Bistum

Kommission zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch

Pressemeldung am 21.12.2020

Passau-Dom_Stephansdom Foto: Wolfgang Bayer / pbp

Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch - Bistum Passau richtet Aufarbeitungskommission ein. Siebenköpfiges Gremium wird erstmals Anfang 2021 von Bischof Stefan Oster einberufen. Ab 1. Januar neue Regelungen bei Anerkennung erlittenen Leides.

Die Auf­ar­bei­tung von sexu­el­lem Miss­brauch im Bis­tum Pas­sau kommt wei­ter vor­an. Die Deut­schen Bischö­fe hat­ten kürz­lich als ers­te gro­ße Orga­ni­sa­ti­on mit dem Unab­hän­gi­gen Beauf­trag­ten der Bun­des­re­gie­rung für sexu­el­len Miss­brauch eine Gemein­sa­me Erklä­rung unter­schrie­ben. Dar­in wer­den gemein­sa­me Stan­dards und ver­bind­li­che Kri­te­ri­en für die Auf­ar­bei­tung genannt. Ein wich­ti­ger Aspekt ist dabei eine mög­lichst unab­hän­gi­ge Auf­ar­bei­tungs­kom­mis­si­on. Die­se wird nun auch im Bis­tum Pas­sau ein­ge­rich­tet. Ihr wer­den sie­ben Ver­tre­ter und Ver­tre­te­rin­nen aus Wis­sen­schaft, Fach­pra­xis, Jus­tiz und öffent­li­cher Ver­wal­tung sowie auch Betrof­fe­ne sexu­el­len Miss­brauchs in der Kir­che ange­hö­ren. Die­se sind Prof. Dr. Gui­do Poll­ak, Erzie­hungs­wis­sen­schaft­ler und ehe­ma­li­ger Inha­ber des Lehr­stuhls All­ge­mei­ne Päd­ago­gik der Uni­ver­si­tät Pas­sau, der His­to­ri­ker und Jour­na­list Dr. Ste­fan Ram­mer und Dr. Mar­tin Lin­der, Kin­der und Jugend­psych­ia­ter aus Regens­burg. Außer­dem haben sich Josef Rückl, Poli­zei­prä­si­dent i. R und die Diplom-Sozi­al­päd­ago­gin Michae­la Mül­ler, die für eine Bera­tungs­stel­le bei sexu­el­ler Gewalt tätig ist, bereit erklärt, ihre Exper­ti­se ein­zu­brin­gen. Die für die Kom­mis­si­on unent­behr­li­che Per­spek­ti­ve der Betrof­fe­nen ist durch Micha­el Stein­dorf­ner und Udo Holy ver­tre­ten.
Bischof Ste­fan Oster beton­te, er sei über­aus dank­bar, dass die Genann­ten bereit sei­en, an der Kom­mis­si­on mit­zu­wir­ken. Zu Beginn des neu­en Jah­res wer­de er die Kom­mis­si­on zum ers­ten Mal ein­be­ru­fen – aber anschlie­ßend soll sie unab­hän­gig von sei­ner Lei­tung selb­stän­dig arbei­ten. Die Kom­mis­si­on wird Pro­jek­te der Auf­ar­bei­tung fest­le­gen – und ihre Arbeit spä­ter in Form von Berich­ten, Pres­se­ver­öf­fent­li­chun­gen, Vor­trä­gen und Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen trans­pa­rent machen.

Ich hof­fe sehr, dass wir durch die­se Maß­nah­men und alles, was auch schon vor­her pas­siert ist, als Kir­che einer der Orte in der Gesell­schaft wer­den, in der sexu­el­ler Miss­brauch best­mög­lich ver­hin­dert wer­den kann.”

Bischof Dr. Stefan Oster SDB

Zum 1. Janu­ar 2021 tre­ten außer­dem neue Rege­lun­gen für Anträ­ge auf Aner­ken­nungs­zah­lun­gen für erlit­te­nes Leid in der Kir­che in Kraft. Anstel­le der Zen­tra­len Koor­di­nie­rungs­stel­le bei der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz wird künf­tig ein unab­hän­gi­ges inter­dis­zi­pli­när besetz­tes Gre­mi­um von sie­ben Per­so­nen, wel­che nicht bei der Kir­che beschäf­tigt sind, mit der Bear­bei­tung von Aner­ken­nungs­an­trä­gen befasst sein. Die­ses Gre­mi­um legt die Höhe der Leis­tun­gen fest und weist auch Aus­zah­lun­gen unmit­tel­bar an.

Die Höhe der Ent­schä­di­gun­gen ori­en­tiert sich dabei an Urtei­len zu Schmer­zens­gel­dern staat­li­cher Gerich­te und wird sich zwi­schen 1.000,00 und 50.000,00 Euro bewe­gen. Hin­zu kom­men Bera­tungs­the­ra­pieleis­tun­gen von bis zu 50 Bera­tungs­stun­den. Betrof­fe­ne kön­nen sich wie bis­lang bei den Ansprech­per­so­nen für sexu­el­len Miss­brauch des Bis­tums oder wahl­wei­se bei der Inter­ven­ti­ons­be­auf­trag­ten, Anto­nia Murr, mel­den und wer­den bei der Antrag­stel­lung durch die­se beglei­tet. Die Geschäfts­stel­le der unab­hän­gi­gen Kom­mis­si­on infor­miert die betrof­fe­nen Per­so­nen sowie die zustän­di­ge Diö­ze­se und zahlt die fest­ge­leg­te Sum­me direkt aus. Bischof Oster beton­te auch, die Sum­men wür­den nicht aus dem Bis­tums­haus­halt, son­dern aus dem Bischöf­li­chen Stuhl gezahlt – das heißt, Ein­nah­men aus der Kir­chen­steu­er wür­den damit nicht belas­tet. Durch die zen­tra­le Bear­bei­tung und Aus­zah­lung soll eine deut­li­che Beschleu­ni­gung der Bear­bei­tungs­dau­er ermög­licht werden.

Ich hof­fe sehr, dass wir durch die­se Maß­nah­men und alles, was auch schon vor­her pas­siert ist, als Kir­che einer der Orte in der Gesell­schaft wer­den, in der sexu­el­ler Miss­brauch best­mög­lich ver­hin­dert wer­den kann. Aber auch ein Ort, in dem Betrof­fe­ne best­mög­lich gehört und unter­stützt wer­den“, so Bischof Oster.

Text: Anna Hofmeister

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