Weltkirche

Unabhängige Kommission nimmt Arbeit auf

Pressemeldung am 29.12.2020

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Weiterentwickeltes Verfahren zur Anerkennung des Leids für Betroffene sexuellen Missbrauchs startet zum Jahreswechsel.

Am 1. Janu­ar 2021 tritt die neue Ord­nung für das Ver­fah­ren zur Aner­ken­nung des Leids für Betrof­fe­ne sexu­el­len Miss­brauchs im kirch­li­chen Kon­text in Kraft. Der Stän­di­ge Rat der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz hat­te am 24. Novem­ber 2020 die neue Ver­fah­rens­ord­nung beschlos­sen. Aus­gangs­punkt war die im Herbst 2018 ver­öf­fent­lich­te Stu­die Sexu­el­ler Miss­brauch an Min­der­jäh­ri­gen durch katho­li­sche Pries­ter, Dia­ko­ne und männ­li­che Ordens­an­ge­hö­ri­ge im Bereich der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz“ (MHG-Stu­die). Die neue Ver­fah­rens­ord­nung löst das bis­he­ri­ge, seit 2011 prak­ti­zier­te Ver­fah­ren zur mate­ri­el­len Aner­ken­nung erlit­te­nen Leids ab. Mit Beginn der neu­en Ver­fah­rens­ord­nung sind die ent­spre­chen­den Antrags­for­mu­la­re zunächst auf der Inter­net­sei­te der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz abrufbar. 

Die Ent­schei­dung zur Leis­tungs­hö­he wird künf­tig durch die Unab­hän­gi­ge Kom­mis­si­on für Aner­ken­nungs­leis­tung (UKA) getrof­fen. Die sie­ben Mit­glie­der han­deln wei­sungs­un­ab­hän­gig und sind kei­ne Mit­ar­bei­te­rin­nen oder Mit­ar­bei­ter der katho­li­schen Kir­che. Die Exper­tin­nen und Exper­ten der UKA kom­men aus den Berei­chen Recht, Medi­zin und Psy­cho­lo­gie. Sie wur­den für ihre Auf­ga­be vom Vor­sit­zen­den der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz, Bischof Dr. Georg Bät­zing, ernannt und haben sich bereits zu ihrer ers­ten Sit­zung getrof­fen. Die UKA besteht aus fol­gen­den Mitgliedern:

  • Dr. Bri­git­te Bos­se, Ärzt­li­che Psy­cho­the­ra­peu­tin; Lei­te­rin des Trau­ma Insti­tuts Mainz; 
  • Prof. Dr. Ernst Hauck, Vor­sit­zen­der Rich­ter am Bun­des­so­zi­al­ge­richt a. D.;
  • Michae­la Huber, Psy­cho­lo­gi­sche Psy­cho­the­ra­peu­tin; 1. Vor­sit­zen­de der Deut­schen Gesell­schaft für Trau­ma und Dissoziation;
  • Peter Lehn­dor­fer, Kin­der- und Jugend­li­chen­psy­cho­the­ra­peut; Vize­prä­si­dent der Bun­des­psy­cho­the­ra­peu­ten­kam­mer bis 2019;
  • Dr. Muna Nab­han, Rechtspsychologin;
  • Mar­ga­re­te Res­ke, Vor­sit­zen­de Rich­te­rin am Ober­lan­des­ge­richt Köln a. D.;
  • Ulrich Weber, Rechtsanwalt.

Die UKA wird bei ihrer Arbeit durch eine eige­ne Geschäfts­stel­le unter­stützt. Ansprech­part­ne­rin ist Syl­ke Schruff. Sie ist ab dem 7. Janu­ar 2021 unter der Post­adres­se Geschäfts­stel­le der Unab­hän­gi­gen Kom­mis­si­on für Aner­ken­nungs­leis­tun­gen, Post­fach 2962, 53019 Bonn, Tel.: 0228/103 – 121, E‑Mail: info@​anerkennung-​kirche.​de erreich­bar. In den kom­men­den Wochen wird die Geschäfts­stel­le auch über eine eige­ne und unab­hän­gi­ge Inter­net­sei­te verfügen.

Das neue Ver­fah­ren zur Aner­ken­nung des Leids glie­dert sich in fünf Schritte:

  1. Per­so­nen, die als min­der­jäh­ri­ge oder erwach­se­ne Schutz­be­foh­le­ne sexu­el­len Miss­brauch erlebt haben, wen­den sich an die unab­hän­gi­gen Ansprech­per­so­nen einer (Erz-)Diözese.
  2. Die unab­hän­gi­gen Ansprech­per­so­nen füh­ren ein Gespräch und kön­nen beim Aus­fül­len des Antrags­for­mu­lars unterstützen. 
  3. Der Antrag wird von der Ansprech­per­son oder der Diö­ze­se an die UKA weitergeleitet. 
  4. Die UKA legt eine Leis­tungs­hö­he fest und weist die Aus­zah­lung an Betrof­fe­ne an. 
  5. Die Geschäfts­stel­le der UKA infor­miert die betrof­fe­ne Per­son sowie die zustän­di­ge Diö­ze­se und zahlt die fest­ge­leg­te Sum­me direkt aus. 

Hin­wei­se:

Die neue Ver­fah­rens­ord­nung sowie wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie unter www​.dbk​.de auf der The­men­sei­te Sexu­el­ler Missbrauch.

Die For­mu­la­re für das neue Ver­fah­ren ste­hen ab dem 1. Janu­ar 2021 eben­falls dort bereit.

Text: dbk

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