
Amtliche Kurse
befähigen zu kirchenmusikalischen oder liturgischen Diensten in der Kirchengemeinde. Sie folgen einem Ausbildungskonzept, das die Weltkirche oder die deutsche Bischofskonferenz vorgibt. Nach abgeschlossener Ausbildung werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer offiziell für ihren Dienst beauftragt.