Vorgehensweise im Verdachts- oder Beschwerdefall

Die Pfarrei beschreibt im ISK auch, wie im Verdachts- oder Beschwerdefall zügig vorgegangen werden soll, um weiteren Schaden abwenden zu können.

Auch kri­sen­er­fah­re­ne Orga­ni­sa­tio­nen reagie­ren auf Miss­brauchs- und Gewalt­hand­lun­gen in den eige­nen Rei­hen mit einem Schock­zu­stand. Alle Betei­lig­te sehen sich mit Gefüh­len kon­fron­tiert, die nichts mit ihrem nor­ma­len” Erfah­rungs­schatz inner­halb der Orga­ni­sa­ti­on zu tun haben. Eine struk­tu­riert beschrie­be­ne Ver­fah­rens­wei­se im Ver­dachts- oder Beschwer­de­fall soll die Hand­lungs­fä­hig­keit auf­recht erhal­ten und soll einem zu schnel­len, unko­or­di­nier­tem und dem anfäng­li­chen Schock ant­wor­ten­dem Han­deln ent­ge­gen­wir­ken und eine nöti­ge Ori­en­tie­rung in der Aus­nah­me­si­tua­ti­on bie­ten. Haupt­säch­lich ist die Lei­tungs­ebe­ne dafür ver­ant­wort­lich , Scha­den von den Betei­lig­ten abzu­wen­den, dabei ste­hen der Schutz und die Rech­te von Betrof­fe­nen im Fokus. Auch auf ange­mes­se­ne Doku­men­ta­ti­on, Beach­tung des Daten­schut­zes und das Gewähr­leis­ten von Ver­trau­lich­keit muss geach­tet werden. 

Für alle Betei­lig­te soll sicher­ge­stellt wer­den, dass Bera­tungs­mög­lich­kei­ten inner­halb und außer­halb der Pfar­rei und inner- und außer­kirch­lich sowie die Mel­de- und Beschwer­de­we­ge in geeig­ne­ter Form bekannt gemacht sind. Außer­dem soll im ISK beschrie­ben wer­den, wie nach einem Vor­fall oder Ver­dacht mit dem betrof­fe­nen Umfeld (z.B. dem Pfarr­ge­mein­de­rat oder der Kir­chen­ver­wal­tung) wei­ter­ge­ar­bei­tet wer­den soll. 

Es haben sich nie­der­schwel­li­ge Mel­de­mög­lich­kei­ten bewährt, die meh­re­re Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ka­nä­le bedie­nen (z.B. direk­tes Gespräch oder digi­ta­le Mög­lich­keit). Es ist auch wich­tig zu klä­ren, wie mit Ver­dachts­mo­men­ten umge­gan­gen wird, die sich nicht erhär­ten und wie ein:e Beschuldigte:r dann reha­bi­li­tiert wer­den kann. Ein ers­ter wich­ti­ger Schritt bei den Beschwer­de­we­gen ist es daher sach­lich und dis­kret mit Hin­wei­sen umzu­ge­hen. Per­so­nen, mit Kon­takt zu Betrof­fe­nen bzw. zu Beschuldigten/Täter:innen erhal­ten Supervision.

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Institutionelles Schutzkonzept (ISK)

Unter einem „Institutionellen Schutzkonzept“ (ISK) versteht man die gezielten Präventionsmaßnahmen eines kirchlichen Rechtsträgers, um sexualisierter Gewalt entgegen zu wirken. Sie werden in einem Gesamtkonzept gebündelt, welches sich an den (Ziel-)Gruppen und deren Lebenswelt in der jeweiligen Institution orientiert.