Das Rahmenschutzkonzept (RSK) ist ein weiterer Baustein zur Prävention sexualisierter Gewalt im Bistum Passau. Im Frühjahr 2025 wird es in den Pfarreien und Pfarrverbänden eingeführt und als Präventionsmaßnahme fest verankert. Im Videointerview erklärt Bettina Sturm, Präventionsbeauftragte des Bistums Passau, mehr zu Zielen, Regelungen und Umsetzung des RSK:
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Bettina Sturm, Präventionsbeauftragte des Bistums Passau, betont: „Es soll Kindern und Jugendliche, aber auch schutz- und hilfebedürftige Personen eine sichere sowie angst- und gewaltfreie Umgebung vor Ort schaffen bzw. erhalten.“ Hierzu gehöre auch, die institutionellen Risiken für sexualisierte Gewalt zu verringern und Betroffenen Handlungsoptionen aufzuzeigen, so Sturm. „Das Rahmenschutzkonzept legt einen qualitativen Standard in Bezug auf Prävention sexualisierter Gewalt fest.“ Inhaltlich gibt es Regelungen zur Personalauswahl, Präventionsschulungen, Vorgehensweise im Verdachts- und Beschwerdefall sowie einen allgemeinen Verhaltenskodex. Die Präventionsbeauftragte betont, dass sich alle in der Pfarrei – Haupt- und Ehrenamtliche sowie Pfarreimitglieder – inhaltlich damit auseinandersetzen sollen, wenngleich der Ortspfarrer die Verantwortung für die Umsetzung des Schutzauftrages habe. „Prävention muss integraler Bestandteil der kirchlichen Arbeit sein und als Kernanliegen im pastoralen Handeln verstanden werden.“ Ziel ist eine Kultur des Hinsehens und Handelns, die aber bereits in vielen Pfarreien schon gelebt wird.