Bayerisches Kabinett ermöglicht Gräbergänge ohne Obergrenze
Wie können Gläubige in diesem Jahr würdevoll ihrer Verstorbenen gedenken, auf Friedhöfen und in Gottesdiensten? Während normalerweise Wochen zuvor Gottesdiensttermine und Gräbergänge bekannt sind, herrschte in diesem Jahr Unklarheit. Von Pfarrverband zu Pfarrverband kann dies auch im Bistum Passau unterschiedlich geregelt sein. Vereinzelt wurden Gräbergänge bereits gänzlich abgesagt. Nun hat die Staatsregierung nach Beratung mit dem Katholischen Büro in Bayern entschieden (Siebte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung), dass Gräbergänge unter Einbehaltung aller Sicherheitsmaßnahmen stattfinden können.
Bistum Passau empfiehlt: Mit Maske ans Grab
„Die aktuelle Entscheidung, die bezüglich Gräbergängen getroffen wurde, besagt, dass an Allerheiligen auch mehr als 200 Personen an den Gräbergängen im Freien teilnehmen können, unter Einhaltung der geltenden Abstandsregelungen und dem Tragen von Mund-Nase-Schutz“, so Generalvikar Josef Ederer. „Für Gottesdienste gelten weiterhin die bisherigen Maßnahmen, also ebenso das Einhalten des Mindestabstands sowie die bestehenden Hygienemaßnahmen.“ In Bezug auf das Singen gibt es ebenfalls klare Regelungen und dennoch appelliert der Generalvikar eindringlich an die Gottesdienstbesucher beim Singen die Maske zu tragen. „Es ist uns wichtig, dass die Teilnahme an Gottesdiensten und am religiösen Leben soweit es geht ermöglicht wird, natürlich immer mit dem Blick auf größtmögliche Sicherheit“, so Ederer. „Wir wissen, dass Aerosole eine besondere Gefährdung darstellen, daher der Appell an die Vernunft und die Bitte um gegenseitige Rücksichtnahme.“
Die Regelungen an Allerheiligen im Einzelnen:
Das Bistum hat schon vor geraumer Zeit empfohlen, die liturgische Feier zum Totengedenken ausschließlich im Freien abzuhalten. Der Generalvikar appelliert an die Seelsorgenden vor Ort in genau diesem erlaubten Rahmen, „das Totengedenken für die Gläubigen möglich zu machen. Deshalb ist es aus unserer Sicht ratsam, in Zusammenarbeit mit dem gesamten pastoralen Team z. B. am Nachmittag des 1. November oder an Allerseelen mehrere kurze liturgische Feiern anzubieten, damit nicht zu viele Personen aufeinandertreffen.“
„Grundsätzlich soll Allerheiligen stattfinden“, betont auch Bischof Stefan Oster. „Denn zusammen mit Allerseelen ist es ja ein besonderes Hoffnungsfest in diesen schwierigen Zeiten.“ Zu beachten sind jedoch in jedem Fall abweichende regionale Vorschriften, sofern in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7‑Tage-Inzidenz von 35 oder 50 überschritten wurde. Deshalb gilt es, rechtzeitig vor Ort mit der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde die aktuell gültige Teilnehmerobergrenze für religiöse Feiern im Freien zu klären. Das Bistum Passau hat einen Corona-Krisenstab eingerichtet, der die Lage laufend in den Blick nimmt und entscheidet, welche Konsequenzen für das kirchliche Leben zu ziehen sind. Generell folgt das Bistum den Empfehlungen der zuständigen Behörden sowie des Robert-Koch-Instituts.
„Wir wissen, dass die aktuelle Lage für die Seelsorgeteams vor Ort eine große Herausforderung darstellt, gerade weil vieles äußerst kurzfristig organisiert werden muss. Darum wollen wir mit einem unterstützenden Angebot helfen,“ sagt der Bischof. Daher hat z.B. das Kirchenmusikreferat der Diözese eigens eine CD mit dem Titel „Abschied nehmen“ herausgebracht, die die musikalische Gestaltung erleichtert. Auch wenn Menschen aus gesundheitlicher Sorge die Teilnahme an Gottesdienst und Gräbergang nicht wahrnehmen, bietet das Bistum Passau hier ein Begleitheft zur Gestaltung einer kleinen Feier zu Hause an: