Weltkirche

Einheitliches Verfahren für Zahlungen an Opfer sexuellen Missbrauchs

Pressemeldung am 28.09.2020

Mann Stock Snap Pixabay V2 Foto: Stock Snap / Pixabay

Auf der Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz haben sich die Bischöfe auf ein für alle Bistümer einheitliches Verfahren für Zahlungen an Opfer sexuellen Missbrauchs geeinigt. Die Leistungen stellen eine Anerkennung des erfahrenen Leids dar und werden auch unabhängig von einer Verjährung der Taten erbracht.

Auch wenn der Täter bereits ver­stor­ben ist, kann ein Antrag gestellt wer­den. Was die Höhe der Zah­lun­gen betrifft, wol­len sich die Bischö­fe an der zivil­recht­li­chen Schmer­zens­geld-Tabel­le ori­en­tie­ren und Aner­ken­nungs­sum­men zwi­schen 1.000 und 50.000 Euro pro Fall zahlen.

Bei den Zah­lun­gen han­delt es sich um Ein­mal­zah­lun­gen, die für jeden Betrof­fe­nen, der einen Antrag auf Aner­ken­nung des Leids stellt, durch ein unab­hän­gi­ges Ent­schei­dungs­gre­mi­um indi­vi­du­ell fest­ge­legt wer­den. Zusätz­lich kön­nen Betrof­fe­ne, wie auch jetzt schon, Kos­ten für The­ra­pie- oder Paar­be­ra­tung erstat­tet bekommen.

Beson­de­re Bedeu­tung im wei­ter­ent­wi­ckel­ten Ver­fah­ren kom­men der Trans­pa­renz und der Unab­hän­gig­keit zu. Zukünf­tig wer­den alle Leis­tun­gen in Aner­ken­nung des Leids durch ein zen­tra­les und unab­hän­gig besetz­tes Gre­mi­um fest­ge­legt. Die­sem unab­hän­gi­gen Ent­schei­dungs­gre­mi­um sol­len sie­ben Frau­en und Män­ner ange­hö­ren. Es wird inter­dis­zi­pli­när mit Fach­leu­ten aus Medi­zin, Recht, Psy­cho­lo­gie und Päd­ago­gik besetzt sein. Die Mit­glie­der dür­fen in kei­nem Anstel­lungs­ver­hält­nis zu einer (Erz-)Diözese oder einer ande­ren kirch­li­chen Ein­rich­tung ste­hen. Sie wer­den unab­hän­gig und wei­sungs­frei arbei­ten. Zudem wird das Ent­schei­dungs­gre­mi­um nicht nur die Leis­tungs­hö­he fest­le­gen, son­dern auch die Aus­zah­lung der Sum­men anwei­sen. Auf die­sem Wege soll das Ver­fah­ren beschleu­nigt wer­den, was vie­le Betrof­fe­ne ange­mahnt haben. Die Mit­glie­der des Gre­mi­ums wer­den durch einen Aus­schuss aus­ge­wählt, dem mehr­heit­lich nicht­kirch­li­che Ver­tre­ter ange­hö­ren. So soll eine Unab­hän­gig­keit sicher­ge­stellt wer­den. Hier­bei wird die Betei­li­gung von Betrof­fe­nen gewähr­leis­tet. Die Antrags­stel­lung wird wei­ter­hin vor Ort erfol­gen. Hier­zu ste­hen vor allem die unab­hän­gi­gen Ansprech­per­so­nen in den Diö­ze­sen zur Ver­fü­gung. Im Bis­tum Pas­sau ist das die Rechts­an­wäl­tin Rose­ma­rie Weber.

Rosmarie Weber heller

Rosemarie Weber

Rechtsanwältin

Das wei­ter­ent­wi­ckel­te Ver­fah­ren soll zum 1. Janu­ar 2021 star­ten. Betrof­fe­ne kön­nen ab die­sem Zeit­punkt einen Antrag beim Bis­tum Pas­sau stel­len. Auch Per­so­nen, die bereits einen Antrag gestellt und Leis­tun­gen erhal­ten haben, kön­nen am erneu­er­ten Ver­fah­ren teil­neh­men. Im Regel­fall wird es für die­se Per­so­nen ein ver­kürz­tes Antrags­ver­fah­ren geben.

Ich hof­fe, dass wir mit den getrof­fe­nen Fest­le­gun­gen ein trans­pa­ren­tes, ein­heit­li­ches und unab­hän­gi­ges Ver­fah­ren schaf­fen konnten.”

Bischof Stefan Oster

Mir ist bewusst, dass das in der Obhut der Kir­che erfah­re­ne Leid nicht mit Geld auf­ge­wo­gen und damit wie­der gut gemacht wer­den kann. Aber wir wol­len uns der Ver­ant­wor­tung stel­len und Betrof­fe­ne sexu­el­len Miss­brauchs nicht ohne Hil­fe ste­hen las­sen. Jetzt bin ich froh, dass wir uns end­lich auf ein gemein­sa­mes, trans­pa­ren­tes Vor­ge­hen aller Bis­tü­mer in Deutsch­land eini­gen konn­ten. Es hat ja schon frü­her viel zu lang gedau­ert, bis wir zu einem kon­se­quen­ten Blick von den Betrof­fe­nen her gelangt sind. Mein Dank gilt allen, die dafür gekämpft haben.“

Text: Anna Hof­meis­ter / pbp

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