof unter­stellt mit dem Ziel der Kon­trol­le der Ein­hal­tung der Auf­la­gen aus vor­aus­ge­hen­den bischöf­li­chen / römi­schen Dekre­ten. Die Nach­sor­ge umfasst grund­sätz­lich regel­mä­ßi­ge Kon­troll­maß­nah­men, die durch Ent­scheid des Bischofs in Häu­fig­keit und Aus­ge­stal­tung jeweils an den indi­vi­du­el­len Sta­tus des Betrof­fe­nen ange­passt wer­den können.

Bei den übri­gen Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern gilt, dass arbeits­recht­li­che Maß­nah­men in jedem Fall unab­hän­gig von staat­li­chen (straf-)rechtlichen Maß­nah­men ergrif­fen werden.

Was macht das Bistum Passau konkret, um die Vergangenheit aufzuarbeiten?

Das Bis­tum hat im Rah­men des For­schungs­pro­jek­tes Sexu­el­ler Miss­brauch an Min­der­jäh­ri­gen durch kath. Pries­ter, Dia­ko­ne und männ­li­che Ordens­an­ge­hö­ri­ge im Bereich der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz“ (soge­nann­te MHG Stu­die; 2018) Per­so­nal­ak­ten sich­ten las­sen und alle Hin­wei­se auf sexua­li­sier­te Gewalt an die For­scher­grup­pe weitergegeben.

Zudem wur­de Anfang des Jah­res 2021 eine unab­hän­gi­ge Kom­mis­si­on zur Auf­ar­bei­tung sexu­el­len Miss­brauchs im Bis­tum Pas­sau kon­sti­tu­iert. Die Kom­mis­si­ons­mit­glie­der sind Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter aus Wis­sen­schaft, Fach­pra­xis, Jus­tiz, öffent­li­cher Ver­wal­tung sowie Betroffene. 

Der Diö­ze­san­ver­mö­gens­ver­wal­tungs­rat des Bis­tums Pas­sau hat der Durch­füh­rung der his­to­risch-wis­sen­schaft­li­chen Stu­die an der Uni­ver­si­tät Pas­sau mit dem The­ma Sexu­el­ler Miss­brauch von min­der­jäh­ri­gen Schutz­be­foh­le­nen durch katho­li­sche Kle­ri­ker im Bis­tum Pas­sau 19452020 Aus­maß und Umstän­de – Reak­tio­nen und Hand­ha­bung sei­tens Kir­che, Öffent­lich­keit und sozia­lem Umfeld der Betrof­fe­nen“ unter Lei­tung von Herrn Pro­fes­sor Dr. Marc von Knor­ring zuge­stimmt. Die Stu­die soll Ende Juli 2025, spä­tes­tens Ende Okto­ber 2025 fer­tig­ge­stellt und vor­ge­legt werden.

Was tut das Bistum Passau, um sexuellen Missbrauch künftig möglichst zu verhindern?

Das Bis­tum Pas­sau hat eine eige­ne Koor­di­na­ti­ons­stel­le zur Prä­ven­ti­on gegen sexua­li­sier­te Gewalt, die als Stab­stel­le direkt an den Gene­ral­vi­kar ange­glie­dert ist. Um den Prä­ven­ti­ons­auf­trag eine Kul­tur des acht­sa­men Mit­ein­an­ders“ wei­ter­zu­ent­wi­ckeln, ist die Stel­le per­so­nell aus­ge­baut worden.

Die Prä­ven­ti­ons­ar­beit im Bis­tum trägt dazu bei, dass Sprech­räu­me für Aus­tausch und Refle­xi­on eröff­net wer­den. Sie ver­mit­telt Hand­lungs­si­cher­heit in die­sem The­men­feld und befä­higt das Rich­ti­ge im Umgang mit Betrof­fe­nen zu tun. Prä­ven­ti­ons­ar­beit signa­li­siert auch Betrof­fe­nen, dass die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter und Kle­ri­ker zu die­sem The­ma ansprech­bar sind, zuhö­ren und aus­hal­ten kön­nen und gemein­sam die not­wen­di­gen Schrit­te gehen.

