In guten wie in schlechten Tagen
Schwierigkeiten und Konflikte gibt's in jeder Partnerschaft. Wenn ihr miteinander ehrlich und offen darüber ins Gespräch kommt, könnt ihr gemeinsam wachsen.
Und wenn's doch mal schwieriger ist?
Manche Konflikte sind wie Eisberge im Meer: Nur der weitaus kleinere Teil kommt an die Oberfläche. Doch der eigentliche, größere Berg dümpelt unter der Wasserlinie im Verborgenen. In einer Beziehung kann es daher schon mal vorkommen, dass ein scheinbar nichtiger Grund plötzlich heftigen Streit auslöst.
Die Ursache dafür ist womöglich tiefer begründet. Im Austausch miteinander könnt ihr versuchen, eure jeweiligen Perspektiven zu verstehen und miteinander zu vereinbaren, wie ihr euch künftig verhalten wollt.
Ehe,- Familien,- und Lebensberatung (EFL)
Falls ihr in eurer Beziehung Unterstützung braucht, stehen euch Fachberater der Ehe,- Familien,- und Lebensberatung gerne zur Verfügung. Die Beratung erfolgt anonym und ist kostenlos. Es gibt verschiedene Arten der Beratung:
Einzelberatung
ist ein Angebot für Einzelpersonen. In der Regel gibt es
entweder einen aktuellen als krisenhaft erlebten Anlass oder das
Bedürfnis, ein grundlegendes Lebens- und Beziehungsthema anzugehen.
Paar- & Familienberatung
ist ein Angebot für Paare, die gemeinsam ihre Beziehung klären
wollen. Bei akuten oder länger andauernden Problemen führt die
Paarberatung lösungsorientiert in die Herkunft und Zukunft und klärt
Teufelskreise und Verstrickungen. Familienberatung schaut auf die
Interaktion in der Familie, auf transgenerationale Themen und bezieht
dabei alle Beteiligten mit ein.
Emotionsfokussierte Paartherapie (EFT)
erarbeitet die Dynamik und Hintergründe des Streitzyklus bei Paaren, deeskaliert wiederkehrende Konflikte und hilft, diese auf der Basis der Bindungstheorie zu verstehen und wirksam zu ändern. Darauf aufbauend geht es um eine erfüllte und tief verbundene Partnerschaft, Sexualität und Liebesbeziehung.
Bischöfliches Konsistorium Passau
Ehenichtigkeit: ein Weg zur kirchlichen Heirat für Geschiedene?
Da Liebe nach Dauer verlangt, braucht die Liebe von Mann und Frau auch rechtlichen Schutz und die institutionelle Bindung, die in der Ehe gegeben sind. Auf die vorbehaltlose Liebe und unbedingte Verlässlichkeit, mit der die Partner sich selbst und ihre Kinder annehmen, sollen sie in allen Lebenslagen, auch in Unglück und Not, in Alter und Krankheit vertrauen können. Dem steht die Erfahrung gegenüber, dass dieser Wunsch nach Beständigkeit oft nicht erfüllbar ist und Partnerschaften scheitern.
Nach einer gescheiterten Ehe aber geht der Wunsch und das Bedürfnis nach Partnerschaft häufig nicht verloren und in einer neuen Beziehung kann neues Glück erfahrbar sein. Oft entsteht der Wunsch nach einer zweiten Chance, einer zweiten Ehe, die die Kirche aus theologischen Gründen nicht legitimieren kann. Neben der biologischen (Fortpflanzung), der psychologischen (seelisch-geistigen und erotischen Erlebnis- und Ergänzungsfähigkeit) und der soziologischen Bedeutung der Ehe (Sicherheitserwägungen sowie moralische Aspekte), besitzt sie nach kirchlichem Verständnis auch eine theologische Dimension. Die Ehe ist der von Gott gewollte Bund von Mann und Frau, der Abbild und Vergegenwärtigung des Bundes Christi mit seiner Kirche ist (vgl. Epheser 5,32). Unter Getauften hat Christus die Ehe zum Sakrament, zum Zeichen der Nähe Gottes, erhoben.
Was ist das Besondere des christlichen Eheverständnisses?
Das Ja-Wort, mit dem das Paar die Ehe begründet, wird als unwiderrufliches personales Einverständnis aufgefasst: Einverständnis darüber, dass sich die Partner gegenseitig schenken und annehmen und in enger Verbundenheit durch ihr Tun und Helfen erfahren und vollziehen, dass sie durch die Heirat nicht mehr zwei sind, sondern ein Fleisch (Matthäus 19,6). Das bedeutet nicht, dass die Individualität von Mann und Frau aufgehoben ist oder negiert werden soll, wohl aber, dass sie zusammen durch die Eheschließung eine neue Einheit bilden. Diese Einheit hat wegen der totalen gegenseitigen Annahme ohne Einschränkungen, der eben unbedingten Liebe, die Unauflöslichkeit der Ehe zur Folge.
Warum ist die Wiederheirat Geschiedener für die katholische Kirche ein Problem?
Die Partner dieses ehelichen Bundes sind nicht austauschbar. So ausschließlich und unbedingt, wie Christus den Bund mit der Kirche geschlossen hat, so ausschließlich und unbedingt wird die Ehe von Mann und Frau, die durch ihr Ja-Wort am Tag der Trauung begründet wird, als eine unwiderrufbare Wirklichkeit betrachtet. Mit einer kirchlich legitimierten Wiederheirat zu Lebzeiten des ersten Ehepartners würde der Gedanke der Exklusivität und Unbedingtheit der Ehe als Zeichen der Verbindung Christi zu seiner Kirche verletzt.
Gilt eine solche Auffassung für jeden, der eine Ehe schließt?
Die katholische Ehelehre hat ihre Grundlage in der Schöpfungsordnung, wonach Mann und Frau sich dauerhaft aneinander binden, um sich gegenseitig zu erfüllen, Kinder zu zeugen und diese zu erziehen. Aus dieser grundsätzlichen Auffassung ergibt sich, dass jedem, der eine Ehe schließt, unabhängig von seiner Religions- oder Konfessionszugehörigkeit, der Wille dazu unterstellt wird. Das bedeutet, dass bis zum Nachweis des Gegenteils von der Gültigkeit jeder Eheschließung ausgegangen wird, die beide Partner mit dem Tag der Heirat wegen der religiösen Dimension der Ehe unauflöslich aneinander bindet.
Wie passen Anspruch und Wirklichkeit zusammen?
In den letzten Jahren nimmt die Zahl der Scheidungen in Deutschland stetig zu. Oft sind auch Christen Betroffene. Gleichzeitig ist eine Abnahme des Wissens über die religiöse Dimension der Ehe zu beobachten. Die Annahme, dass alle Eheschließenden ihre Ehe so wollen, wie die katholische Kirche sie versteht, trifft immer häufiger gar nicht mehr zu. Solange aber niemand dies für seine Ehe infrage stellt, wird die Gültigkeit der Ehe vermutet. Die Trennung der Eheleute oder ihre zivile Scheidung beeinträchtigen nicht das Bestehen des einmal geschlossenen Ehebundes in seiner religiösen Dimension.
Kann die Vermutung der Gültigkeit der Ehe widerlegt werden?
Wenn einerseits jedem Eheschließenden der rechte Ehewille unterstellt wird, muss immer auch die Möglichkeit bestehen, diese Annahme zu überprüfen. Dazu dient ein kirchliches Verfahren, das die Behauptung der Ungültigkeit der Eheschließung prüft. In einem solchen Verfahren geht es nicht darum, die Schuldfrage am Zerbrechen einer Ehe zu klären und auch nicht darum, das Faktum einer Ehe in ihrer soziologischen Wirklichkeit zu ignorieren und aus der Lebensgeschichte zu löschen. Dagegen kann aber geprüft werden, ob beide Ehepartner die Voraussetzungen erfüllten, eine rechtsgültige Ehe im Hinblick auf ihre religiöse Dimension zu schließen. Diese Prüfung erfolgt in einem so genannten Ehenichtigkeitsverfahren (Eheannullierung).
Studiogespräch mit Offizial und Domkapitular Claus Bittner
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Claus Bittner
Domkapitular, Offizial