Kon­kret ist es ein Bün­del von Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men, das auf unter­schied­li­chen Ebe­nen und Ein­rich­tun­gen umge­setzt wird. Hier­zu gehört die gesetz­li­che Ver­pflich­tung, die erwei­ter­ten Füh­rungs­zeug­nis­se alle 5 Jah­re von allen Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern sowie Kle­ri­kern zur Ein­sicht­nah­me vor­le­gen zu las­sen. Durch die­se Maß­nah­me soll ver­hin­dert wer­den, dass ein­schlä­gig vor­be­straf­te Per­so­nen über­haupt zum Ein­satz kommen.

Dar­über hin­aus hat das Bis­tum sich selbst wei­te­re Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men auf­er­legt. Prä­ven­ti­ons­schu­lun­gen in regel­mä­ßi­gen Abstän­den für alle Beschäf­tig­ten (seit 2012), Infor­ma­ti­on über Vor­ge­hens­wei­se bei Ver­dachts­fäl­len und Mit­tei­lungs­fäl­len, Infor­ma­ti­on über inner­kirch­li­che und nicht kirch­li­che Bera­tungs­mög­lich­kei­ten, Ver­hal­tens­re­geln für einen pro­fes­sio­nel­len Umgang, spe­zi­fi­sche Schu­lun­gen für Mul­ti­pli­ka­to­ren (z. B. Cyber­g­roo­ming) usw. Die Maß­nah­men wer­den in einem sog. Insti­tu­tio­nel­len Schutz­kon­zept gebün­delt und trans­pa­rent öffent­lich gemacht.

An wen können sich Betroffene wenden oder auch Menschen, die einen Verdacht haben, dass es einen sexuellen Missbrauch gibt?

Betrof­fe­ne oder ande­re, die von sexu­el­lem Miss­brauch durch Kle­ri­ker oder ande­re Mit­ar­bei­ten­de im Bis­tum Pas­sau Kennt­nis erhal­ten, kön­nen sich an die unab­hän­gi­gen Ansprech­per­so­nen, die Inter­ven­ti­ons­be­auf­trag­te oder auch die nicht­kirch­li­chen Fach­be­ra­tungs­diens­te wenden.

Wie unterstützt das Bistum Passau die Betroffenen?

Betrof­fe­ne erle­ben die Hal­tung: Wir hören zu. Wir neh­men ernst. Dar­über hin­aus wer­den Betrof­fe­ne zu Betei­lig­ten im Ver­fah­ren und tref­fen auf empa­thi­sche Gesprächs­part­ner. Alles rich­tet sich an dem Ziel aus, die Vor­fäl­le best­mög­lich zu ver­ar­bei­ten und Retrau­ma­ti­sie­run­gen zu vermeiden.

Kon­kret ste­hen den Betrof­fe­nen Zah­lun­gen zur Aner­ken­nung des Leids zu. Auch bera­te­ri­sche, the­ra­peu­ti­sche und seel­sorg­li­che Ange­bo­te wer­den ver­mit­telt und anfal­len­de Kos­ten übernommen. 

Dar­über hin­aus wur­de im Okto­ber 2021 ein unab­hän­gi­ger Betrof­fe­nen­bei­rat gegrün­det. Die­ser ver­steht sich als Anlauf­stel­le für Betrof­fe­ne und Impuls­ge­ber für Auf­ar­bei­tungs­pro­zes­se und Präventionsmaßnahmen.

Hier die Infobroschüre des Bistums Passau:

Titelthema Missbrauch Praevention
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Infobroschüre

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429 A00043

Antonia Murr

Interventionsbeauftragte

Bettina Sturm 2

Bettina Sturm

Präventionsbeauftragte